Regionalliga Nord 2010
-
- DLiner
- Beiträge: 103
- Registriert: Di Jul 11, 2006 11:47
- Wohnort: Stenkelfeld
Ok, jeder kann seinen Anwalt selbst wählen, aber schon lustig dass die Huskies den gleichen Advocaten haben wie seinerzeit die Magdeburger. Wenn der Prozess ähnlich lange dauert, dann gute Nacht für eine umsetzbare Spielterminplanung.
Ich bin kein wirklicher Freund der bläulichen Spielchen in Hamburg, aber diesmal bin ich auf Seiten des Teufels. Wer 4-5 Stunden vor Spielbeginn absagt, der muß dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können - zumindest muß man ihm eine Mitschuld geben können. Mit solchen Aktionen sind schon ganz andere Vereine in den Ruin getrieben worden, das kann nicht rechtens sein oder gänzlich ohne Haftplicht ausgehen.
Bin mal sehr gespannt, wo der Hamburger Hafenschlickfootball 2011 stehen wird und aus was er dann besteht...
Ich bin kein wirklicher Freund der bläulichen Spielchen in Hamburg, aber diesmal bin ich auf Seiten des Teufels. Wer 4-5 Stunden vor Spielbeginn absagt, der muß dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können - zumindest muß man ihm eine Mitschuld geben können. Mit solchen Aktionen sind schon ganz andere Vereine in den Ruin getrieben worden, das kann nicht rechtens sein oder gänzlich ohne Haftplicht ausgehen.
Bin mal sehr gespannt, wo der Hamburger Hafenschlickfootball 2011 stehen wird und aus was er dann besteht...
-
- DLiner
- Beiträge: 185
- Registriert: Fr Jan 11, 2008 22:43
Auf welcher rechtlichen Grundlage denn? Das Problem ist doch: 4 Stunden vor Spielbeginn entspricht die Anzahl der zur Verfügung stehenden Spieler der vorgeschriebenen Mindestanzahl. Nun fällt einer durch Blitzschlag (Bauer Horst hat geschrieben:Wer 4-5 Stunden vor Spielbeginn absagt, der muß dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden können - zumindest muß man ihm eine Mitschuld geben können.

Welche denn?Bauer Horst hat geschrieben:Mit solchen Aktionen sind schon ganz andere Vereine in den Ruin getrieben worden, ...
Das wirtschaftliche Risiko darf doch im Zusammenhang mit der Absage gar nicht angeführt werden. Das trägt jeder Verein, der Heimspiele kostenintensiv austrägt. Das Risiko trifft dich seltener bei Absagen, eher durch wasserscheue Platzwarte.
Was den Anwalt betrifft: Der AFVD kann doch die Dienste dieses Anwalt mit Erfahrungen in den BSO Schwachstellen und Lücken auch in Anspruch nehmen. Damit die BSO endlich mal ordentlich überarbeitet wird.
Was den Anwalt betrifft: Der AFVD kann doch die Dienste dieses Anwalt mit Erfahrungen in den BSO Schwachstellen und Lücken auch in Anspruch nehmen. Damit die BSO endlich mal ordentlich überarbeitet wird.
Die Landesverbände (= die Vertreter der Vereine) beschließen die BSO bzw. deren Änderung.und wer ist für die bso verantwortlich ?
Das Problem ist ja weniger die BSO sondern deren falscher Anwendung weil mal wieder die Vereinsbrille nicht abgenommen wurde und zuerst überlegt wird wie es meinem Verein nützt wenn ich den anderen Verein bestrafen kann.
Da mag sicherlich was dran sein aber die Bestrafungsentscheidung kann ein Verein nicht vornehmen, sowas kommt vom Verband.ProBowler hat geschrieben:Die Landesverbände (= die Vertreter der Vereine) beschließen die BSO bzw. deren Änderung.und wer ist für die bso verantwortlich ?
Das Problem ist ja weniger die BSO sondern deren falscher Anwendung weil mal wieder die Vereinsbrille nicht abgenommen wurde und zuerst überlegt wird wie es meinem Verein nützt wenn ich den anderen Verein bestrafen kann.
Dein prozedere ist also nur dann möglich, wenn es im Verband Entscheider gibt, die dem einen Verein klar über den anderen bevorzugen, also wiederholt Partei ergreiffen
Hm.... ..ups
Ein Forumspost der mehr als 5 Zeilen enthält, wird mit zunehmender Zeilenzahl immer weniger gelesen bzw verstanden.
---------------------------------------
Was ich schreibe ist, nur meine persönliche Meinung.
Beschwerden darüber bitte per PN an mich.
---------------------------------------
Was ich schreibe ist, nur meine persönliche Meinung.
Beschwerden darüber bitte per PN an mich.
-
- DLiner
- Beiträge: 185
- Registriert: Fr Jan 11, 2008 22:43
Das Problem ist durchaus in der BSO zu sehen. Solange es die darin enthaltenen Formulierungen schwammig und in ihrer Aussage kraft mangelhaft sind, gibt es die Möglichkeiten einzelne Paragraphen unterschiedlich auszulegen. Von einer falschen Anwendung würde ich daher nicht sprechen. Meines Erachtens muss die BSO eindeutiger und klarer gestaltet, strukturiert und formuliert werden. Allerdings muss ich sagen, dass ich nur die Paragraphen der BSO kenne, die in Bezug auf die Huskies-Entscheidung in diversen Foren zitiert wurden.ProBowler hat geschrieben:Die Landesverbände (= die Vertreter der Vereine) beschließen die BSO bzw. deren Änderung.und wer ist für die bso verantwortlich ?
Das Problem ist ja weniger die BSO sondern deren falscher Anwendung weil mal wieder die Vereinsbrille nicht abgenommen wurde und zuerst überlegt wird wie es meinem Verein nützt wenn ich den anderen Verein bestrafen kann.