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Positive A-Probe bei Nationalspieler
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 09:18
von mikeadretti
Gerade auf der AFVD Seite entdeckt:
http://www.afvd.de/index.php?Inhalt=newsmeldung&ID=3331
Konnte jetzt keinen Thread finden, in dem darüber schon geschrieben wurde und es wundert mich so ein bisschen, dass nach der ganzen Doping-Kacke darüber noch nicht geschrieben wurde (kann natürlich sein, dass ich es auch überlesen habe, dann sorry)Und da es sich höchstwahrscheinlich um einen GFL Spieler handelt, dachte ich, das passt hier rein
Aber jetzt zu diesem Burschen. Weiß da jemand was näheres? Das ist ja jetzt schon ein paar Tage her und so viele Spieler sind ja nicht unmittelbar aus Japan wieder heim geflogen, oder?
Gibt das außer ner Sperre eigentlich auch Geldstrafen für solche Doping-Vergehen?
Wie regelmäßig werden denn Trainingskontrollen durchgeführt? Passiert das nur bei den Kaderathleten oder auch bei "normalen" GFL-Spielern?
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 09:40
von MaLa
Nunja... es kam ja in beiden Dopingthreads der letzten Monate schon raus, dass auch im Football mit der Sauberkeit nunja... es nicht so perfekt bestellt ist. Ich erinnere da an den von mir genannten Justizfall oder den Link ins "Dopingforum". Und in dem alten Thread (Playerscorner war der, glaube ich) war noch ein Link zu einem Fernsehbeitrag mit einem halbanonymisierten GFL-Spieler bzgl. Doping und auch einige Aussagen, die einem die Verwunderung über solche Meldungen wie die jetzt des AFVD nehmen.
Um welchen SPieler es sich handelt weiß ich leider auch nicht, wäre antürlich ja intressant. Allerdings bin ich dagegen ihn als einzelnen nun so verurteilen, wenn sein Name bekannt wird. Dieses "Duuuuhuuuu *mit dem Finger drauf zeig* ruinierst unseren Sport" ist fehl am platz, und es er ist wohl kaum der einzige

