Frankfurt Universe Läster-Thread

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S46
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

Judas Pfeffersack hat geschrieben:Den Job besser zu machen, als die aktuellen Vorstände ist keine Herausforderung. Da kannst du auch aus dem Frankfurter Zoo die ersten drei Schimpansen mitnehmen und wählen lassen...
Falls es tatsächlich noch Leute bei FU gibt, die solche Leute wiederwählen, gute Nacht... :keule:
Die Lemminge, wie immer, aber nicht aus dem Frankfurter Zoo ... also dann ... gute Nacht! :wink:

Wobei ich da aber auch nicht pauschalisieren würde, man kann so ca. 3 oder 4 durchaus wiederwählen. Obwohl man wiederum natürlich sagen muss, dass diese wählbaren Vorstandsmitglieder offensichtlich das Tun der anderen unterstützen, sonst würden sie sich dem nicht unterwerfen in so einer kritischen Phase.

Aber sie wissen (nicht denken zu wissen) hoffentlich mehr als wir ... also wird alles gut, darauf hoffe ich ... sie tun doch - im Auftrag der Mitglieder - nach bestem Wissen und Gewissen eben auch nur das Beste für den Verein ...
"Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht."
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Re: AW: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von BJoe »

Ruudster hat geschrieben:Die Schimpansen haben keine Zeit. Sind alle zu beschäftigt mit Footballforum und so.
Der ist gut! :up:

Ich muß auch gleich wieder meinen Nachbarn lausen.
Aber sie wissen (nicht denken zu wissen) hoffentlich mehr als wir ... also wird alles gut, darauf hoffe ich ... sie tun doch - im Auftrag der Mitglieder - nach bestem Wissen und Gewissen eben auch nur das Beste für den Verein ...
Ganz wichtig!
Die Vorstände im Verein sind verantwortlich für den gesamten Verein und nicht nur für die Situation der Spiellizenz.
Auch hier soll man berücksichtigen in wie weit das Handeln von Herrn Mämpel z.B. die Jugendarbeit beeinflußt(positiv, wie negativ).
S46
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

S46 hat geschrieben:
Prime hat geschrieben:Wie ist eigentlich der Stand bei Universe momentan?

1. Findet noch irgendwann eine MV statt oder geht es auch mal ein Jahr ohne?
...
Es geht auch ohne, theoretisch, aber besser nicht bei 500 (???) Mitgliedern.

Sollte die nächste MV nach dem 31.12.2015 stattfinden, kann es im schlimmsten Fall Probleme geben, wenn man ein vergangenes Gerichtsurteil (2013) heranzieht. Ich zitiere mal aus diesem Fall (wo es aber nicht um eine verspätete MV ging, trotzdem ist die Begründung nach meinem Verständnis durchaus grundsätzlicher Art):

"Da der Vorstand anders eingeladen hatte, als es die Satzung vorsieht, hielt ein Mitglied sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der dann im Juni 2012 abgehaltenen Mitgliederversammlung für unwirksam. Es klagte vor Gericht.
So hat das Gericht entschieden:
Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei ordnungsgemäßer Einladung mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Abstimmungsergebnisse zustande gekommen wären oder nicht. Solange es dem Verein objektiv nicht unmöglich ist, satzungsgemäß einzuladen, ist er strikt an die Vorgaben der Satzung gebunden."

Und bei 500 Mitgliedern findet sich ggf. durchaus einer, der das dann anfechtet, z.B. Alleingänge zugunsten der FUB. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob es FU "objektiv unmöglich war/ist" satzungsgemäß einzuladen ... Eigentlich siehts doch eher nach planmäßiger Verschiebung aus, denn die Örtlichkeiten an der Rennbahn standen sicher nicht nur an diesem einen Tag zur Verfügung. Schickt FU morgen die Einladungen raus, wirds nun nur noch der 31.12. werden können ... also vielleicht initiiert FU besser doch noch selbst eine aoMV oder bedankt sich bei MM, wenn er damit Erfolg hat. Die Sache mit der MV könnte also noch zum Ritt auf der Rasierklinge werden ...
Frage an die Fachleute nochmal, da nun zur MV eingeladen wurde:

