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Verfasst: Fr Jun 20, 2008 12:14
von monochrom
Nele hat geschrieben:...womit er auch gut beraten ist.
schön ist, dass wir ne menge filme den schiris zur verfügung stellen, damit sie sich selbst mal in "aktion" sehen können. über "schreiendes unwissen" könntest du dir dann ja mal selbst ein bild machen - gerne stelle ich auch dir die links zur verfügung, damit du dir ein bild über das un/fach-wissen machen - und wo es tatsächlich am häufigsten passiert!!!!
Bild

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 12:59
von schlueri
skao_privat hat geschrieben:Du hast den Grund für diese Engstirnigkeit angebracht: Geldmachen.
Über welche Beträge wird denn hier geredet?

Mir scheint es eher so, dass man zuviel Transparenz verhindern möchte. Aber vielleicht täusche ich mich auch. Gerade weil jeder Spieler mit einer Klausel auf dem Pass unterschreibt, dass er Kenntnis der BSO hat, *muss* sie frei verfügbar sein.

Ich stelle mir gerade vor, dass ich bei Amazon was bestelle und mir werden gleich mal 2 Euro abgezogen, wenn ich die AGBs lese. Unfassbar.

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 13:01
von Benutzer 2265 gelöscht
skao_privat hat geschrieben: Hier mal als Ergänzung des footballfans die kostelosen Gesetze des Bundes für den 'Hüter', damit er im Buchladen nicht ausgelacht wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Kannst dir eins aussuchen.
Du weißt doch genau was ich damit sagen wollte: Gedruckt kostet auch das BGB Geld.
skao_privat hat geschrieben: Das mit dem verlegen ist jetzt nicht dein ernst oder? Als Arguument gegen das online stellen einer BSO völlig planlos.

Du hast den Grund für diese Engstirnigkeit angebracht: Geldmachen.
Nur wenn man es nicht verstehen will. Gemeint ist damit das man die BSO schon jetzt nicht liest wo sie einem auf dem Schreibtisch Platz wegnimmt. Wie soll es denn mit einer Datei besser werden?

Welchen Nutzen hat denn der AFVD davon die BSO online zu stellen?

Die Anfragen bzw. das Absichern durch Nachfragen wird wie bisher stattfinden. Ebenso wird sie nicht mehr gelesen werden, zumindest nicht von denen die damit arbeiten müssen/müssten.

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 13:05
von schlueri
HüterII hat geschrieben:Welchen Nutzen hat denn der AFVD davon die BSO online zu stellen?
Ist das so schwer zu verstehen? Niemand kann sich aufregen, dass er keine Kenntnis der BSO hatte/hat, denn er kann seine Hol-Schuld einlösen und sie einfach selbst runterladen. Damit ist dann auch der Verein entlastet, der es verpennt dem Spieler ein Exemplar zum Lesen zu geben oder sie verbusselt.

Stellt das Ding online und gut.

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 13:10
von AR
freedom hat geschrieben:Skandal: AFVD verstößt gegen seine RVO.

Gemäß § 52 Gnadenerweis ist maximal eine Kürzung der Sperre um die Hälfte möglich.
Wo bitte ist denn die Hälfte von 1,5 Jahren? Bestimmt nicht 6 Wochen!

Ich glaube die Verbandsjuristen können oder wollen wirklich nicht ihre eigenen Verordnungen etc. verstehen.
Sie sind ganz einfach juristisch nicht richtig formuliert, so z. B. im $ 52 RVO wo man zwar durch die Verwendung von "in der Regel" Ausnahmen zuläßt, diese aber im gleichen Satz mit "ausnahmsweise" abschließend auf eine Ausnahme (Dauer halbe Sperre) wieder einschränkt.
:roll: :oops:
ohje, und das kann man sogar downloaden :?
wie gehts denn jetzt weiter?
werden jetzt funktionäre gesperrt wegen "Rechtsbeugung"?