Verurteilen wir den einen lachen die anderen, die nicht erwischt worden sich lustig ins Fäustchen.
Am Ende verwundern mich im Football viel mehr die Motive des Dopings... Während anderswo es doch um reichlich Geld geht, was man mit etwas mehr Leistung verdienen kann, nunja... geht es in der GFL doch eigentlich nur um Spaß, da ists ja eher so, dass die Spieler für ihren Sport noch reichlich bezahlen dürfen. Und dann noch zusätzlich Geld für Doping aufzugeben, nunja, jeder wie ers braucht.
Allgemein wäre es grade im Amateurbereich vielleicht nützlicher, statt ständig drüber zu ebrichten, dass eh alle Sportprofis, die wir kennen, gedopt sind, über die weniger erwünschten Nebenwirkungen des Dopings zu berichten. Weil wenn man aktuell Nachrichten liest, dann sieht das ja so aus: Rasmussen - dank Doping in Gelb, Leichtathlet xy dank Doping Gold, etc. Was lernt der Amateur? Doping macht dich stark, die Chancen erwischt zu werden, nunja sind vorhanden, aber die Dopingagenturen rennen der ganzen Entwicklung doch hinterher. Dass es eigentlich zum größten Teil aber um die schädlichen nebenwirkungen geht... ist vergessen.
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 09:55
von volker66
es gibt verschiedene motivatoren, warum menschen etwas tun und bereit sind risiken einzugehen. ein wesentlicher motivator für den menschen ist Anerkennung. Dafür tun viele menschen komische dinge, die keiner versteht. gülcan( oder wie auch immer) macht sich zum löffel und heiratet im fernsehen. der trottel neben ihr mal nicht genannt. insofern ist doping nicht wirklich verwunderlich. das schlimme ist ja, dass es hilft und besser macht.
Re: Positive A-Probe bei Nationalspieler
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:16
von kotzi
mikeadretti hat geschrieben:
Gibt das außer ner Sperre eigentlich auch Geldstrafen für solche Doping-Vergehen?
Wie regelmäßig werden denn Trainingskontrollen durchgeführt? Passiert das nur bei den Kaderathleten oder auch bei "normalen" GFL-Spielern?
Ob eine Geldstrafe verhängt wird, kann ich nicht sagen. Aber soweit ich richtig Informiert bin, muss der als positiv geteste Spieler die Kosten für den Dopingtest übernehmen. Und die sind nicht gerade wenig. Deswegen wird er wohl auch auf die Öffnung der B-Probe verzichtet haben.
Offiziel können Dopingkontrollen auch bei GFL Spielen durchgeführt werden. Was auch schon getan wurde. Auch dabei wurde der eine oder ander Spieler des Dopings überführt.
Warum es nicht weiter Test durchgeführt wurden, k.a. Wahrscheinlich war es dem Verband zu teuer die negativen Test zu bezahlen. Aber das ist reine Spekulation von meiner Seite.
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:17
von coach konfuzius
Das Thema Doping lässt sich heutzutage leider nicht mehr aus den News streichen. Je größer die Anforderungen an die Athleten werden, umso größer ist halt die Gefahr das jemand den illegalen Weg wählt. Die Menschen wollen ja immer mehr Rekorde sehen und der menschliche Körper ist halt nur zu einem gewissen Maß so konstruiert gewisse Leistungen zu bringen. Das in der NFL gedopt wird, das find ich zwar genau so beschissen wie sonst auch , aber da kann man es noch nachvollziehen , da dort ein haufen Geld dahinter steckt und sicherlich auch Ärzte, die das betreuen können. Das lächerliche finde ich das jemand im deutschen Football stoffen muss um sich zu beweisen! Ganz ehrlich, hier bekommt ja keiner richtig Geld dafür und die Leistungsanforderungen sind ja nicht unbedingt hoch um in ein GFL Team zu kommen und gewisse Anforderungen legal zu erfüllen, Nationalmannschaft hin oder her, wer es legal nicht schafft diese Leistung zu bringen, dem kann man echt nicht helfen und zu bemitleiden.
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:33
von kotzi
coach konfuzius hat geschrieben:
Das lächerliche finde ich das jemand im deutschen Football stoffen muss um sich zu beweisen!
Was heißt hier denn stoffen??? Was ja viele vergessen ist, dass nicht nur Anabolika oder Epo zum Doping gehört. Wenn sich mal einer die Liste der verbotenen Stoffe der NADA durchliest, dann werden viele Footballer dumm schauen.
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_ ... ist_En.pdf
Und die NFL kann man nicht vergleichen. Die stellen wieder ihre eigene Regeln auf. In Deutschland fällt die Einnahme von Ephidrine unter Doping. In der NFL wird es als Nahrungsergänzungsmittel verabreicht. Man erinnere sich an die Todesfälle vor ein paar Jahre im College und in der NFL. Da ist das legal bzw. in der NFL wird auf diesen Wirkstoff nicht getestet. In Deutschland fällt es unter die Verboten Stoffe der NADA. Damit gehört z.B. schon die Einnahme von Aspirin Complex zum Doping.
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:33
von Karsten
... kann ja eigentlich nicht sooo lange dauern, bis der Name bekannt wird... denn da sie ihn ja wohl in Japan aus dem Quartier gejagt haben, dürften das wohl 50 Andere gut mitbekommen haben...
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:34
von Auge
Lt. Huddle von Heute:
Dopingfall bei der deutschen Nationalmannschaft
Eagles-Spieler Beckmann mit Norandrosteron erwischt
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:38
von Diocletian
Auge hat geschrieben:Lt. Huddle von Heute:
Dopingfall bei der deutschen Nationalmannschaft
Eagles-Spieler Beckmann mit Norandrosteron erwischt
Und dann noch jemand aus der 2. Liga. Jetzt wird es wirklich lächerlich. Also, wer schon in der 2. Amateur-Bundesliga was nimmt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Vor allem sollten den National-Mannschaftsspielern bekannt sein, dass es Trainingskontrollen gibt. Schön blöd. Die Frage ist jetzt mal wieder, wird er nur International gesperrt, oder zieht der Verband jetzt auch mal die Konsequenz und sperrt in für die Liga.
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:48
von kotzi
Laut NADA:
11.3 Sperre im Falle eines positiven Analyseergebnisses
11.3.1 Für die folgenden Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen;
- Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs oder seiner Metaboliten oder Marker in einer Körpergewebe- bzw. Körperflüssigkeitsprobe;
- Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode;
- Besitz eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode;
beträgt die Sanktion
Erster Verstoß: eine zweijährige (2-jährige) Sperre
Zweiter Verstoß: eine lebenslange Sperre.
Und zwar nicht nur für Nationalmannschaftsspiele, sonder, falls er gesperrt wird für jede Sportart...
11.10 Status während der Sperre – Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sportorganisationen
Eine Person, die gesperrt wurde, darf während der Sperre in keiner Eigenschaft an einem Wettkampf oder einer Aktivität (außer an Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen) teil-nehmen, die von einem internationalen Sportverband, dem IOC und IPC, einem nationalen Sportverband genehmigt oder organisiert wurde5. Hierzu gehören ebenfalls die von den nati-onalen Sportverbänden unabhängigen Ligen. Darüber hinaus darf die gesperrte Person an keiner mit öffentlichen Mitteln geförderten Trainingsmaßnahme teilnehmen. Eine Zuwider-handlung gegen diese Bestimmung stellt einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gem. Art. 2.9 NADA-Code dar und ist entsprechend gem. Ziff. 11.5.4 NADA-Code zu sankti-onieren
Darüber hinaus sind die Organisationen und Einrichtungen, die den Athleten oder eine ande-re betroffene Person finanziell unterstützen, verpflichtet, bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sämtliche finanzielle Unterstützung, welche diese Person erhält bzw. erhalten hat, teilweise oder gänzlich einzubehalten oder ab dem Zeitpunkt der Probenahme zurückzufordern. Bei Wettkämpfen und Wettkampfveranstaltungen hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass finanzielle Zuwendungen und Preisgelder in diesem Fall zurückgefor-dert bzw. nicht ausbezahlt werden.
Was auch sehr wenige wissen:
11.7 Maßregeln außerhalb des Sports
Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6a Arzneimittelgesetz (AMG) hat der Verband die jeweilige Person zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen.
Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat der Verband die jeweilige Person ebenfalls zur Anzeige bei der zuständi-gen Staatsanwaltschaft zu bringen. Für den Fall des § 31a Abs. 1 BtMG steht die Strafanzeige jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Verbandes. Dabei ist davon auszugehen, dass ein Eigenverbrauch in geringer Menge bei maximal drei (3) Konsumeinheiten des Betäubungsmittels vorliegen kann.
Mehr unter:
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_ ... e_2006.pdf
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:54
von Babylon3000