1. Ich weiss auch von einigen (ex-)Mitgliedern, die aus Verärgerung ausgetreten sind. Wie verhält es sich mit dem Teilnahme- bzw. Wahlrecht aufgrund der nicht satzungskonformen Terminierung der MV? Man könnte ja unterstellen, dass so die teilweise eher unerwünschten Wähler eliminiert und ihres Rechts "beraubt" wurden, aber dann hätten diese nach meinem Verständnis tatsächlich jetzt Pech gehabt. Oder? Auch wenn es juristisch so richtig ist, wäre dies: :keule:

2. Sind die kommenden Entscheidungen der MV aufgrund der nicht satzungsgemäßen Terminierung im Folgejahr und ggf. auch aufgrund Punkt 1. anfechtbar? Ich erinnere da nochmal an dieses Urteil aus 2013 (s.o.) mit auszugsweise folgender Begründung: "Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig." Dies kann natürlich dann für beide Seiten (sofern es zwei Seiten gibt) von Nutzen oder Schaden sein.
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_pinky
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von _pinky »

Wenn du das durchziehst, kann sich der Verein noch nicht mal mehr satzungsgemäß auflösen, weil nie wieder satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung geladen werden kann. Jeder zukünftige Beschluß wäre nichtig.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Ballrock »

Richtig ist, dass die Satzung vorsieht, dass eine MV im vierten Quartal eines Jahres statt findet. Von daher könnte es sicherlich im Nachgang Probleme geben was die Beschlüße angeht. Auch könnte es ein Problem werden, wenn der Headcoach auch gleichzeitig Präsident ist und eine Entlohnung erhält.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

_pinky hat geschrieben:Wenn du das durchziehst, kann sich der Verein noch nicht mal mehr satzungsgemäß auflösen, weil nie wieder satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung geladen werden kann. Jeder zukünftige Beschluß wäre nichtig.
Immerhin hatte es dieses Gerichtsurteil gegeben und vermutlich gelten dann einfach erst wieder die Beschlüssse der nächsten satzungsgemäßen MV. Nur die Beschlüsse dieser einen MV sind eben nichtig.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Frankenbazi »

Denke nicht, das man das vergleichen kann.
So wie ich das gelesen haben, sollen doch Neuwahlen stattfinden. Sonst ist nichts zur Abstimmung vorgesehen, oder?

Wer soll denn gegen die Neuwahlen des Vorstandes vorgehen? Dachte das alle wollen, das der VS nicht mehr gewählt wird.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

Frankenbazi hat geschrieben:Denke nicht, das man das vergleichen kann.
So wie ich das gelesen haben, sollen doch Neuwahlen stattfinden. Sonst ist nichts zur Abstimmung vorgesehen, oder?

Wer soll denn gegen die Neuwahlen des Vorstandes vorgehen? Dachte das alle wollen, das der VS nicht mehr gewählt wird.
Da kann noch viel mehr kommen ausser Neuwahlen ... Ausserdem kann so eben jeder alles anfechten dem irgendwas nicht passt. Das ist doch das Problem an der ganzen Sache, eben diese grundsätzliche Rechtsunsicherheit. Am besten macht man gleich die nächste aoMV hinterher, um das dann ggf. zu korrigieren.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von AF_inside »

S46 hat geschrieben:
S46 hat geschrieben:
Prime hat geschrieben:Wie ist eigentlich der Stand bei Universe momentan?

1. Findet noch irgendwann eine MV statt oder geht es auch mal ein Jahr ohne?
...
Es geht auch ohne, theoretisch, aber besser nicht bei 500 (???) Mitgliedern.

Sollte die nächste MV nach dem 31.12.2015 stattfinden, kann es im schlimmsten Fall Probleme geben, wenn man ein vergangenes Gerichtsurteil (2013) heranzieht. Ich zitiere mal aus diesem Fall (wo es aber nicht um eine verspätete MV ging, trotzdem ist die Begründung nach meinem Verständnis durchaus grundsätzlicher Art):

"Da der Vorstand anders eingeladen hatte, als es die Satzung vorsieht, hielt ein Mitglied sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der dann im Juni 2012 abgehaltenen Mitgliederversammlung für unwirksam. Es klagte vor Gericht.
So hat das Gericht entschieden:
Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei ordnungsgemäßer Einladung mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Abstimmungsergebnisse zustande gekommen wären oder nicht. Solange es dem Verein objektiv nicht unmöglich ist, satzungsgemäß einzuladen, ist er strikt an die Vorgaben der Satzung gebunden."

