Vereinswechsel während laufender Saison
- skao_privat
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War das nicht der Dresdener Spezialfall, als Big Joe mal die Sperre umgehen sollte, indem er für das Flag Team gemeldet wurde? Gab ja auch in den nahe zurückliegenden Zeiten eine Mannschaft mit einem zweiten Team, dass flugs den neuen Spieler Spiele in dem Farm-Team 'absovieren/sperren' lies.
Aber mal ehrlich: das hört sich nach einem Jungedspieler an, der in eine andere Jugendmannschaft wechseln will.
Aber mal ehrlich: das hört sich nach einem Jungedspieler an, der in eine andere Jugendmannschaft wechseln will.
Football 2.0
- Bleib doch mal locker
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- Grandpa #28
- DLiner
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Nein, meinte ich nicht. Die HBD haben sich ja auch nicht aufgelöst. Das war eine ganz allgemeine Frage zu einer meiner Meinung nach mal existenten Regel oder Praxis.Urgestein hat geschrieben:Du meinst die das Team der HBD, als sie sich freiwillig aus der GFL in die RL zurückstufen ließen! (Wortklauberer sind schlimmer als jeder RA.)Haubi hat geschrieben:Gab es da nicht mal eine Ausnahme, wenn sich das "alte Team" aufgelöst hat, dass dann die Spieler mit Freigabe des nicht mehr existenten Teams ohne Wechselsperre in eine neue Mannschaft gehen konnten? Bin mir da aber absolut nicht sicher.
Gewonnen oder verloren wird zwischen den Ohren.
Erstaunlich, wie viel gesundes Halbwissen hier wieder verbreitet wird. Dabei ist es ganz einfach
(BSO, §7.2)
Vereinswechsel zwischen dem 01.03. und dem 31.10. eines Jahres sind innerhalb des AFVD immer mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen verbunden - egal aus welchem Grund gewechselt wird - und bedingen eine Freigabe des abgebenden Vereins. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die bei der Wechselsperre effektiv zum Tragen kommen:
1. Für Jugendliche beträgt die Sperre die Hälfte der Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens aber fünf Pflichtspiele. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann die Wechselsperre entfallen, wenn der abgebende Verein zustimmt (z.B. bei Umzug der Eltern o.ä.)
2. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen, entfällt die Wechselsperre komplett.

Vereinswechsel zwischen dem 01.03. und dem 31.10. eines Jahres sind innerhalb des AFVD immer mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen verbunden - egal aus welchem Grund gewechselt wird - und bedingen eine Freigabe des abgebenden Vereins. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die bei der Wechselsperre effektiv zum Tragen kommen:
1. Für Jugendliche beträgt die Sperre die Hälfte der Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens aber fünf Pflichtspiele. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann die Wechselsperre entfallen, wenn der abgebende Verein zustimmt (z.B. bei Umzug der Eltern o.ä.)
2. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen, entfällt die Wechselsperre komplett.
Wenn das Klima eine Bank wäre, wäre es längst gerettet!
- skao_privat
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Was passiert denn wenn gar kein Vereinswechsel stattfindet, der Pass nicht i aktuellen Jahr ausgestellt worden ist und der Spieler noch kein Spiel für Team A gemacht und jetzt einen Pass für Team B beantragt?
Laut Definition in der BSO fände kein Vereinswechsel statt, wenn der Spieler weiterhin Mitglied im Verein A bliebe.
Was würde passieren, wenn ein Verein keine Freigba er teilt? Aus welchen, rechtlich haltbaren und in der BSO verankerten Gründen dürfte ein Verein eine Freigabe verweigern?
Und ich darf mal kurz und kanpp an die Lex Magdeburg erinnern...
Da geht ein Wechsel während der Saison auch und ist mit einem Bonusplatz in der nächsthöheren Liga verbunden.
Laut Definition in der BSO fände kein Vereinswechsel statt, wenn der Spieler weiterhin Mitglied im Verein A bliebe.
Was würde passieren, wenn ein Verein keine Freigba er teilt? Aus welchen, rechtlich haltbaren und in der BSO verankerten Gründen dürfte ein Verein eine Freigabe verweigern?
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Also wenn mich nicht alles täuscht - sind alles ganz dunkle Erinnerungen ans letzte Jahrtausend - dann war dass mal so, dass man alle Pässe für einen neue Saison neu gültig machen musste. Von daher ist dieser Fall kein Problem. Da der Spieler für Verein A nicht spielt, sondern für Team B ist die Sache geritzt. Mit Vereinszugehörigkeit hat das nix zu tun oder zahlen euere Amis die Mitgliedsbeiträge an den Verein? Und wie auch immer, ich kann in 100 Vereinen passives Mitglied sein, das ist doch kein Problem, wenn ich genug Kohle hab......skao_privat hat geschrieben:Was passiert denn wenn gar kein Vereinswechsel stattfindet, der Pass nicht i aktuellen Jahr ausgestellt worden ist und der Spieler noch kein Spiel für Team A gemacht und jetzt einen Pass für Team B beantragt?

aktiv 1992-1997
skao_privat hat geschrieben:
Laut Definition in der BSO fände kein Vereinswechsel statt, wenn der Spieler weiterhin Mitglied im Verein A bliebe.
Was würde passieren, wenn ein Verein keine Freigba er teilt? Aus welchen, rechtlich haltbaren und in der BSO verankerten Gründen dürfte ein Verein eine Freigabe verweigern?
Die Freigabe kann nur verweigert werden wenn der Spieler dem Verein noch Geld oder Ausrüstung schuldet (zb. Mitgliedsbeitrag)
- skao_privat
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Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
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Es gibt keine, denn in der BSO ist das nicht geregelt !!!skao_privat hat geschrieben:Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
Genausowenig gibt es lt. der BSO die Möglichkeit einen Verein zur Freigabe eines Spielerpasses zu zwingen, selbst dann nicht wenn der abgebende Verein irgendwelche Gründe vorschiebt, um den Spielerpass nicht zurückzugeben.
Alles leider schon erlebt !!!
Beste Grüße
CW
- Boomy
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Ein bischen was steht da schon! Hatten wir auch schon erlebt, dass ne Freigabe verweigert wurde, da noch Vereinsbeiträge offen waren!skao_privat hat geschrieben:Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
BSO §2,3 Anhängiges Verfahren:
"Ist gegen einen Spieler ein Verfahren wegen sportwidrigen Verhaltens anhängig, oder hat er ein solches zu erwarten, so unterliegt er insoweit noch dem Verbandsrecht des abgebenden Vereins.
Entzieht sich der Spieler durch Austritt aus dem abgebenden Verein des Sportsgerichtbarkeit, so ist dieser berechtigt, die Freigaberklärung so lange zu verweigern, bis das Verfahren durchgeführt und rechtskräftig abgeschlossen ist."
- skao_privat
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Nee, das ist ein ganz anderes Thema.
Gibt es denn ein gültige Verfahrensanweisung, die eindeutig beschreibt, was im falle einer Nicht Zustimmung zu tun ist?
Gibt es denn ein gültige Verfahrensanweisung, die eindeutig beschreibt, was im falle einer Nicht Zustimmung zu tun ist?
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