digga .... du mußt es wissen !!!!!!!!!!!

Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:57
von coach konfuzius
Dein kleines Bild lässt auch darauf deuten das du mal hin und wieder gegen diese Regularien der NADA handelst

aber ich glaub wenn das so ist bist du sicherlich nicht der einzige! Ach ja, ich weiß die Cannabis Pflanze ist ja nur so eine außergewöhnlich schöne Zimmerpflanze und sollte auch nur als Dekorationsgegenstand betrachtet werden

Verfasst: Mi Aug 08, 2007 10:58
von kotzi
Babylon3000 hat geschrieben:
digga .... du mußt es wissen !!!!!!!!!!!

Hab halt nix besseres zu tun als Beamter *ggg*
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 11:12
von kotzi
Verfasst: Mi Aug 08, 2007 11:16
von Diocletian
kotzi hat geschrieben:Laut NADA:
11.3 Sperre im Falle eines positiven Analyseergebnisses
11.3.1 Für die folgenden Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen;
- Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffs oder seiner Metaboliten oder Marker in einer Körpergewebe- bzw. Körperflüssigkeitsprobe;
- Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode;
- Besitz eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode;
beträgt die Sanktion
Erster Verstoß: eine zweijährige (2-jährige) Sperre
Zweiter Verstoß: eine lebenslange Sperre.
Und zwar nicht nur für Nationalmannschaftsspiele, sonder, falls er gesperrt wird für jede Sportart...
11.10 Status während der Sperre – Verbot der Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sportorganisationen
Eine Person, die gesperrt wurde, darf während der Sperre in keiner Eigenschaft an einem Wettkampf oder einer Aktivität (außer an Präventions- oder Rehabilitationsprogrammen) teil-nehmen, die von einem internationalen Sportverband, dem IOC und IPC, einem nationalen Sportverband genehmigt oder organisiert wurde5. Hierzu gehören ebenfalls die von den nati-onalen Sportverbänden unabhängigen Ligen. Darüber hinaus darf die gesperrte Person an keiner mit öffentlichen Mitteln geförderten Trainingsmaßnahme teilnehmen. Eine Zuwider-handlung gegen diese Bestimmung stellt einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen gem. Art. 2.9 NADA-Code dar und ist entsprechend gem. Ziff. 11.5.4 NADA-Code zu sankti-onieren
Darüber hinaus sind die Organisationen und Einrichtungen, die den Athleten oder eine ande-re betroffene Person finanziell unterstützen, verpflichtet, bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen sämtliche finanzielle Unterstützung, welche diese Person erhält bzw. erhalten hat, teilweise oder gänzlich einzubehalten oder ab dem Zeitpunkt der Probenahme zurückzufordern. Bei Wettkämpfen und Wettkampfveranstaltungen hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass finanzielle Zuwendungen und Preisgelder in diesem Fall zurückgefor-dert bzw. nicht ausbezahlt werden.
Was auch sehr wenige wissen:
11.7 Maßregeln außerhalb des Sports
Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen § 6a Arzneimittelgesetz (AMG) hat der Verband die jeweilige Person zur Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu bringen.
Bei hinreichendem Verdacht auf einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat der Verband die jeweilige Person ebenfalls zur Anzeige bei der zuständi-gen Staatsanwaltschaft zu bringen. Für den Fall des § 31a Abs. 1 BtMG steht die Strafanzeige jedoch im pflichtgemäßen Ermessen des Verbandes. Dabei ist davon auszugehen, dass ein Eigenverbrauch in geringer Menge bei maximal drei (3) Konsumeinheiten des Betäubungsmittels vorliegen kann.
Mehr unter:
http://www.nada-bonn.de/fileadmin/user_ ... e_2006.pdf
Alles richtig, aber es wäre nicht der erste Fall, dass ein Spieler aufgrund eines positiven Tests bei der Nationalmannschaft, auch nur für diese gesperrt wurde und dann weiter für ein GFL-Team gespielt hat.
Fragen hingegen, um welchen Spieler es sich handelt, werde ich im übrigen hier nicht beantworten. Spielt auch keine Rolle. Aber es ist schon mal vorgekommen. So viel dazu.