Und bei 500 Mitgliedern findet sich ggf. durchaus einer, der das dann anfechtet, z.B. Alleingänge zugunsten der FUB. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob es FU "objektiv unmöglich war/ist" satzungsgemäß einzuladen ... Eigentlich siehts doch eher nach planmäßiger Verschiebung aus, denn die Örtlichkeiten an der Rennbahn standen sicher nicht nur an diesem einen Tag zur Verfügung. Schickt FU morgen die Einladungen raus, wirds nun nur noch der 31.12. werden können ... also vielleicht initiiert FU besser doch noch selbst eine aoMV oder bedankt sich bei MM, wenn er damit Erfolg hat. Die Sache mit der MV könnte also noch zum Ritt auf der Rasierklinge werden ...
Frage an die Fachleute nochmal, da nun zur MV eingeladen wurde:

1. Ich weiss auch von einigen (ex-)Mitgliedern, die aus Verärgerung ausgetreten sind. Wie verhält es sich mit dem Teilnahme- bzw. Wahlrecht aufgrund der nicht satzungskonformen Terminierung der MV? Man könnte ja unterstellen, dass so die teilweise eher unerwünschten Wähler eliminiert und ihres Rechts "beraubt" wurden, aber dann hätten diese nach meinem Verständnis tatsächlich jetzt Pech gehabt. Oder? Auch wenn es juristisch so richtig ist, wäre dies: :keule:

2. Sind die kommenden Entscheidungen der MV aufgrund der nicht satzungsgemäßen Terminierung im Folgejahr und ggf. auch aufgrund Punkt 1. anfechtbar? Ich erinnere da nochmal an dieses Urteil aus 2013 (s.o.) mit auszugsweise folgender Begründung: "Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig." Dies kann natürlich dann für beide Seiten (sofern es zwei Seiten gibt) von Nutzen oder Schaden sein.
Ich glaube da ist es wichtig zu wissen welche Regelungen die Satzung enthält und gegen welche verstoßen wurde.

Meiner Meinung nach wären Beschlüsse unter folgenden Voraussetzungen angreifbar:
Die Satzung sieht eine Ladungsfrist vor (z.B. 4 Wochen). Läd der Vorstand erst 2 Wochen vor dem Termin ein, wäre das ev. angreifbar. (Mitglied kann nicht teilnehmen, fechtet an)
Die Satzung sieht vor, dass die Einladung alle auf der MV zu treffende Beschlüsse nennen muss. Sollte die Tagesordnung die Abstimmung über ein bestimmtes Thema nicht nennen, könnte ein Mitglied den Beschluss anfechten. (Mitglied hätte teilgenommen, wenn Thema bekannt gewesen wäre)

Nicht angreifbar:
Die Satzung sieht eine Versammlung im 1. Quartal eines Kalenderjahres vor. Der Vorstand läd fristgerecht und formell korrekt ein, aber erst im 2. Quartal. (Da kann die MV den Vorstand zwar dafür abmahnen oder nicht entlasten, aber ich denke die Beschlüsse wären i.O.) Wenn die Verschiebung belegbar aus wichtigem Grund erfolgt, könnte es ev. auch ohne Folgen für den Vorstand bleiben.
Allerdings hat der Vorstand dann das Problem, dass seine Handlungen ev. nicht mehr durch MV Beschlüsse gedeckt sind. I.d.R. stellt ein Vorstand ja für einen Planungszeitraum seinen Finanz- und Aktionsplan vor. Dieser wird von der MV beschlossen. Wenn dieser Planungszeitraum dann irgednwann überschritten wird, keine neue MV stattfindet und wesentliche Geschäfte abgeschlossen werden, die vorher nicht durch die MV genehmigt wurden, könnte der Vorstand ev. gegenüber dem Verein haften. Gegenüber Dritten haftet der Verein, da dieser vom Vorstand vertreten wird.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

AF_inside hat geschrieben:Ich glaube da ist es wichtig zu wissen welche Regelungen die Satzung enthält und gegen welche verstoßen wurde.

