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Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:28
von bugs bunny
Ich will es mal so formulieren. Es gibt vereinsseitig deswegen keine Beschwerden, weil es keinen Menschen interessiert und nicht weil es eine so tolle Lösung ist.

Ach so, zu Argument 1. Sorry, aber ich liege gerade mit einem Lachkrampf vor meinem Schreibtisch. Wenn es auf diesem Planeten einen Vereinsverantwortlichen gibt, der an einem Spieltag mit einer BSO unterm Arm rum rennt, bitte mal melden.
Nicht mal skao macht das... :shock:

Wahrscheinlich bin ich ganz schlechter Mensch, aber sorry, ich habe keinen Platz mehr am Spieltag für die BSO in meinen Händen. Ich habe schon das Grundgesetz, das HBG, das BGB, UNO-Charta, den EU-Staatsvertrag und andere wichtige Dinge unterm Arm. Ich schmeiß mich weg.

Das ist auf jeden Fall die geilste Erklärung, die ich je gelesen habe. Jetzt verstehe ich warum es das Ding nicht online geben kann :D :shock: :roll:

@skao: Ich hätte nie gedacht, dass ich das sage. Aber: Meine Stimme hast Du!

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:31
von schlueri
Insider II hat geschrieben:
schlueri hat geschrieben:
piwi-dd hat geschrieben:@schlueri

Jetzt lass mal das Bild zur Seite, dass der AFVD seine BSO wie einen Schatz hütet und an niemanden rausgibt...
Ja, da hast du Recht. Genau das ist mein Problem, da mir noch kein vernünftiger und nachvollziehbarer Grund dafür genannt wurde, der dafür spricht das die BSO nicht online ist oder sein darf.

Wie Skao ja gezeigt hat, sind viele andere Regelungen als PDF online. Warum also nur nicht die BSO, um die sich scheinbar alles dreht?

Nehmen wir mal an, die Presse würde sich für die BSO interessieren. Kann auch diese ein Exemplar beim AFVD problemlos anfordern? Oder ich, der sich einfach nur dafür interessiert? Unterliegt die Weitergabe einer BSO (Verein => Irgendwem) einer Beschränkung?
Die BSO ist aus zwei Gründen nur als gedruckte Ausgabe vorhanden:

1. Zur leichteren Handhabbarkeit an Spieltagen besteht der Wunsch bei den Vereinsverantwortlichen, die BSO in einer gedruckten, gehefteten Ausgabe vorzuhalten, damit man ohne, dass einzelne Blätter verloren gehen, mit sich führen kann. Wenn die BSO als Download verfügbar wäre, würden von den 250 Vereinen in Deutschland sich ein Teil die BSO als Download ausdrucken und ein anderer Teil weiterhin auf die gedruckte Ausgabe zurückgreifen wollen. Nur ist eine Druckauflage von 100 oder 150 Stück unwirtschaftlich. Also gilt die Regelung: jeder Verein erhält eine BSO als Druckexamplar als Bestandteil der Lizenzunterlagen. Dadurch werden jedes Jahr mindestens 250 Stück benötigt und der Druck ist wirtschaftlich. Da die Vereine keine Lust haben, 10 EUR für eine BSO zu zahlen, ist man eben diesen Weg gegangen.

2. Bei einer gedruckten Ausgabe existiert nur eine Textfassung. Es gab vor über zehn Jahren einmal die BSO in Form einer Loseblattsammlung. Leider kursierten dann zwei unterschiedliche Fassungen, die dummerweise auf die Ansetzung des Heimrechts im Viertefinale Auswirkungen hatten. Da wäre um ein Haar dann der German Bowl baden gegangen, da beide Vereine ihr Heimrecht vor Gericht erstreiten wollte. Kann jetzt in der Form nicht mehr passieren.

Von den Vereinen gibt es zu dem Thema BSO null komma null Beschwerden. Und das ist der "Kundenkreis", dem die Verbände verpflichtet sind.
Danke! Diese Begründung ist für mich deutlich stichhaltiger als andere hier angeführten Argumente.

