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Re: Spielstätten GFL

Verfasst: Di Jun 24, 2014 09:35
von _pinky
Du hast die öfentliche, europaweite Ausschreibung und den Gang durch die Instanzen vergessen. 8)

Re: Spielstätten GFL

Verfasst: Mi Jun 25, 2014 14:47
von Urgestein
sick&red hat geschrieben:
da_Strizzi hat geschrieben:Hab jetzt mal in der Benutzungsordnung für das Dantestadion nachgelesen:

Hier auch der Link:

http://www.muenchen.info/dir/recht/155/155_20000808.pdf

Der Ordnungsdienst hat soweit korrekt gehandelt. Siehe §5 Verbote.
Da kann der Verein nichts dafür.

Was ich mich jetzt nur Frage, schenkt der Stadiongastronom "bleifreies" Bier aus oder verstößt auch er gegen die Stadionverordnung?
Naja, da steht nicht, dass man pauschal keine Getränke mitbringen darf, nur dass es keine harten Flaschen/Dosen/etc. sein dürfen. Und Gegenstände darf man so und so nicht werfen. Also ein bisschen übertrieben dann doch, wie ich finde...
Kann es sein, dass der / die Verein(e) als Nutzer des Dante Stadions mit der Stadt einen Vertrag abgeschloßen hat / haben, in welchem zusätzliche Punkte mit aufgenommen wurden, die so nicht in der vorgenannten Stadionordnung stehen? !

Re: Spielstätten GFL

Verfasst: Mi Jun 25, 2014 17:37
von Anderl
Am Sonntag beim Jugendspiel der Cowboys stand am Stadiontor ein großes Schild "Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt!"
Was gibt es daran mißzuverstehen?
Von den Cowboys (oder in anderen Fällen: Rangers) stammt dieses Schild höchstwahrscheinlich nicht, denn die haben kein Interesse daran, das zu verbieten.

Die Sache mit "Glasflaschen" ist mittlerweile in den meisten Stadien und Sporthallen Standard!

Re: Spielstätten GFL

Verfasst: Mi Jun 25, 2014 19:17
von Urgestein
Hinter meinem Posting befindet sich ein Frage- und ein Ausrufezeichen, gibt es also für mich nichts " mißzuverstehen ". :trink:

Re: Spielstätten GFL

Verfasst: Do Jun 26, 2014 00:14
von Anderl
Urgestein hat geschrieben:Hinter meinem Posting befindet sich ein Frage- und ein Ausrufezeichen, gibt es also für mich nichts " mißzuverstehen ". :trink:
Das war auch nicht unbedingt auf Deinen Beitrag bezogen.

....und: Selbstverständlich gibt es zur "normalen" Stadionordnung, die auch für dort häufig stattfindende Schul- und Freizeitsportveranstaltungen gilt, gewisse weitere "Paragraphen" (die ich nicht explizit kenne), die in einem "Nutzungsvertrag" stehen (z.B. Zuständigkeiten beim Feldaufbau, da macht der - städtische - Platzwart nämlich einiges - z.B. Grundmarkierungen gem. BSO; wenn's mehr sein soll, wie Zahlen statt 9-m-Linie oder jedes einzelne Yard am Spielfeldrand und als Hashmark markiert, sowie ggfs. Vereinslogo , steht der Verein in der Bütt).