Überarbeitete BSO
-
- DLiner
- Beiträge: 198
- Registriert: Di Mär 06, 2007 12:17
Überarbeitete BSO
http://www.football-aktuell.de/cgi-bin/ ... &rubrik=50
Verstehe ich das richtig, dass Canadier allesamt nun mit einem A auflaufen müssen und nicht, wie bisher je nach canadischem Bundesland, ein E haben?
Verstehe ich das richtig, dass Canadier allesamt nun mit einem A auflaufen müssen und nicht, wie bisher je nach canadischem Bundesland, ein E haben?
Kanadier haben immer schon ein A
Nur wer paralell einen Europäischen Pass hat hatte das nicht.
Ansonsten allgemeiner zur BSO
neue-bso[/url]
Nur wer paralell einen Europäischen Pass hat hatte das nicht.
Ansonsten allgemeiner zur BSO
neue-bso[/url]
gehört hier zwar nicht hin...aber was solls...
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1066937
Nur einer von 60 deutschen Sportfachverbänden, der American Football Verband Deutschland (AFVD), hat im Jahr 2009 noch formal Anti- Doping-Auflagen verletzt.
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1066937
Nur einer von 60 deutschen Sportfachverbänden, der American Football Verband Deutschland (AFVD), hat im Jahr 2009 noch formal Anti- Doping-Auflagen verletzt.
Schaut Euch doch bitte mal die "Maulkorbvorschrift" in § 6 der neuen BSO an:
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
b. Beleidigungen gegen Schiedsrichter, Gegner, Zuschauer, Vereins- und Verbandsoffizielle und sonstige Beteiligte,
c. Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen der Schiedsrichter ...,
d. aufreizende Bemerkungen, gleichgültig an wen gerichtet,
e. lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben.
Als Sanktionen drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach § 146 Nr. 13: € 50 – 600 (mit möglicher lebenslanger Sperre zusätzlich), nach Nrn. 22 und 23 immerhin € 100 bis 1.000.
Zur Beruhigung ist allerdings darauf zu verweisen, dass das nur während der Zeiten der Anwendbarkeit der BSO gilt; hier im Forum dürfen immer noch alle ihren § 6 b. bis e. entsprechenden niedrigen Verhaltensweisen weiter frönen
!
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
b. Beleidigungen gegen Schiedsrichter, Gegner, Zuschauer, Vereins- und Verbandsoffizielle und sonstige Beteiligte,
c. Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen der Schiedsrichter ...,
d. aufreizende Bemerkungen, gleichgültig an wen gerichtet,
e. lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben.
Als Sanktionen drohen für jeden Fall der Zuwiderhandlung nach § 146 Nr. 13: € 50 – 600 (mit möglicher lebenslanger Sperre zusätzlich), nach Nrn. 22 und 23 immerhin € 100 bis 1.000.
Zur Beruhigung ist allerdings darauf zu verweisen, dass das nur während der Zeiten der Anwendbarkeit der BSO gilt; hier im Forum dürfen immer noch alle ihren § 6 b. bis e. entsprechenden niedrigen Verhaltensweisen weiter frönen



Ich sehe schon die Sammelklagen gegen sämtliche Cheer-Squads, die bei nem 0:38 ihres Teams immer noch ihre "Number One"-Standard-Chants präsentieren und sich wegen lügnerischen Verhaltens (wer erfindet solche Formulierungen und war dieser dabei nüchtern?) rechtlich zur Verantwortung ziehen lassen müssen.
Was passiert mit nem Ref, der sich einfach mal bei nem Call verhaspelt und die falsche Strafe/falsche Ahndung verkündet oder mit einem Verbandspräsidenten, der nach nem grottigen German Bowl "ein gutes Spiel mit einem würdigen Sieger" gesehen haben will?
Wären das noch unwahre Angaben oder schon lügnerisches Verhalten?
Kann man Lügen chanten oder tanzen?
Andererseits kann man nun endlich rechtlich gegen die Nummer 1-Feindbilder in Footballdeutschland vorgehen ... egal wer und warum, steht ja so wässrig formuliert in der BSO
Was passiert mit nem Ref, der sich einfach mal bei nem Call verhaspelt und die falsche Strafe/falsche Ahndung verkündet oder mit einem Verbandspräsidenten, der nach nem grottigen German Bowl "ein gutes Spiel mit einem würdigen Sieger" gesehen haben will?
Wären das noch unwahre Angaben oder schon lügnerisches Verhalten?
Kann man Lügen chanten oder tanzen?
Andererseits kann man nun endlich rechtlich gegen die Nummer 1-Feindbilder in Footballdeutschland vorgehen ... egal wer und warum, steht ja so wässrig formuliert in der BSO

zu c. Ich sehe schon reihenweise Spieler, Trainer und auch Vorstände vom Platz fliegen und Strafbescheide im Postkasten findenVatsug hat geschrieben:[...]
c. Kritisieren der Anordnungen und Entscheidungen der Schiedsrichter ...,
d. aufreizende Bemerkungen, gleichgültig an wen gerichtet,
[...]
zu d. Was bitte ist eine aufreizende Bemerkung?
Könnte mir das jemand erklären?
I am a figment of my imagination, but why are you here?
-
- Safety
- Beiträge: 1029
- Registriert: Di Apr 08, 2008 10:25
Ungefähre Nähe des Spielorts?Vatsug hat geschrieben:
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
Kann dann die komplette Bundesregierung bei einem Heimspiel der Adler belangt werden?
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
Der Verein ist in Haftung. Also muss der zahlen._pinky hat geschrieben:Ungefähre Nähe des Spielorts?Vatsug hat geschrieben:
In den Regelbeispielen für verbotenes Verhalten aller in ungefährer Nähe des Spielorts aufenthältlicher Personen findet man ua.:
Kann dann die komplette Bundesregierung bei einem Heimspiel der Adler belangt werden?
Ich seh schon Skao_... bettelnd durchs Land reisen um die Heimspielrechte zu verschenken

Football-Junkie from the Eastside
-
- Newbie
- Beiträge: 19
- Registriert: Sa Apr 17, 2010 00:16