Meiner Meinung nach wären Beschlüsse unter folgenden Voraussetzungen angreifbar:
Die Satzung sieht eine Ladungsfrist vor (z.B. 4 Wochen). Läd der Vorstand erst 2 Wochen vor dem Termin ein, wäre das ev. angreifbar. (Mitglied kann nicht teilnehmen, fechtet an)
Die Satzung sieht vor, dass die Einladung alle auf der MV zu treffende Beschlüsse nennen muss. Sollte die Tagesordnung die Abstimmung über ein bestimmtes Thema nicht nennen, könnte ein Mitglied den Beschluss anfechten. (Mitglied hätte teilgenommen, wenn Thema bekannt gewesen wäre)

Nicht angreifbar:
Die Satzung sieht eine Versammlung im 1. Quartal eines Kalenderjahres vor. Der Vorstand läd fristgerecht und formell korrekt ein, aber erst im 2. Quartal. (Da kann die MV den Vorstand zwar dafür abmahnen oder nicht entlasten, aber ich denke die Beschlüsse wären i.O.) Wenn die Verschiebung belegbar aus wichtigem Grund erfolgt, könnte es ev. auch ohne Folgen für den Vorstand bleiben.
Allerdings hat der Vorstand dann das Problem, dass seine Handlungen ev. nicht mehr durch MV Beschlüsse gedeckt sind. I.d.R. stellt ein Vorstand ja für einen Planungszeitraum seinen Finanz- und Aktionsplan vor. Dieser wird von der MV beschlossen. Wenn dieser Planungszeitraum dann irgednwann überschritten wird, keine neue MV stattfindet und wesentliche Geschäfte abgeschlossen werden, die vorher nicht durch die MV genehmigt wurden, könnte der Vorstand ev. gegenüber dem Verein haften. Gegenüber Dritten haftet der Verein, da dieser vom Vorstand vertreten wird.
Um die Fristen ging es auch bei diesem Urteil, aber der Wortlaut der Begründung lässt m.E. eben auch andere Möglichkeiten zu.

In der Satzung steht: "Die Mitgliederversammlung findet im 4. Quartal des Kalenderjahres, unabhängig vom festgelegten Geschäftsjahr, statt. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen dem Tage der Absendung der Einladung und dem Tage der Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen."

Da könnte dann der Satz wichtig sein: "Solange es dem Verein objektiv nicht unmöglich ist, satzungsgemäß einzuladen, ist er strikt an die Vorgaben der Satzung gebunden."

Objekt nicht unmöglich ... das wäre dann hier die Frage, wo ich aber nicht glaube, dass es aus räumlichen Gründen unmöglich gewesen wäre (siehe z.B. Rennbahn).
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Frankenbazi »

@S46 Kann es sein, das Du aus dem Laden zum 31.12.2015 ausgetreten bist und jetzt fürchtest, das Du dem VS keine mehr auswischen kannst, weil Du nicht mehr eingeladen wirst?

Bin eh gespannt, ob sich da Dumme finden, die den jetzigen Vorstand in dieser Situation ablösen.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

Frankenbazi hat geschrieben:@S46 Kann es sein, das Du aus dem Laden zum 31.12.2015 ausgetreten bist und jetzt fürchtest, das Du dem VS keine mehr auswischen kannst, weil Du nicht mehr eingeladen wirst?

Bin eh gespannt, ob sich da Dumme finden, die den jetzigen Vorstand in dieser Situation ablösen.
Definitiv nicht, würde ich auch selbst nicht tun, nur interessiert mich das grundsätzlich (weil es eben sowas schon gegeben hat und nach Lage der Dinge hier auch vieles denkbar ist) aus vereinsrechtlicher Sicht und andere fragen sich das auch, wie man lesen kann ... Ausserdem geht´s mir da mehr um die Frage der nicht satzungsgemäßen Einladung, was von den nichtgewählten oder auch abgewählten Vorständen, etc. dann gleichermaßen angewendet werden könnte. Ich frage das auch überhaupt nicht aus Sicht irgendeiner Seite, sondern ganz neutral.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Anderl »

S46 hat geschrieben:
Frankenbazi hat geschrieben:@S46 Kann es sein, das Du aus dem Laden zum 31.12.2015 ausgetreten bist und jetzt fürchtest, das Du dem VS keine mehr auswischen kannst, weil Du nicht mehr eingeladen wirst?

