XFL-A kündigt Spielbetrieb für 2010 an
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Interessant...robert_rix hat geschrieben:welchen Wert die Entscheidungen,Regeln und Ordnungen des AFVD vor einem ordentlichen Gericht haben, sollte nach Stade doch bekannt sein. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann das zukünftig auch der Pförtner vom Amtsgericht abhandeln.
Also hat das Gericht die gesamte BSO für falsch und nichtig erklärt?

Es geht darin um Illegalen Spielbetrieb.Datamorgana hat geschrieben:Ich hab die grad nicht zur Hand und finde auch keinen Downloadlink, kannste grad mal § 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 hier reintippseln?californian hat geschrieben:Es ist immer wieder das gleiche:
Es wird geschrieben was die Tastatur hergibt, nur die Regeln kennt keiner im Wortlaut.
Kauft Euch 'ne BSO und lest in den § 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 nach. Diese Bestimmungen sind klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert.
Bring Licht ins Dunkel Fremder....
Wie ich vorher schon schrieb.
Wer sich für XFL-A entscheidet kann das tun. Dann heißt es aber bei Rückkehr zum AFVD und seinen Landesverbänden eine Saison Pause und Geldstrafe.
Absatz 4 war die NFL-E Ausnahmeregelung. Diese könnte durch eine XFL-A Ausnahmeregelung ersetzt werden, wenn... und das wird nicht passieren.
Damit hat jeder für sich selbst zu entscheiden ob er evtl. um die deutsche Meisterschaft und in der Nationalmannschaft mitspielen will, oder ein paar Euro in der Halle machen will.
Wer also das Football-Spiel zum Beruf machen möchte kann dies, völlig frei und Grundgesetzkonform tun. Er darf sogar wieder zurück, aber eben mit Sperre und Strafe.

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Genau das ist das Problem. Wenn ich gehen kann wohin ich ist das ok. Aber wenn ich bei der Rückkehr dafür bestraftt werde, verstößt das genau so gegen geltendes EU recht. Weil ich ja dann vor meiner Wahlfreiheit einschränkt, oder besser abgeschreckt, werde.
Ich wiederhole die BSO ist kein Gesetz. Zumindest nicht im eigentlichen Sinne. Der AFVD sieht das möglicherweise anders.
Im übrigen wage ich bezweifeln das es viele gibt, die die BSO kennen, da diese streng geheim gehütet wird.
Ich wiederhole die BSO ist kein Gesetz. Zumindest nicht im eigentlichen Sinne. Der AFVD sieht das möglicherweise anders.
Im übrigen wage ich bezweifeln das es viele gibt, die die BSO kennen, da diese streng geheim gehütet wird.
Wird sie nicht. Man kann sie für 13 Euro beim AFVD bestellen.wogethslang hat geschrieben:Genau das ist das Problem. Wenn ich gehen kann wohin ich ist das ok. Aber wenn ich bei der Rückkehr dafür bestraftt werde, verstößt das genau so gegen geltendes EU recht. Weil ich ja dann vor meiner Wahlfreiheit einschränkt, oder besser abgeschreckt, werde.
Ich wiederhole die BSO ist kein Gesetz. Zumindest nicht im eigentlichen Sinne. Der AFVD sieht das möglicherweise anders.
Im übrigen wage ich bezweifeln das es viele gibt, die die BSO kennen, da diese streng geheim gehütet wird.
Ich sehe bei der Sperrenpolitik des AFVD aber keine Probleme. Machen viele andere Verbände auch.
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Es steht in §4 nix von Rückkehr zum AFVD, sondern: Zitat: "Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen Wettbewerben außerhalb des AFVD.... .... ist unzulässig."222 hat geschrieben:Es geht darin um Illegalen Spielbetrieb.Datamorgana hat geschrieben:Ich hab die grad nicht zur Hand und finde auch keinen Downloadlink, kannste grad mal § 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 hier reintippseln?californian hat geschrieben:Es ist immer wieder das gleiche:
Es wird geschrieben was die Tastatur hergibt, nur die Regeln kennt keiner im Wortlaut.
Kauft Euch 'ne BSO und lest in den § 4 Absatz 3 und § 4 Absatz 4 nach. Diese Bestimmungen sind klar, eindeutig und unmissverständlich formuliert.
Bring Licht ins Dunkel Fremder....
Wie ich vorher schon schrieb.
Wer sich für XFL-A entscheidet kann das tun. Dann heißt es aber bei Rückkehr zum AFVD und seinen Landesverbänden eine Saison Pause und Geldstrafe.
Absatz 4 war die NFL-E Ausnahmeregelung. Diese könnte durch eine XFL-A Ausnahmeregelung ersetzt werden, wenn... und das wird nicht passieren.
Damit hat jeder für sich selbst zu entscheiden ob er evtl. um die deutsche Meisterschaft und in der Nationalmannschaft mitspielen will, oder ein paar Euro in der Halle machen will.
Wer also das Football-Spiel zum Beruf machen möchte kann dies, völlig frei und Grundgesetzkonform tun. Er darf sogar wieder zurück, aber eben mit Sperre und Strafe.
Das würde bedeuten, man darf schon nicht mal dorthin wechseln... Das finde ich ehrlich gesagt mehr als grenzwertig und dürfte eigentlich bei keinem Gericht standhalten...
Allerdings kann man sich ja auch "freikaufen".
Siehe letzten Absatz: Zitat: " Ausnahmen vom Verbot des illegalen Spielbetriebes können von Einzelpersonen (Spieler, Rainer, Schiedsrichter und Offizielle) beim AFVD-Präsidium gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren entscheidet das AFVD-Präsidium." Also wenn ich eine hohe Gebühr zahle ist alles ok. - Geld regiert nun mal die Welt...

