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Verfasst: Do Jun 19, 2008 20:31
von kielersprotte
BSO und Grundgesetz einander zu gleichzusetzen.... es wird echt immer besser... :lol: :lol: :lol:

Verfasst: Do Jun 19, 2008 20:51
von 40 Düssldorf
Alle GFL Teams erhalten vor der Saison eine Einweisung in die BSO.
Zusätzlich erhalten alle GFL Teams mindestens 3 BSOs.

Und für die Unterrichtung der Spieler sind die Vereine zuständig.
Die Spieler unterschreiben im Übrigen, daß sie von ihrem Verein unterrichtet wurden auf der Verlängerungsliste.

Also nicht nach dem Verband rufen. Der Verband unterweist die Vereine ausreichend. Diese müßen nur ihren Spielern auch was erzählen.
Und die Geschte, daß die Spieler nicht für einen anderen Verein spielen dürfen ohne Sondergenehmigung ist in meinen AUgen allen bekannt.

Also einfach mal schn.... halten und sich freuen, daß der Verband dem Gnadengesuch stattgegeben hat. Und die Kölner sollten einige Kerzen in ihrem Dom anzünden aus dankbarkeit.

Verfasst: Do Jun 19, 2008 21:07
von Sliver
Warum hört man hier nicht eigentlich auf? Die Strafe wurd reduziert, die Grundlage dazu war ja übrigens nicht die BSO, und der Hilfscoach sieht doch sowieso nicht das Wesentliche

Verfasst: Do Jun 19, 2008 23:56
von skao_privat
Du verstehst das Forum nicht oder?

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 00:21
von schlueri
Was zickt ihr hier wegen der BSO rum? Und wieso wird hier jedem das Verständnis der selbigen abgesprochen? Ich dachte Spieler sollen sie auch verstehen?

Ob nun Grundgesetz des AFVD, Gameday-Masterplan oder was auch immer, das Ding gehört für jeden zugänglich gemacht im Internet. Oder hat da wer was zu verbergen, wohl nicht oder? Einnahmequelle BSO? Gleicht es halt mit den TV Geldern aus, die liegen doch brach oder nicht?

Was für ein Gezicke wegen einem Mausklick "Als PDF Speichern". :roll:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 00:23
von skao_privat
WORD

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 00:28
von Karsten
... free the BSO! Legalize it...............................

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 00:36
von skao_privat
Übringes: die Cheerleader Ordnung ist Online...

http://www.afvd.de/download/BCO_2008.pdf

Ebenso dies:

http://www.afvd.de/download/RVO_2008.pdf

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 07:49
von Benutzer 2265 gelöscht
skao_privat hat geschrieben: Es geht gar nicht mehr um die technische Möglichkeit, sondern einzig und allein darum, das man nicht gewillt ist die allen zu Verfügung zu stellen, weil man damit Geld verdienen will.. Das ist unmoralisch.
Ok, das ist dann aber eher eine philosophisch-ethische Diskussion wenn du hier die Moral anbringst.

Ich werden dann auch gleich mal in den Buchladen gehen und denen vorwerfen das es unmoralisch ist für das BGB auch noch Geld zu verlangen...

Es mag ja im Fall Toby Henry ein temporäres Interesse am Inhalt der BSO geben. Manch ein Schiedsrichter hier würde sich wünschen wenn das Interesse am offiziellen Regelwerk auch nur im Ansatz so groß wäre, das würde die teilweise schreiende Unwissenheit am Spielfeldrand eindämmen.

Die Erfahrung lehrt nunmal, dass sogar das Interesse an der BSO von denjenigen die damit arbeiten (und die Rechnungen ggf. bezahlen müssen) meist extrem gering ist. Ich höre oft aus Vereinen das sie ihre BSO verlegt haben weil sie so lange nicht reingeschaut haben.

Angesichts dieser Erfahrung sehe ich keinen Grund sie einem noch größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit steigt nur die Anzahl derer die sie nicht lesen obwohl sie es müssten/könnten. Abgesehen davon kann ein Verein ja mal den Antrag an seinen Landesverband stellen das dies passiert. Mal sehen ob dieser es weiterleitet.

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 08:32
von Footballfan
Das BGB ist übrigens frei im Netz verfügbar, z.B. hier: http://dejure.org/gesetze/BGB

Aber es ist schon eine Perversität, dass der Verband Geld (und offensichtlich ja nicht nur die Selbstkosten) für eine BSO erhebt.
Sowas gehört für jeden frei verfügbar
Angesichts dieser Erfahrung sehe ich keinen Grund sie einem noch größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit steigt nur die Anzahl derer die sie nicht lesen obwohl sie es müssten/könnten. Abgesehen davon kann ein Verein ja mal den Antrag an seinen Landesverband stellen das dies passiert.