Ein vorhin per Stichprobe befragten ehemaligen Lions-Spieler, ob er Kenntnis der BSO hatte, antworte mir "Ja. Ich hatte sogar ein Exemplar zu Hause, als ich noch gespielt habe."

Dennoch könnte man die BSO in der aktuellsten Fassung online haben und auf dem Titelblatt der Online-Ausgabe steht der Hinweis, dass die amtliche Version beim jeweiligen Verein als gebundene Ausgabe bereit liegt. Wäre ja ein Kompromiss. ;-)

Dazu sind PDFs auch sicher zu machen und ein PDF ist auch keine lose Blättersammlung.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:31
von bugs bunny
Insider II hat geschrieben:Korrekt. Genau so ist es. Gnadenweg ist nicht Rechtsweg.

Wenn die Gnadenstelle eine Unsinnsentscheidung trifft, dann kann die nicht über Rechtsmittel aufgehoben werden, sondern es kann nur die Gnadenstelle abgewählt werden.
@ insider: Aber es ist doch schon zutreffend, dass der Gnadenweg nach besagtem Paragraphen noch gar nicht hätte beschritten werden dürfen?

Und da dem nun mal so ist, ist auch die Entscheidung irrelevant bzw. die Gnadestelle hatte gar keine Kompetenz eine Entscheidung zu treffen. Jetzt fängt es an mich ernsthaft zu interessieren. Ich werde mal einen Juristen fragen...

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:35
von schlueri
bugs bunny hat geschrieben:
Insider II hat geschrieben:Korrekt. Genau so ist es. Gnadenweg ist nicht Rechtsweg.

Wenn die Gnadenstelle eine Unsinnsentscheidung trifft, dann kann die nicht über Rechtsmittel aufgehoben werden, sondern es kann nur die Gnadenstelle abgewählt werden.
@ insider: Aber es ist doch schon zutreffend, dass der Gnadenweg nach besagtem Paragraphen noch gar nicht hätte beschritten werden dürfen?

Und da dem nun mal so ist, ist auch die Entscheidung irrelevant bzw. die Gnadestelle hatte gar keine Kompetenz eine Entscheidung zu treffen. Jetzt fängt es an mich ernsthaft zu interessieren. Ich werde mal einen Juristen fragen...
Gegen wen muss Köln noch alles spielen? :lol:

-=- FREE THE BSO! -=-

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:41
von bugs bunny
Falcons on tour:
Kiel, Braunschweig, Hamburg, Berlin, Dresden (home).

Alles potentielle Auswärtssiege :D

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 16:54
von Woodworm
Hm...

Ich oute mich dann mal - smile.
Habe die BSO bei Spieltagen immer dabei!
Da ich die nicht auswendig lernen wollte, hab ich dafür noch Platz in meinem Rucksack gefunden.
Das ein oder andere Mal durchaus auch schon hilfreich - oder weiß jeder so aus dem Stehgreif, wie er sich zu verhalten hat, wenn z.B. das Gastteam zwei Std. vor Spielbeginn absagt? Ob oder ob nicht Spielberichtsbögen eingereicht werden müssen - welche Kosten kann man dem Team in Rechnung stellen (Grillstand, Musikanlage gemietet?). Mit der BSO vor Ort kann man dann schon so einiges klären und ggf. den Griller oder Musiker beruhigen oder eben auch nicht.
Bei GFL sicher selten, aber in unteren Ligen soll das vorkommen.

Muß aber auch klein dazu schreiben, dass ich in einer öffentlichen Verwaltung arbeite - da ist man gewohnt nach §§§ zu handeln und zwar erst nach dem lesen derselben.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 17:07
von nomedeguerre
Insider II hat geschrieben:
bugs bunny hat geschrieben:Und was regelt dann der besagte Paragraph? Heißt was auch immer auf dem Gnadenweg beschlossen wird, ist unantastbar.
Korrekt. Genau so ist es. Gnadenweg ist nicht Rechtsweg.