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 13:20
von guard68
AR hat geschrieben:
freedom hat geschrieben:Skandal: AFVD verstößt gegen seine RVO.

Gemäß § 52 Gnadenerweis ist maximal eine Kürzung der Sperre um die Hälfte möglich.
Wo bitte ist denn die Hälfte von 1,5 Jahren? Bestimmt nicht 6 Wochen!

Ich glaube die Verbandsjuristen können oder wollen wirklich nicht ihre eigenen Verordnungen etc. verstehen.
Sie sind ganz einfach juristisch nicht richtig formuliert, so z. B. im $ 52 RVO wo man zwar durch die Verwendung von "in der Regel" Ausnahmen zuläßt, diese aber im gleichen Satz mit "ausnahmsweise" abschließend auf eine Ausnahme (Dauer halbe Sperre) wieder einschränkt.
:roll: :oops:
ohje, und das kann man sogar downloaden :?
wie gehts denn jetzt weiter?
werden jetzt funktionäre gesperrt wegen "Rechtsbeugung"?
Langweilg, gibts keine Steinigung mehr :lol: :lol: :wink:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 15:13
von skao_privat
Grundsätzlich ist das nicht langweilig... :?

Wenn überhaupt, überarbeitungswürdig!

Auf jeden Fall aber gültig!

Wie schon oben beschrieben: niemand würde im Falle von TH aufschreien, wenn die Vorgehnsweise 'üblich', verlässlich gewesen wäre.

Ich würde sogar mal behaupten: es wäre gar nicht soweit gekommen, weil unter diesen Vorrausetzungen jeder die BSO einhalten würde ;-)

Halt noch ein 'unterentwickelter' Verband auf dem Weg zu klaren Strukturen.

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 19:58
von Boro
HüterII hat geschrieben:
skao_privat hat geschrieben: Hier mal als Ergänzung des footballfans die kostelosen Gesetze des Bundes für den 'Hüter', damit er im Buchladen nicht ausgelacht wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Kannst dir eins aussuchen.
1. Du weißt doch genau was ich damit sagen wollte: Gedruckt kostet auch das BGB Geld.
skao_privat hat geschrieben: Das mit dem verlegen ist jetzt nicht dein ernst oder? Als Arguument gegen das online stellen einer BSO völlig planlos.

Du hast den Grund für diese Engstirnigkeit angebracht: Geldmachen.
2. Nur wenn man es nicht verstehen will. Gemeint ist damit das man die BSO schon jetzt nicht liest wo sie einem auf dem Schreibtisch Platz wegnimmt. Wie soll es denn mit einer Datei besser werden?

Welchen Nutzen hat denn der AFVD davon die BSO online zu stellen?

Die Anfragen bzw. das Absichern durch Nachfragen wird wie bisher stattfinden. Ebenso wird sie nicht mehr gelesen werden, zumindest nicht von denen die damit arbeiten müssen/müssten.
Ich weiß jetzt nicht, ob das tatsächlich alles ernst gemeinst ist von Dir oder es sich nur um einen Fall schlechter online Schauspielerei handelt, aber

zu 1. Dort hast Du wenigstens die Alternative zwischen der Art des Zugriffes und zahlen bzw. nicht zahlen - sollte eigentlich so einfach zu kapieren sein wie Malen nach Zahlen...

zu 2. Ich nehme mal an, dass auch noch heutzutage der eine oder andere ein Lexikon zu Hause hat. Bekanntlich liest man das nicht täglich wie einen Roman, sondern man greift dort gelegentlich (bei Bedarf) darauf zurück - ähnlich sollte es doch auch mit BSO sein - oder!?

Verfasst: Sa Jun 21, 2008 13:41
von freedom
Die Diskussion über BSO als pdf oder nicht ist schon mehr als lustig.
Sinn macht es doch eigentlich nur, wenn es für den Verband eine wichtige Einnahmequelle ist. Dann soll man es doch einfach sagen und gut ist.
Skao kann dann ja ne Sammlung veranstalten und so vielleicht doch noch die pdf-Version finanzieren. :cry:
Wichtiger sind aus meiner Sicht die Inhalte!!!
Oder sollen die eventuel nicht für jedermann zugänglich sein!?