Bin eh gespannt, ob sich da Dumme finden, die den jetzigen Vorstand in dieser Situation ablösen.
Definitiv nicht, würde ich auch selbst nicht tun, nur interessiert mich das grundsätzlich (weil es eben sowas schon gegeben hat und nach Lage der Dinge hier auch vieles denkbar ist) aus vereinsrechtlicher Sicht und andere fragen sich das auch, wie man lesen kann ... Ausserdem geht´s mir da mehr um die Frage der nicht satzungsgemäßen Einladung, was von den nichtgewählten oder auch abgewählten Vorständen, etc. dann gleichermaßen angewendet werden könnte. Ich frage das auch überhaupt nicht aus Sicht irgendeiner Seite, sondern ganz neutral.
Um hier etwas Genaues sagen zu können, müßte man den genauen Wortlaut des entsprechenden Satzungspassus kennen, alles andere ist Spekulatius!
Um ganz sicher zu gehen, hätte ich als Verantwortlicher die MV zum angesetzten Termin trotz zu kleiner Räumlichkeiten einfach durchgezogen (zu klein gibt's nicht, Stühle raus, es wird kuschelig, aber satzungskonform) und ggfs. mit Mitgliederentscheid vertagt!
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von Pittiplatsch »

Anderl hat geschrieben: Um ganz sicher zu gehen, hätte ich als Verantwortlicher die MV zum angesetzten Termin trotz zu kleiner Räumlichkeiten einfach durchgezogen (zu klein gibt's nicht, Stühle raus, es wird kuschelig, aber satzungskonform) und ggfs. mit Mitgliederentscheid vertagt!
Klar, aber man wollte meiner Meinung nach die Nummer mit der neuen FUB alleine durchziehen und erst danach den Mitgliedern das fertige Konstrukt präsentieren - absolut undemokratisch und fragwürdig. Ging ja aber grandios in die Hose.
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Re: Frankfurt Universe Läster-Thread

Beitrag von S46 »

Anderl hat geschrieben:
S46 hat geschrieben:
Frankenbazi hat geschrieben:@S46 Kann es sein, das Du aus dem Laden zum 31.12.2015 ausgetreten bist und jetzt fürchtest, das Du dem VS keine mehr auswischen kannst, weil Du nicht mehr eingeladen wirst?

Bin eh gespannt, ob sich da Dumme finden, die den jetzigen Vorstand in dieser Situation ablösen.
Definitiv nicht, würde ich auch selbst nicht tun, nur interessiert mich das grundsätzlich (weil es eben sowas schon gegeben hat und nach Lage der Dinge hier auch vieles denkbar ist) aus vereinsrechtlicher Sicht und andere fragen sich das auch, wie man lesen kann ... Ausserdem geht´s mir da mehr um die Frage der nicht satzungsgemäßen Einladung, was von den nichtgewählten oder auch abgewählten Vorständen, etc. dann gleichermaßen angewendet werden könnte. Ich frage das auch überhaupt nicht aus Sicht irgendeiner Seite, sondern ganz neutral.
Um hier etwas Genaues sagen zu können, müßte man den genauen Wortlaut des entsprechenden Satzungspassus kennen, alles andere ist Spekulatius!
Um ganz sicher zu gehen, hätte ich als Verantwortlicher die MV zum angesetzten Termin trotz zu kleiner Räumlichkeiten einfach durchgezogen (zu klein gibt's nicht, Stühle raus, es wird kuschelig, aber satzungskonform) und ggfs. mit Mitgliederentscheid vertagt!
Richtig, so sollte man es wohl eher machen ... und deswegen hat das ganze auch ein gewisses Geschmäckle mit den angeblich zu kleinen Räumlichkeiten. Sich mit so einem Pseudoargument auf juristisches Glatteis zu begeben ist schon bedenklich, da wird wohl ziemlich gepokert. Diese möglicherweise nun bestehende Rechtsunsicherheit nützt m.E. niemandem, schadet dagegen allen.
Der genaue Passus in der Satzung (hier nochmal) ist eigenlich ganz einfach und normal für jeden einsehbar formuliert:

"Die Mitgliederversammlung findet im 4. Quartal des Kalenderjahres, unabhängig vom festgelegten Geschäftsjahr, statt. Sie wird durch den Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zwischen dem Tage der Absendung der Einladung und dem Tage der Versammlung unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen."
"Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht."
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