StefanB hat geschrieben:So kann ichnicht verhindern wenn ich auf dem Platz allein abgelichtet werde. Wenn ich aber durch die Fußgängerzone laufe kann ich es mir sehrwohl verbitten das eine solche Aufnahme von mir angefertigt wird.
Ist so einfach auch nicht getan.
Wenn Du durch die Fussgängerzone marschierst und abgelichtet wirst - aber nur "schmückendes Beiwerk" bist, kannst Du auch Pech haben und nichts dagegen tun können.
Anders sieht es da schon bei der zuerst geschilderten Situation aus... auf dem Platz, und NUR Du drauf... womöglich beim Pads-Überstreifen vor dem Spiel, oder bei einer Verletzung oder wasweissich - DAS könnte dann schon wieder anders aussehen.
Letztendlich kommt's bestimmt auch nur auf den Richter und die Anwälte an
By the way bin ich immer noch nicht durchgestiegen, ob jetzt im strittigen Fall das Fotografieren oder nur das Veröffentlichen verboten wäre.
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