Die Diskussion über BSO als pdf oder nicht ist schon mehr als lustig.
Sinn macht es doch eigentlich nur, wenn es für den Verband eine wichtige Einnahmequelle ist. Dann soll man es doch einfach sagen und gut ist.
Skao kann dann ja ne Sammlung veranstalten und so vielleicht doch noch die pdf-Version finanzieren.
Wichtiger sind aus meiner Sicht die Inhalte!!!
Oder sollen die eventuel nicht für jedermann zugänglich sein!?
So hab ich in der RVO § 1 .2.Satz 2 noch ne nette Vorschrift gefunden.
Hier wird das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges von der Zustimmung des AFVD abhängig gemacht.
Dies würde z. B. bedeuten, dass ich den AFVD vorher fragen muß, ob ich gegen ihn eine Strafanzeige erstatten darf.
Oder die CF hätten dies auch tun müssen, falls sie sich für einen Rechtsstreit entschieden hätten, um mal wieder zum Thema dieses Theads zurüchzukehren
Siehe dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg
Sorry, aber dies ist sowas von daneben! Etwas ähnliches kenne ich eigentlich nur, wenn man Mitglied bei Scientology werden will, da muss man auch ne entsprechende Klausel unterschreiben.
Nur um es klar zu sagen, dies soll
kein Vergleich des AFVD mit einer Sekte sein.
Es zeigt aber, dass man einfach zumindest nachlässig bei der Formulierung seiner Vorschriften vorgegangen ist.
Sollten entsprechende Formulierungen aber im Deutschen Sport üblich sein, lasse ich mich natürlich gern eines Besseren belehren.
Hier sind ja genug Verbandsjuristen anwesend.