So hab ich in der RVO § 1 .2.Satz 2 noch ne nette Vorschrift gefunden.
Hier wird das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges von der Zustimmung des AFVD abhängig gemacht.
Dies würde z. B. bedeuten, dass ich den AFVD vorher fragen muß, ob ich gegen ihn eine Strafanzeige erstatten darf. :oops:
Oder die CF hätten dies auch tun müssen, falls sie sich für einen Rechtsstreit entschieden hätten, um mal wieder zum Thema dieses Theads zurüchzukehren

Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsweg

Sorry, aber dies ist sowas von daneben! Etwas ähnliches kenne ich eigentlich nur, wenn man Mitglied bei Scientology werden will, da muss man auch ne entsprechende Klausel unterschreiben.
Nur um es klar zu sagen, dies soll kein Vergleich des AFVD mit einer Sekte sein.
Es zeigt aber, dass man einfach zumindest nachlässig bei der Formulierung seiner Vorschriften vorgegangen ist.
Sollten entsprechende Formulierungen aber im Deutschen Sport üblich sein, lasse ich mich natürlich gern eines Besseren belehren.
Hier sind ja genug Verbandsjuristen anwesend.

Verfasst: Sa Jun 21, 2008 22:35
von Benutzer 2265 gelöscht
freedom hat geschrieben: So hab ich in der RVO § 1 .2.Satz 2 noch ne nette Vorschrift gefunden.
Hier wird das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges von der Zustimmung des AFVD abhängig gemacht.
Dies würde z. B. bedeuten, dass ich den AFVD vorher fragen muß, ob ich gegen ihn eine Strafanzeige erstatten darf. :oops:
Naja, ganz so ist das nicht.

Wir reden hier vom Verbandsrecht. Also den Regeln die sich ein Verband aufgestellt hat und dem sich alle Mitglieder durch Beitritt unterworfen haben.

Vereinen in Deutschland ist es erlaubt Verstöße gegen ihre Ordnungen selbst zu ahnden.

Wenn du nun also vor das Amtsgericht Oberursel ziehst und gegen eine Spielsperre klagst die dir aufgrund von Verstößen gegen Ordnungen des Verbandes auferlegt wurde kann das Gericht in der Sache im Grunde nicht entscheiden. Ein typischen Beispiel ist hier Doping:

Kein ordentliches Gericht in Deutschland kann einen Sportler zwei Jahre sperren weil er ein Sauerstoffspray benutzt hat. Das geben die Gesetze einfach nicht her.

Die Sportgerichtsbarkeit bzw. ein Verband wiederum kann dies. Der AFVD kann also sehr wohl einem Spieler für zwei Jahre verbieten am Verbandsspielbetrieb teilzunehmen.

Ordentliche Gerichte beschränken sich daher meistens darauf formale Vorraussetzungen zu überprüfen und zu bewerten.

Verfasst: So Jun 22, 2008 00:26
von freedom
@hüter
schade, dass du dir offenbar nicht die Mühe gemacht hast den entsprechenden § zu lesen.
Da steht wörtlich: Der ordentliche Rechtsweg (z. B. Klage vor einem Zivil-oder Arbeitsgericht, Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Privatklage) darf nur mit vorheriger Zustimmung des AFVD-Präsidiums
beschritten werden.
Strafanzeige wird wohl nicht bei einer Spielsperre erstattet sondern z. B. bei Betrug. Nötigung und allen anderen Straftatbeständen, wozu Doping wohl auch nur gehört wenn es in den Bereich von BTM etc. geht.

Habe noch nie gehört, dass man dafür die Zustimmung eines Präsidiums braucht.
Was der Verband und vielleicht auch du meint, ist da eigentlich nebensächlich, da man es auch unmißvrständlich ausdrücken muss.

