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Tackle auch schon mit 14?

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 16:15
von North Light
Hallo, kurze Frage: Dürfen 14-jährige mit einer Sondergenehmigung auch schon Tackle-Football spielen, wenn es keine C-Jugend in einem Verein gibt? Oder müssen die dann Flag spielen?

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 17:27
von panther69
In einer B-Jugend schon, aber wenn es die auch nicht gibt, mein ich das es dann nicht geht.

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 17:52
von Jugend
Da muss ich Pnther69 widersprechen.
DIe 14 Jährigen dürfen, wenn sie die körperlichen Voraussetzungen haben, in einigen Landesverbänden mit Ausnahmegenehmigung auch in der A-Jugend spielen. Zumindest in dem Jahr wo sie 15 werden.

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 19:53
von Lizzard50
Neue BSO Regelung 2009/2010:

A-Jugend 19-16
B-Jugend 16-13

Also darf der 14-jährige in der B-Jugend auflaufen, aber nicht mehr in der A-Jugend. Dort dürfen die ran, die im laufenden Jahr 16 werden, mit Ausnahmegenehmigung auch die 15-jährigen.

BSO gilt zwar Verbandsübergreifend, daher können sich die Landesverbände eigene Sachen ausdenken. Hessen hat sich aber der Regel angeschlossen.

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 20:20
von Der Coach
Waw wie sich das geändert hat, wo ich angefangen hab musste ich mit 13 in der "A-Jugend" spielen und hatte auch keine andere Wahl, weil es keine andere gab.
Wie die Zeit vergeht aber so finde ich es auch besser, war nicht witzig mit 13/14 gegen Jugendmannschaften zu spielen wo das halbe Team mit Autos zum Spiel gefahren sind.

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 20:35
von North Light
Also wenn es auch keine eigentständige B-Jugend gibt, dann muss man Flag spielen?

Verfasst: Sa Jan 10, 2009 20:48
von Daddy
Du kannst auch Tacklen, aber dann alleine :lol: der Verein ist in diesem Fall nicht Versichert :wink:

Verfasst: So Jan 11, 2009 04:14
von fridge
Jugend hat geschrieben:DIe 14 Jährigen dürfen, wenn sie die körperlichen Voraussetzungen haben, in einigen Landesverbänden mit Ausnahmegenehmigung auch in der A-Jugend spielen. Zumindest in dem Jahr wo sie 15 werden.
Für NRW auch falsch. Ab dem 14. Geburtstag mit Genehmigung. Weiß nicht, ob es für die Jugendregionalliga auch gilt, da diese ja nach genau gleichen Vorgaben wie die GFLj spielen soll, oder ob im Altersbereich ne Ausnahme gemacht wird. Ab der Jugendoberliga gehts auch ab dem 14. Geb-Tag.

Verfasst: So Jan 18, 2009 14:49
von Spieler Papa
Auch noch im Jahr 2010? Da sollen in NRW doch die BSO Regeln gelten und da kann es doch nicht sein, dass Spieler, die 2 Jahre jünger sind noch spielen dürfen.

Verfasst: So Jan 18, 2009 17:22
von fridge
Ich denke die Frage wird mit Einführung der B-Jugend beantwortet werden können.

Ich vermute mal, dass ein Team, welches keine C und B-Jugend hat, und nicht in der GFLj oder Jugendregionalliga spielt, dies weiterhin tun darf.

Aber offiziell weiß ich noch nicht, wie es aussieht.

Verfasst: Mo Jan 19, 2009 08:37
von VinceLombardi
in bayern wird auch mit sondergenehmigung (nach erfolgreicher sichtung und ärztlichem befürworten) mit 14 tackle gespielt

Verfasst: Mi Jan 21, 2009 06:12
von Benutzer 2265 gelöscht
VinceLombardi hat geschrieben:in bayern wird auch mit sondergenehmigung (nach erfolgreicher sichtung und ärztlichem befürworten) mit 14 tackle gespielt
Aber nur außerhalb der GFL Juniors...

Verfasst: Mi Jan 21, 2009 07:43
von _pinky
Bist du dir da sicher?


Ich meine, schaut ein Ref auch auf das Alter, wenn ein gültiger Pass vorliegt (wenn Bayern mal ein GFLJ-Team hat)?

Verfasst: Mi Jan 21, 2009 09:33
von Jugend
Der Ref eventuell nicht aber der Gegner.
:wink:

Verfasst: Mi Jan 21, 2009 10:09
von _pinky
Schade, daß die Knights abgestiegen sind, sonst hätte jetzt bestimmt heftige Betriebssamkeit bei den Spielberichtsbögen und Spielerrostern der letzten Jahre eingesetzt...

:wink: