S46 hat geschrieben:S46 hat geschrieben:Prime hat geschrieben:Wie ist eigentlich der Stand bei Universe momentan?
1. Findet noch irgendwann eine MV statt oder geht es auch mal ein Jahr ohne?
...
Es geht auch ohne, theoretisch, aber besser nicht bei 500 (???) Mitgliedern.
Sollte die nächste MV nach dem 31.12.2015 stattfinden, kann es im schlimmsten Fall Probleme geben, wenn man ein vergangenes Gerichtsurteil (2013) heranzieht. Ich zitiere mal aus diesem Fall (wo es aber nicht um eine verspätete MV ging, trotzdem ist die Begründung nach meinem Verständnis durchaus grundsätzlicher Art):
"Da der Vorstand anders eingeladen hatte, als es die Satzung vorsieht, hielt ein Mitglied sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der dann im Juni 2012 abgehaltenen Mitgliederversammlung für unwirksam. Es klagte vor Gericht.
So hat das Gericht entschieden:
Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob bei ordnungsgemäßer Einladung mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnliche Abstimmungsergebnisse zustande gekommen wären oder nicht. Solange es dem Verein objektiv nicht unmöglich ist, satzungsgemäß einzuladen, ist er strikt an die Vorgaben der Satzung gebunden."
Und bei 500 Mitgliedern findet sich ggf. durchaus einer, der das dann anfechtet, z.B. Alleingänge zugunsten der FUB. Jetzt kann man sich natürlich darüber streiten, ob es FU "objektiv unmöglich war/ist" satzungsgemäß einzuladen ... Eigentlich siehts doch eher nach planmäßiger Verschiebung aus, denn die Örtlichkeiten an der Rennbahn standen sicher nicht nur an diesem einen Tag zur Verfügung. Schickt FU morgen die Einladungen raus, wirds nun nur noch der 31.12. werden können ... also vielleicht initiiert FU besser doch noch selbst eine aoMV oder bedankt sich bei MM, wenn er damit Erfolg hat. Die Sache mit der MV könnte also noch zum Ritt auf der Rasierklinge werden ...
Frage an die Fachleute nochmal, da nun zur MV eingeladen wurde:
1. Ich weiss auch von einigen (ex-)Mitgliedern, die aus Verärgerung ausgetreten sind. Wie verhält es sich mit dem Teilnahme- bzw. Wahlrecht aufgrund der nicht satzungskonformen Terminierung der MV? Man könnte ja unterstellen, dass so die teilweise eher unerwünschten Wähler eliminiert und ihres Rechts "beraubt" wurden, aber dann hätten diese nach meinem Verständnis tatsächlich jetzt Pech gehabt. Oder? Auch wenn es juristisch so richtig ist, wäre dies:
2. Sind die kommenden Entscheidungen der MV aufgrund der nicht satzungsgemäßen Terminierung im Folgejahr und ggf. auch aufgrund Punkt 1. anfechtbar? Ich erinnere da nochmal an dieses Urteil aus 2013 (s.o.) mit auszugsweise folgender Begründung:
"Der Vorstand hat nicht satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung eingeladen. Sowohl die Wahlen, als auch die Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom Juni 2012 sind nichtig." Dies kann natürlich dann für beide Seiten (sofern es zwei Seiten gibt) von Nutzen oder Schaden sein.
Ich glaube da ist es wichtig zu wissen welche Regelungen die Satzung enthält und gegen welche verstoßen wurde.
Meiner Meinung nach wären Beschlüsse unter folgenden Voraussetzungen angreifbar:
Die Satzung sieht eine Ladungsfrist vor (z.B. 4 Wochen). Läd der Vorstand erst 2 Wochen vor dem Termin ein, wäre das ev. angreifbar. (Mitglied kann nicht teilnehmen, fechtet an)
Die Satzung sieht vor, dass die Einladung alle auf der MV zu treffende Beschlüsse nennen muss. Sollte die Tagesordnung die Abstimmung über ein bestimmtes Thema nicht nennen, könnte ein Mitglied den Beschluss anfechten. (Mitglied hätte teilgenommen, wenn Thema bekannt gewesen wäre)
Nicht angreifbar:
Die Satzung sieht eine Versammlung im 1. Quartal eines Kalenderjahres vor. Der Vorstand läd fristgerecht und formell korrekt ein, aber erst im 2. Quartal. (Da kann die MV den Vorstand zwar dafür abmahnen oder nicht entlasten, aber ich denke die Beschlüsse wären i.O.) Wenn die Verschiebung belegbar aus wichtigem Grund erfolgt, könnte es ev. auch ohne Folgen für den Vorstand bleiben.
Allerdings hat der Vorstand dann das Problem, dass seine Handlungen ev. nicht mehr durch MV Beschlüsse gedeckt sind. I.d.R. stellt ein Vorstand ja für einen Planungszeitraum seinen Finanz- und Aktionsplan vor. Dieser wird von der MV beschlossen. Wenn dieser Planungszeitraum dann irgednwann überschritten wird, keine neue MV stattfindet und wesentliche Geschäfte abgeschlossen werden, die vorher nicht durch die MV genehmigt wurden, könnte der Vorstand ev. gegenüber dem Verein haften. Gegenüber Dritten haftet der Verein, da dieser vom Vorstand vertreten wird.