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der passus kam doch schonmal ins spiel, als der QB von Köln bei irgendnem charity event in Österreich mitgespielt hat (der war übrigens "profi").
könnt ja mal den thrad ausbuddeln und euch bei euerm verein ne bso besorgen.
ich hoffe, ihr habt noch n plan b falls es mit dem profisportlertum nicht klappen sollte.
könnt ja mal den thrad ausbuddeln und euch bei euerm verein ne bso besorgen.
ich hoffe, ihr habt noch n plan b falls es mit dem profisportlertum nicht klappen sollte.
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ohcoachonko hat geschrieben:ein schelm, der böses dabei denkt.Statistiker hat geschrieben:... können von Einzelpersonen (Spieler, Rainer, Schiedsrichter und Offizielle) beim AFVD-Präsidium gestellt werden.


Trainer sollte dort stehen...
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Aha, ist denn die Veranstaltung von RN ein Wettbewerb ? Eher nein, das ist eher Show.Statistiker hat geschrieben:
Es steht in §4 nix von Rückkehr zum AFVD, sondern: Zitat: "Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen Wettbewerben außerhalb des AFVD.... .... ist unzulässig."
Die BSO kann keinem ein Berufsverbot auflegen. Was wäre denn, wenn RH einen schlechten Tag und die Deutsche Bank die GFL nicht sponsort. Dann verbietet RH allen Deutsche Bank-Mitarbeitern die Teilnahme am Spielbetrieb ?
Die BSO mag ihre Gültigkeit im Spielbetrieb zwischen Mitgliedsvereinen etc. haben, sie kann aber nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränken !
Zuletzt geändert von robert_rix am Fr Okt 16, 2009 06:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Tut sie auch nicht.robert_rix hat geschrieben:Die BSO kann keinem ein Berufsverbot auflegen.
Die BSO mag ihre Gültigkeit im Spielbetrieb zwischen Mitgliedsvereinen etc. haben, sie kann aber nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränken !
Jeder kann frei wählen!
Im Grundgesetz und im EU-Recht heißt es nicht, daß alles kostenlos sein muß.
Die BSO schützt in diesem Fall den Verband und in erster Linie den Football im Allgemeinen.
Wäre dies nicht so, dann würde es regelmäßig versuche geben irgendwas in der Art wie es RN vorhat aufzuziehen und der Football in Deutschland würde am Ende drunter leiden.
So die Theorie die das rechtfertigt und so auch vor Gericht bestand hat.
robert_rix hat geschrieben:Aha, ist denn die Veranstaltung von RN ein Wettbewerb ? Eher nein, das ist eher Show.Statistiker hat geschrieben:
Es steht in §4 nix von Rückkehr zum AFVD, sondern: Zitat: "Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen Wettbewerben außerhalb des AFVD.... .... ist unzulässig."




robert_rix hat geschrieben: Die BSO kann keinem ein Berufsverbot auflegen.








robert_rix hat geschrieben: Was wäre denn, wenn RH einen schlechten Tag und die Deutsche Bank die GFL nicht sponsort. Dann verbietet RH allen Deutsche Bank-Mitarbeitern die Teilnahme am Spielbetrieb ?




Denn mal weiter gesponnen, letztlich ist das was du sagst so als würde ein Spieler erst im Frühjahr in D spielen, dann die kurze Austria Saison mitnehmen weil die besser bezahlen und danach wieder die POs in D mitnehmen. Tolle Idee!!!
Wer vergibt denn Arbeitsplätze im Football? Wieviele deutsche Profis kennst du denn?robert_rix hat geschrieben: Die BSO mag ihre Gültigkeit im Spielbetrieb zwischen Mitgliedsvereinen etc. haben, sie kann aber nicht die freie Wahl des Arbeitsplatzes einschränken !
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Kann doch jeder spielen, wo er will, nur muss er sich ja nicht wundern, wenn der eine das doof findet und Dich dann nicht mehr mitspielen lässt...
Für Inkompetenz sind bei uns ganz andere zuständig
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FSK 18 - Alle bekommen das Mädchen.
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