Zu- und Abgänge 2010
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- DLiner
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Es bedarf nie einer Freigabe, so lange man keine Schulden bei einem Verein hat (Mitgliedsbeiträge etc). Er ist also verpflichtet, den wechselwilligen Spieler immer unverzüglich freizugeben.
Man kann also immer wechseln.
Spielsperren (5 Spiele) gibt es erst ab dem 01.03. des aktuellen Jahres. Vorher zählt immer der zuletzt eingereichte Pass.
Man kann also immer wechseln.
Spielsperren (5 Spiele) gibt es erst ab dem 01.03. des aktuellen Jahres. Vorher zählt immer der zuletzt eingereichte Pass.
- pulp.fiction
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neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
ganz so einfach ist das nicht.....
gehen wir mal von einem vereinsmitglied in verein a aus der nach verein b wechseln möchte.
§7 der bso definiert dies
dabei ist ein wechsel - austritt aus a und eintritt in b
blöd nur das die meisten vollpfosten vergessen sich in a rechtzeitig abzumelden. deshalb ist rechtens ein wechsel laut bso gar nicht möglich
gut um den wechsel jetzt mal durch zu spielen, haben wir so einen überflieger der die ummeldung geschaft hat.
offizelle wechselzeit ist von 1.11 -2.1 vor der jeweiligen saison
danach nur noch unter bestimmten bedingungen.
wechsel bis 29.2
abgebender verein muss zustimmen oder dem passantrag wird innerhalb 14 tagen nicht widersprochen
wechsel 1.3 - saisonende
immer mit min 5 spielen sperre und abgebender verein muss zustimmen
also nicht so einfach zu wechseln.
wenn alle vereine sauberer miteinander umgehen würden wäre alles nicht so bescheiden.
jungs wechselt direkt nach der saison und seid ehrlich mit euren mitspielern, dann kann keiner dem anderen etwas übel nehmen.
kurz vorher und heimlich ist für alle echt scheiße und kommt eh raus
ganz so einfach ist das nicht.....
gehen wir mal von einem vereinsmitglied in verein a aus der nach verein b wechseln möchte.
§7 der bso definiert dies
dabei ist ein wechsel - austritt aus a und eintritt in b
blöd nur das die meisten vollpfosten vergessen sich in a rechtzeitig abzumelden. deshalb ist rechtens ein wechsel laut bso gar nicht möglich
gut um den wechsel jetzt mal durch zu spielen, haben wir so einen überflieger der die ummeldung geschaft hat.
offizelle wechselzeit ist von 1.11 -2.1 vor der jeweiligen saison
danach nur noch unter bestimmten bedingungen.
wechsel bis 29.2
abgebender verein muss zustimmen oder dem passantrag wird innerhalb 14 tagen nicht widersprochen
wechsel 1.3 - saisonende
immer mit min 5 spielen sperre und abgebender verein muss zustimmen
also nicht so einfach zu wechseln.
wenn alle vereine sauberer miteinander umgehen würden wäre alles nicht so bescheiden.
jungs wechselt direkt nach der saison und seid ehrlich mit euren mitspielern, dann kann keiner dem anderen etwas übel nehmen.
kurz vorher und heimlich ist für alle echt scheiße und kommt eh raus
Dazu mag es vielleicht in Deinem Landesverband eine entsprechende ergänzende Regelung geben, nach der das so gehandhabt wird, aber so steht das definitiv nicht in der BSO.Orakel von Delphi hat geschrieben:Es bedarf nie einer Freigabe, so lange man keine Schulden bei einem Verein hat (Mitgliedsbeiträge etc). Er ist also verpflichtet, den wechselwilligen Spieler immer unverzüglich freizugeben.
Das Märchen von ausstehenden Forderungen des Vereins als einzigem zulässigen Freigabeverweigerungsgrund hält sich ja recht hartnäckig. Tatsache ist aber, dass gemäß BSO die Freigabeverweigerung noch nicht einmal begründet werden muß (was in den LV abweichend beschlossen wird ist eine andere Sache, aber jeder LV sollte sich gut überlegen, ob er sich in privatrechtliche Dinge zwischen Spieler und Team einmischen will).
Ein Verein ist gemäß BSO auch definitiv nicht verpflichtet, einen Spieler freizugeben.
Nehmen wir an, ein Team aus einer niedrigeren Liga hätte genau 35 Spielerpässe (Erfüllungsfrist: 01.03. des Jahres) gerade so zusammenbekommen (so eine Konstellation ist ja nun nicht so abwegig).
Kommt nun am 28.02. ein Spieler und teilt mit, dass er wechseln möchte, so wäre der Vereinsvorstand ja quasi gezwungen, schon aus rein formellen Gründen die Freigabe zu verweigern, da der Verein sonst keine Lizenz erhalten dürfte.
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- DLiner
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stimme dir vollends zu!pulp.fiction hat geschrieben:neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
ganz so einfach ist das nicht.....
gehen wir mal von einem vereinsmitglied in verein a aus der nach verein b wechseln möchte.