Wenn die Gnadenstelle eine Unsinnsentscheidung trifft, dann kann die nicht über Rechtsmittel aufgehoben werden, sondern es kann nur die Gnadenstelle abgewählt werden.

Der Kandidat hat die deutsche demokratische Grundordnung nachweislich verinnerlicht!!! Zum besseren Verständnis für den geneigten Laien ein Beispiel aus der Praxis:

Sollte ein Fall aufkommen, in welchem ein Mitglied des AFVD (aus subjektiv vielleicht nachvollziehbaren Gründen) seine Partnerin erschiessen möchte, kann der geständige Täter als Mitglied des AFVD die ordentlichen Gerichte umgehen und sich der Rechtsprechung der Gnadenstelle des AFVD unterwerfen. Als Strafmass wird im Rahmen einer wahrlich unsinnigen jedoch unantastbaren Entscheidung zur Ausführung von sagen wir 20 Liegestützen verurteilt. Der geständige Täter wird nach Verbüßung der Strafe natürlich unmittelbar entlassen und die Akte geschlossen. Die Folge einer Anfechtung des Urteils durch die Staatsanwaltschaft wäre in dem Falle maximal die Abwahl der Gnadenstelle.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und allen Mitglieder des AFVD sei empfohlen sich nicht auf diese Aussage zu verlassen.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 17:50
von monochrom
bugs bunny hat geschrieben: Wenn es auf diesem Planeten einen Vereinsverantwortlichen gibt, der an einem Spieltag mit einer BSO unterm Arm rum rennt, bitte mal melden.
Nicht mal skao macht das... :shock:
Also ich kann aus eigener Erfahrung berichten das mir schon das Eine oder Andere mal ein Vereinsverantwortlicher mit einer BSO in der Hand begegnet ist bzw. eine griffbereit hatte. Es kam auch schon mal vor das ein Vereinsverantwortlicher und ich jeder in seiner BSO etwas nachgeschlagen haben.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 17:51
von monochrom
nomedeguerre hat geschrieben: Der Kandidat hat die deutsche demokratische Grundordnung nachweislich verinnerlicht!!! Zum besseren Verständnis für den geneigten Laien ein Beispiel aus der Praxis:

Sollte ein Fall aufkommen, in welchem ein Mitglied des AFVD (aus subjektiv vielleicht nachvollziehbaren Gründen) seine Partnerin erschiessen möchte, kann der geständige Täter als Mitglied des AFVD die ordentlichen Gerichte umgehen und sich der Rechtsprechung der Gnadenstelle des AFVD unterwerfen. Als Strafmass wird im Rahmen einer wahrlich unsinnigen jedoch unantastbaren Entscheidung zur Ausführung von sagen wir 20 Liegestützen verurteilt. Der geständige Täter wird nach Verbüßung der Strafe natürlich unmittelbar entlassen und die Akte geschlossen. Die Folge einer Anfechtung des Urteils durch die Staatsanwaltschaft wäre in dem Falle maximal die Abwahl der Gnadenstelle.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung und allen Mitglieder des AFVD sei empfohlen sich nicht auf diese Aussage zu verlassen.
Was verstehst Du nicht an dem Unterschied zwischen Sportgerichtsbarkeit und Strafgerichtsbarkeit? :roll: :roll: :roll:

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 18:13
von bugs bunny
Der Tatsache, dass der Gnadenweg nach besagtem Paragraphen noch gar nicht hätte beschritten werden dürfen, wurde jetzt aber noch nicht bestritten...

Damit gilt dann auch immer noch, dass die Entscheidung irrelevant ist bzw. die Gnadenstelle gar keine Kompetenz hatte, eine Entscheidung zu treffen.