Klingt so als müsste die breite Öffentlichkeit vor den Gefahren der BSO geschützt werden!
Und mal ehrlich: Für so einen SCHEISS wie das Onlinestellen der BSO soll man einen Antrag stellen? Affig!

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 10:02
von Boro
HüterII hat geschrieben:
1. Es mag ja im Fall Toby Henry ein temporäres Interesse am Inhalt der BSO geben. Manch ein Schiedsrichter hier würde sich wünschen wenn das Interesse am offiziellen Regelwerk auch nur im Ansatz so groß wäre, das würde die teilweise schreiende Unwissenheit am Spielfeldrand eindämmen.


2. Die Erfahrung lehrt nunmal, dass sogar das Interesse an der BSO von denjenigen die damit arbeiten (und die Rechnungen ggf. bezahlen müssen) meist extrem gering ist. Ich höre oft aus Vereinen das sie ihre BSO verlegt haben weil sie so lange nicht reingeschaut haben.

Angesichts dieser Erfahrung sehe ich keinen Grund sie einem noch größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit steigt nur die Anzahl derer die sie nicht lesen obwohl sie es müssten/könnten. Abgesehen davon kann ein Verein ja mal den Antrag an seinen Landesverband stellen das dies passiert. Mal sehen ob dieser es weiterleitet.
zu 1. Cool, das hieße ja endlich, dass der ein oder andere im Stande wäre dem Schiedsrichter regelgerecht zu erklären was er zu pfeifen hat oder nicht. :lol:

zu 2. Das ist ja die größte Scheiße die ich als Argument jemals gehört habe. Zum Einen erwartest Du, dass Spieler die BSO kennen, da eine Passage zur Unterschrift des Spielerpasses verlangt der BSO zuzustimmen oder was auch immer. Du gibst allerdings im gleichen Satz dann wiederum zu zu wissen, dass der eine oder andere Verein mal die BSO verlegt! D.h. schlußfolgernd dass die Praxis nicht funktioniert, vor allen Dingen nicht für Spieler die evtl. tatsächlich mal auf die BSO zugreifen müssen. Und was bitte ist das für eine Erklärung, dass Du die Quoten für Unwissenheit der BSO nicht steigern willst - armselig nenn ich den Kommentar. :roll:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 10:51
von monochrom
Boro hat geschrieben: zu 1. Cool, das hieße ja endlich, dass der ein oder andere im Stande wäre dem Schiedsrichter regelgerecht zu erklären was er zu pfeifen hat oder nicht. :lol:
Er hat eher das Gegenteil gemeint! :roll:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 11:00
von Nele
...womit er auch gut beraten ist.
schön ist, dass wir ne menge filme den schiris zur verfügung stellen, damit sie sich selbst mal in "aktion" sehen können. über "schreiendes unwissen" könntest du dir dann ja mal selbst ein bild machen - gerne stelle ich auch dir die links zur verfügung, damit du dir ein bild über das un/fach-wissen machen - und wo es tatsächlich am häufigsten passiert!!!!

die trivialen ausflüchte zur vermeidung des "bso-zugriffs" werden immer hahnebüchender!!!! :twisted:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 11:11
von freedom
Skandal: AFVD verstößt gegen seine RVO.

Gemäß § 52 Gnadenerweis ist maximal eine Kürzung der Sperre um die Hälfte möglich.
Wo bitte ist denn die Hälfte von 1,5 Jahren? Bestimmt nicht 6 Wochen!

Ich glaube die Verbandsjuristen können oder wollen wirklich nicht ihre eigenen Verordnungen etc. verstehen.
Sie sind ganz einfach juristisch nicht richtig formuliert, so z. B. im $ 52 RVO wo man zwar durch die Verwendung von "in der Regel" Ausnahmen zuläßt, diese aber im gleichen Satz mit "ausnahmsweise" abschließend auf eine Ausnahme (Dauer halbe Sperre) wieder einschränkt.
:roll: :oops:

Verfasst: Fr Jun 20, 2008 11:53
von skao_privat
Hier mal als Ergänzung des footballfans die kostelosen Gesetze des Bundes für den 'Hüter', damit er im Buchladen nicht ausgelacht wird:

http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html

Kannst dir eins aussuchen.

Das mit dem verlegen ist jetzt nicht dein ernst oder? Als Arguument gegen das online stellen einer BSO völlig planlos.

Du hast den Grund für diese Engstirnigkeit angebracht: Geldmachen.