also weißt du alles, was du hier so vom stapel lässt von henry persönlich? wie nah stehst du henry denn? oder ist da gar noch mehr...Nele hat geschrieben:ich hab keine mutmaßungen angestellt - ...



Also Nele hat die Möglichkeit die Infos aus erster Hand zu erhalten. Aber mehr ist das glaub ich nichtcoachonko hat geschrieben:also weißt du alles, was du hier so vom stapel lässt von henry persönlich? wie nah stehst du henry denn? oder ist da gar noch mehr...Nele hat geschrieben:ich hab keine mutmaßungen angestellt - ...![]()
![]()
Ich bleib mal lieber bei dir.piwi-dd hat geschrieben:@Skao
Selten, dass wir uns mal derart einig sind. Als ich das zuletzt geäußert habe, wurde mir eine seltsame Rechtsauffassung vorgeworfen. Mal sehen, wie es Dir jetzt ergeht...
Bei mir isses also eine "interessante Rechtsmeinung" und bei Skao ist es "durchaus richtig"? So ganz passt das dann doch nicht zusammen.freedom hat geschrieben:Auch ne interessante Rechtsmeinung. Ist zwar Unrecht, gibts ja aber schon ne ganze Weile, also so ne Art Gewohnheitsunrecht.piwi-dd hat geschrieben:
Das steht schon eine ganze Weile in der BSO und bisher hats niemanden gestört. Aber plötzlich isses ne Provinzposse?
![]()
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.Der Bundesverband besteht aus seinen Landesverbänden, diese wiederum aus ihren Mitgliedsvereinen, diese wiederum aus ihren Mitgliedern.
Die Regel an sich ist vollkommen i.O. Man sollte nur den illegalen Spielbetrieb genau definieren z.B. Meisterschafts oder Punktspiel.piwi-dd hat geschrieben:@freedom
Ich zitiere Dich nochmal einige Seiten weiter vorn.
Bei mir isses also eine "interessante Rechtsmeinung" und bei Skao ist es "durchaus richtig"? So ganz passt das dann doch nicht zusammen.freedom hat geschrieben:Auch ne interessante Rechtsmeinung. Ist zwar Unrecht, gibts ja aber schon ne ganze Weile, also so ne Art Gewohnheitsunrecht.piwi-dd hat geschrieben:
Das steht schon eine ganze Weile in der BSO und bisher hats niemanden gestört. Aber plötzlich isses ne Provinzposse?
![]()
Die BSO 2007/2008 ist verabschiedet. Dazu kann man keinen Antrag mehr stellen. Ich bin weder in der Position, noch habe ich das Recht, irgendeinen Antrag bezüglich der Bestrafung von Henry zu stellen. Dies tun die hierfür zuständigen Personen bzw. Gremien. Die GFL ist eine AFVD-Liga und keine Liga, die in der Zuständigkeit der Landesverbände agiert.
Was die BSO 2009/2010 angeht, da wären entsprechende Anträge möglich. Aber da gilt das, was ich vorher schon mal geschrieben habe:
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.Der Bundesverband besteht aus seinen Landesverbänden, diese wiederum aus ihren Mitgliedsvereinen, diese wiederum aus ihren Mitgliedern.
Kannst du mal den gesamten § der BSO incl. Genehmigung für die Ausnahme hier reinstellen, dann kann ich ja mal nen Vorschlag machen.freedom hat geschrieben:[quote="piwi-dd
Und man müsste wissen, welche Regelung man denn nun will. Mach doch mal einen Vorschlag. Ich habe meinen schon geschrieben.
Aus meiner Sicht isses ne klare Formulierung. So, nun will ich mal Eure Vorschläge sehen. Gleich präventiv: Das ist hier eine Sondersituaton, zukünftig werde ich keine Passagen aus der BSO abtippen.§ 4 Nr. 3
Die Teilnahme an Football- oder Flag-Footballwettbewerben oder footballähnlichen außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverbandes des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).
Die Teilnahme an einem illegalen Spielbetrieb führt zum Verlust einer bereits erteilten Spiellizenz oder zur Nichterteilung einer beantragten Lizenz. Die Mannschaft ist zu streichen und erhält bis zum Saisonende Spielverbot für alle Freundschaftsspiele. Alle ausgetragenen Spiele werden für den Gegner gewertet (Spielpunktverhältnis 20:0). Die Mannschaft gilt als Absteiger in ihrer Gruppe und muss im neuen Spieljahr zwei Spielklassen tiefer wieder beginnen. Sofern der Verein bereits in der untersten Liga spielt, wird eine zusätzliche Geldstrafe von € 1.020 fällig.
Für die Feststellung des Lizenzentzuges ist das jeweils für die Lizenzerteilung zuständige Organ zuständig.
Der Lizenzentzug gilt für alle Mannschaften eines Vereins und für alle Ligen.
Neben dem Lizenzentzug kann gegen Vereine eine Geldstrafe von € 1.500 (GFL € 12.250) ausgesprochen werden. Bei Einzelpersonen kann eine Geldstrafe von € 750 ausgesprochen werden.
Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt. Bei Vereinen wird der Spielbetrieb in der untersten Spielklasse wiederaufgenommen.
Ausnahmen vom Verbot des illegalen Spielbetriebs können von Einzelpersonen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Offizielle) beim AFVD-Präsidium gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren entscheidet das AFVD-Präsidium.
Hier geht es nicht um Spaß, sondern handfest um Geldverdienen. 5000 Glocken Vertragsstrafe sind ebenfalls kin Spass.Charly Manske hat geschrieben: Also, das Tingel-Tangel-Team reist durchs alte Europa, spielt hier und da mal, kriegen vielleicht auch mal n paar Euros in die Hand gedrückt und die Jungs haben ihren Spaß![]()