@ all BSO-untermarmträgeramspieltag: Bin überrascht, dass sowas doch vorkommt. Ich leiste Abbitte. Sogar in Kiel wird so verfahren. Woodworm, Respekt! :shock:

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 18:30
von Woodworm
Naja - wenn ich das hier alles lese, müßte es mir ja fast peinlich sein mich als "Teamverantwortlicher" mit der BSO auseinanderzusetzen.
Aber wie gesagt - der Beruf bringt es mit sich - :oops:

Übertrieben finde ich nur die Kandidaten, die immer laut über die Bürokratie, die den Sport kaputtmacht rumstänkern.

Wenn die ohne Bürokratie Sport (egal welchen) machen wollen, sollen sie sich im Park zum Ball spielen treffen - aber Vorsicht - auch da gibt es Regeln :shock:

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 20:01
von Charly Manske
ES GIBT KEINE REGEL OHNE AUSNAHME :!: :!: :!:
Und es gibt tatsächlich auch Menschen, Orte, ja sogar ganze Länder, wo nicht alles bis ins kleinste reglementiert werden muß, sondern wo die Menschen ihren Verstand einsetzen :P :P .
Und glaubt mir ruhig, dort ist das Leben um einiges einfacher und angenehmer als in Deutschland.
O.K., ist logo, je mehr Regeln es gibt, umso weniger wird der gesunde Menschenverstand strapaziert (jeder, der mal Soldat oder Polizist war oder ist, wird mir da wohl recht geben müssen :wink: ).
Ist ja eigentlich auch viel bequemer, sich bei allen möglichen Situationen und Lebenslagen hinter einem Gesetz- bzw. Regelbuch verstecken zu können, statt das Gehirn einzuschalten :twisted: .

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 20:05
von Fighti
Das wäre sicherlich möglich, wenn du auf der anderen Seite sicher bist, dass da nicht klagewütige Mitglieder bei sind. Was war die erste Reaktion aus Köln laut PM ? "Wir werden alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen". Solange das Empfinden ist, dass die Regelung nur dann gerecht ist, wenn sie die Anderen bestraft und sonst wird geklagt, wird das also nix.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 21:15
von freedom
Fighti hat geschrieben:Das wäre sicherlich möglich, wenn du auf der anderen Seite sicher bist, dass da nicht klagewütige Mitglieder bei sind. Was war die erste Reaktion aus Köln laut PM ? "Wir werden alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen". Solange das Empfinden ist, dass die Regelung nur dann gerecht ist, wenn sie die Anderen bestraft und sonst wird geklagt, wird das also nix.
Es sind nicht die klagewütigen Mitglieder, sondern der völlig irrsinnge §, der eine solche Reaktion provoziert.
Aber das wirst du wohl nie kapieren oder auch als Hamburger kapieren können bzw. wollen.
Den Post von Charly, hast du ja auch nicht wirklich kapiert.

Sorry, aber das mußte mal sein.

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 21:42
von Woodworm
Natürlich kann man auch prima ohne Regeln leben - und der Stärkere wird immer gewinnen!
Oder eben der, der seinen gesunden Menschenverstand etwas besser einsetzen kann als andere.
Prima Fairness, oder?

Durch die BSO sind Rahmenbedingungen gegeben worden, an die sich jeder Football-Verein in Deutschland zu halten hat. Egal wieviele Mitglieder er hat oder in welcher Liga gespielt wird.
Das ist doch eigentlich schonmal ein gesunder, gemeinsamer Ausgangspunkt für alle Vereine, oder?

Jedem einzelnen Verein ist es freigestellt über seinen Landesverband Änderungen der BSO zu beantragen - wurde hier ja alles schonmal darbestellt.
Jetzt hat's halt einmal jemanden Prominenten getroffen und nicht, wie sonst so häufig, die Teams in den unteren Ligen.
Tja - Shit happens. Nochmal wird das sicherlich nicht passieren, wie wir an der Kieler Meldung über den moldawischen Nationalspieler Alexej Ojghibesov mitbekommen haben.