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Verfasst: Di Jul 22, 2008 11:50
von skao_privat
Ach guck an! Nicht nur in der RL OST!
Hierwird konsequent gehandelt: Pass schützt vor Sperre nicht!
Wertung des Spiels, Sperre des Spielers
Müsste dann auch im MD Fall so sein!
Verfasst: Di Jul 22, 2008 14:13
von komakeule
Ja, nur dass es sich bei dieser Spielsperre um eine Sperre aus einer im vorherigen Spiel bekommenen "ejection" handelt.
Ich glaube kaum, dass der Verband den Spielerpass für ein Spiel einzieht.
Verfasst: Di Jul 22, 2008 15:45
von skao_privat
DEr Verband hat den Pass neu ausgestellt. Genau wie bei den Pässen, die für die Spieler ausgestellt worden sind, die fünf Spiele Sperre absitzen müssen.
Wenn bei einem Spiel Sperre schon eine Strafe von 8 Spielen verhängt wird
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 13:20
von skao_privat
Aus dem anderen Fred treffend formuliert:
Spion hat geschrieben:
Er spielt trotzdem verbotener Weise…
Ergo, laut Regel:
- Das Spiel muss gewertet werden und ist es auch!
- Der Spieler muss gesperrt werden für 8 Spiele, ist er auch!
- Das Entsprechende Team muss Strafe (510 Euro) zahlen.
Die entsprechende Mail ging dafür schon an die betroffenen Vereine raus.
Man kann dagegen Widerspruch einreichen. Jedoch gegen 100 weitere Euros!
Dass gewisse Leute ihr Entsetzen darüber auf die Passstelle und/oder den Verband abwälzen ist mal wieder typisch. Bloss nichts eingestehen…
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 13:55
von Kalle
Hast du nix besseres zu tun als hier rumzujammern?
Warte doch mal ab was passiert.
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 14:35
von skao_privat
Kann es etwas besseres geben?
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 15:05
von somanytimes
skao_privat hat geschrieben:Kann es etwas besseres geben?
hast keine Freunde mit den du was machen kannst
....oder ???
Sheriiiiiifffffffffffffffffff!!!

Verfasst: Mi Jul 23, 2008 17:35
von skao_privat
...oder???
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 19:09
von skao_privat
Kalle hat geschrieben:
Warte doch mal ab was passiert.
Wird sicher interessant sein, WIE der der Ligaobmann reagiert. Etliche mehr oder weniger offizielle Stellen teilen inzwischen die '5 Spiele Sperre' Ansicht.
Bin da umso gespannter, wie der Ligaobmann und der LV NiS/aSachAnh mit den Vorgängen in ihrem Verband und ihrer Liga umgehen! Momentan wirft die ganze Sache ja kein gutes Licht drauf, müsste ja im Interesse des LO und LV sein, das Ganze möglichst offen zu behandeln und richtig zu stellen.
Eine Entscheidung müsste jetzt bald anstehen!
Wer ist eigentlich nach der Weiterleitung des LO für den Vorgang zuständig?
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 19:33
von Benutzer 2265 gelöscht
skao_privat hat geschrieben:
Wer ist eigentlich nach der Weiterleitung des LO für den Vorgang zuständig?
Danach die Spielleiterin des Spielverbundes, dann folgt der Spielverbundsausschuss.
http://www.afvsh.de/afvsh/downloads/ord ... rd-ost.pdf
Nach dem Urteil des Spielverbundsausschusses kann ggf. Revision beim Bundesrechtsausschuss eingelegt werden, dann gilt die Rechts- und Verfahrensordnung des AFVD.
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 22:08
von BB-Football
Die Ordnung des Spielverbundes Nord-Ost beziehungsweise oder genauer der Rechtsauszug hat für die Regionalliga Ost keine Gültigkeit. Es gilt die BSO.
Oder .......??????
5 Spiele Sperre?
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 22:39
von whity whiteman
Was der Ligaobmann entscheidet - das ist allein seine Sache. Für mich ist klar, dass es zu einem deutlichen Regelverstoß gekommen ist. Eine Sperre wäre gerechtfertigt. Was für mich interessanter ist, wäre die Entscheidung zu dem vergangenen Spielen. Auch wenn keiner Einspruch eingelegt hat, ist es für die Regionalliga Ost und deren jetziger Stand entscheidend, ob auch hier durchgegriffen wird. Was passiert mit Chemnitz oder Wernigerode? Es geht nicht um einen Aufstieg am grünen Tisch, sondern um Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 23:03
von piwi-dd
BB-Football hat geschrieben:Die Ordnung des Spielverbundes Nord-Ost beziehungsweise oder genauer der Rechtsauszug hat für die Regionalliga Ost keine Gültigkeit. Es gilt die BSO.
Oder .......??????
Nö, die BSO gilt in Sachen Rechtszug nur fest für Bundesligen. Für untergeordnete Ligen verweist sie ausdrücklich auf mögliche Landesverbands- oder Spielverbundsordnungen. Ergo gilt die Ordnung des Spielverbundes Nord-Ost.
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 23:14
von Benutzer 2265 gelöscht
piwi-dd hat geschrieben:
Nö, die BSO gilt in Sachen Rechtszug nur fest für Bundesligen. Für untergeordnete Ligen verweist sie ausdrücklich auf mögliche Landesverbands- oder Spielverbundsordnungen. Ergo gilt die Ordnung des Spielverbundes Nord-Ost.
Richtig, denn in der BSO § 49 Absatz 1 steht:
Rechtszug
Einheitlich für die Bundesligen:
Somit gilt der Rechtszug gem. BSO nicht für Ligen unterhalb. Schließlich hat die Spielleitende Stelle als AFVD-Organ ebenfalls nichts im Rechtszug der "Nicht-AFVD-Ligen" zu suchen.
Verfasst: Mi Jul 23, 2008 23:24
von skao_privat
Sind das die Erklärungen, warum man nicht von Verbandsseite eingreift?
Es stehen alle beteiligten Vereine und Verbände somit auch inder Verantwortung!
Bisher hat die nur eine Partei wahrgenommen!