skao_privat hat geschrieben:
Es geht gar nicht mehr um die technische Möglichkeit, sondern einzig und allein darum, das man nicht gewillt ist die allen zu Verfügung zu stellen, weil man damit Geld verdienen will.. Das ist unmoralisch.
Ok, das ist dann aber eher eine philosophisch-ethische Diskussion wenn du hier die Moral anbringst.
Ich werden dann auch gleich mal in den Buchladen gehen und denen vorwerfen das es unmoralisch ist für das BGB auch noch Geld zu verlangen...
Es mag ja im Fall Toby Henry ein temporäres Interesse am Inhalt der BSO geben. Manch ein Schiedsrichter hier würde sich wünschen wenn das Interesse am offiziellen Regelwerk auch nur im Ansatz so groß wäre, das würde die teilweise schreiende Unwissenheit am Spielfeldrand eindämmen.
Die Erfahrung lehrt nunmal, dass sogar das Interesse an der BSO von denjenigen die damit arbeiten (und die Rechnungen ggf. bezahlen müssen) meist extrem gering ist. Ich höre oft aus Vereinen das sie ihre BSO verlegt haben weil sie so lange nicht reingeschaut haben.
Angesichts dieser Erfahrung sehe ich keinen Grund sie einem noch größeren Personenkreis zugänglich zu machen. Damit steigt nur die Anzahl derer die sie nicht lesen obwohl sie es müssten/könnten. Abgesehen davon kann ein Verein ja mal den Antrag an seinen Landesverband stellen das dies passiert. Mal sehen ob dieser es weiterleitet.