Aber das hatten wir ja auch schon bei anderen Diskussionen hier, da gibt es wohl keine Einsicht. Der Präsi ist ja schließlich Jurist. :wink: :cry:

Hoffen wir mal für den Football, dass ein ordentliches Gericht niemals die formalen Voraussetzungen der RVO und BSO überprüfen muss. 8)

Verfasst: So Jun 22, 2008 01:25
von Benutzer 2265 gelöscht
freedom hat geschrieben: Da steht wörtlich: Der ordentliche Rechtsweg (z. B. Klage vor einem Zivil-oder Arbeitsgericht, Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Privatklage) darf nur mit vorheriger Zustimmung des AFVD-Präsidiums
beschritten werden.
Dann mache du dir bitte auch die Mühe und verdrehe es nicht. Die RVO bezieht sich auf Verfahren innerhalb der Sportgerichtsbarkeit. Es braucht also erstmal einen Beschluss eines AFVD- Gremiums bevor diese RVO überhaupt greifen kann. Das ist die elementare Grundlage.

Da muss man nichts konstruieren nur um mal wieder draufschlagen zu können.

Verfasst: So Jun 22, 2008 09:56
von Orakel von Delphi
@HüterII

Aber man kann :wink: .
Vielleicht erläuterst Du einfach einmal, wie die "Klage vor einem Zivil-oder Arbeitsgericht, Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Privatklage ( :?: )" im Zusammenhang mit der Sportgerichtsbarkeit stehen.

Ich nehme an, daß dieser Paragraph ohnehin haltlos sein könnte, sobald ein hiesiges Gericht aufgerufen wird und anders entscheidet. Müßte man dann eigentlich erst gegen den Paragraphen vorgehen und dann in der eigentlichen Sache, oder würde das zusammengefaßt?

Verfasst: So Jun 22, 2008 12:20
von Benutzer 2265 gelöscht
Orakel von Delphi hat geschrieben: Vielleicht erläuterst Du einfach einmal, wie die "Klage vor einem Zivil-oder Arbeitsgericht, Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Privatklage ( :?: )" im Zusammenhang mit der Sportgerichtsbarkeit stehen.

Ich nehme an, daß dieser Paragraph ohnehin haltlos sein könnte, sobald ein hiesiges Gericht aufgerufen wird und anders entscheidet. Müßte man dann eigentlich erst gegen den Paragraphen vorgehen und dann in der eigentlichen Sache, oder würde das zusammengefaßt?
Ich habe es ja eigentlich schon gesagt...

Ein ordentliches Gericht kann in der Regel nicht über die Sache entscheiden. Dies liegt einfach daran das sie unsere Ordnungen nicht kennen.

Daher beschränken sie sich meistens darauf, die formalen Bedingungen zu überprüfen. Also ob Fristen eingehalten wurden, der Rechtsweg eingehalten wurde, eben ob alles vom Verfahren her seine Richtigkeit hatte.

Kritisch wird es immer dann, wenn ein Vergehen auch regulär relevant ist. So kann man als Spieler sehr wohl auf Schmerzensgeld verklagt werden wenn man einen anderen Spieler schlägt und dies auch als Strafe geahndet wurde. Ebenso verhält es sich z.B. mit Beleidigungen. Hier könnte man also sowohl sportrechtlich als auch zivilrechtlich belangt werden. Wer mal bei der Bundeswehr war kennt diese Doppelbestrafung ja vielleicht.

Sinnlos ist es allerdings, mit Hilfe eines ordentlichen Gerichts irgendwelche Ordnungen zu ändern. Daran wird man sich nicht die Finger verbrennen wollen da dies auch ein Eingriff in die Verbandsautonomie wäre.

Verfasst: So Jun 22, 2008 12:25
von Wurdy
Bevor ich mir jetzt dieses 36seitigen Thread von Anfang an durchlese:
was ist jetzt mit Henry? Wenn möglich in einem Satz.

Danke, schönes Wochenende!