§7 der bso definiert dies
dabei ist ein wechsel - austritt aus a und eintritt in b
blöd nur das die meisten vollpfosten vergessen sich in a rechtzeitig abzumelden. deshalb ist rechtens ein wechsel laut bso gar nicht möglich
gut um den wechsel jetzt mal durch zu spielen, haben wir so einen überflieger der die ummeldung geschaft hat.
offizelle wechselzeit ist von 1.11 -2.1 vor der jeweiligen saison
danach nur noch unter bestimmten bedingungen.
wechsel bis 29.2
abgebender verein muss zustimmen oder dem passantrag wird innerhalb 14 tagen nicht widersprochen
wechsel 1.3 - saisonende
immer mit min 5 spielen sperre und abgebender verein muss zustimmen
also nicht so einfach zu wechseln.
wenn alle vereine sauberer miteinander umgehen würden wäre alles nicht so bescheiden.
jungs wechselt direkt nach der saison und seid ehrlich mit euren mitspielern, dann kann keiner dem anderen etwas übel nehmen.
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diese diskussion zeigt mir, dass handlungsbedarf besteht, diese wechsel besser zu regeln!
sprichwort bso, es sollte besser reglementiert werden.
ich kenne einen fall bei dem der wechselwillige spieler mangels freigabe (warum auch immer, jedenfalls keine beitragsschulden)
fast die ganze saison an der sideline stehen musste.
und nur mangels (unbegründeter) freigabe!!!

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- DLiner
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Eine Crux, nicht wahr:P
Rechtlich nicht haltbar. Grundlos verweigern ist immer anfechtbar . Allerdings können die Vereine das intern klären. Haben sie etwas derartiges nicht gemacht (Spielervertrag), sind die Spieler freizugeben - so mein Kenntnisstand. Hier wird zu oft auf den Langmut oder Unkenntnis gesetzt.
Rechtlich nicht haltbar. Grundlos verweigern ist immer anfechtbar . Allerdings können die Vereine das intern klären. Haben sie etwas derartiges nicht gemacht (Spielervertrag), sind die Spieler freizugeben - so mein Kenntnisstand. Hier wird zu oft auf den Langmut oder Unkenntnis gesetzt.
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Ich sehe das nicht so wie Ihr.
Die Wechselfrist ist lang genug ohne das irgend jemand zustimmen muß.
nähmlich bis 31.12 des Jahres vor der Saison. In der Zeit kann der Spieler ordentlich kündigen und anschließend wechseln.
Alles was später kommt finde ich eigentlich schon frech und teilweise sogar schädigend. Gegebenenfalls sogar wettbewerbsverzerrend!
Warum ein Verein einem Wechsel nicht zustimmt ist für die Rechtslage der BSO nicht erheblich. Ein einfacher Grund allerdings wäre, dass man bereits mit dem Spieler geplant hat!
Die Wechselfrist ist lang genug ohne das irgend jemand zustimmen muß.
nähmlich bis 31.12 des Jahres vor der Saison. In der Zeit kann der Spieler ordentlich kündigen und anschließend wechseln.
Alles was später kommt finde ich eigentlich schon frech und teilweise sogar schädigend. Gegebenenfalls sogar wettbewerbsverzerrend!
Warum ein Verein einem Wechsel nicht zustimmt ist für die Rechtslage der BSO nicht erheblich. Ein einfacher Grund allerdings wäre, dass man bereits mit dem Spieler geplant hat!
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pulp.fiction hat geschrieben:
...
§7 der bso definiert dies
dabei ist ein wechsel - austritt aus a und eintritt in b
blöd nur das die meisten vollpfosten vergessen sich in a rechtzeitig abzumelden. deshalb ist rechtens ein wechsel laut bso gar nicht möglich
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Wow. Welches Recht nimmt sich die BSO, daß sie mir vorschreibt in welchen Vereinen ich Mitglied sein darf?
Ich bin auch in mehreren Vereinen Mitglied, nicht unbedingt Football, aber immerhin. Das mit dem rechtzeitigen Austritt halte ich für eine falsche Interpretation. Es geht wohl um Spielerpässe, nicht um Vereinsmitgliedschaften.
Kann mal jemand die BSO online stellen.
Am besten mit den umfangreichen Erläuterungstexten.
Hatte heute morgen keine Milch mehr für mein Müsli. Hab stattdessen Orangensaft genommen. Und Wodka statt Müsli.
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Auschnitt §7 BSO
§ 7 Vereinswechsel
1 Definition
Vereinswechsel im Sinne der folgenden Bestimmungen liegt vor, wenn
ein Vereinsmitglied als aktiver Spieler ordnungsgemäß aus seinem bisherigen
Verein ausgeschieden ist und Aufnahme als aktiver Spieler in
einem anderen Verein gefunden hat.
Nachstehende Punkte gelten auch für Vereine und Mannschaften von
Organisationen, denen der AFVD angehört.
§ 7 Vereinswechsel
1 Definition
Vereinswechsel im Sinne der folgenden Bestimmungen liegt vor, wenn
ein Vereinsmitglied als aktiver Spieler ordnungsgemäß aus seinem bisherigen
Verein ausgeschieden ist und Aufnahme als aktiver Spieler in
einem anderen Verein gefunden hat.
Nachstehende Punkte gelten auch für Vereine und Mannschaften von
Organisationen, denen der AFVD angehört.
- pulp.fiction
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ahhhhhhhhhhhhpulp.fiction hat geschrieben:Auschnitt §7 BSO
Nachstehende Punkte gelten auch für Vereine und Mannschaften von
Organisationen, denen der AFVD angehört.
hatte ich bei meiner ersten Interpretation übersehen
zitat der afvd webseite:
Als eigenständige Sportart ist der AFVD seit 1993 Mitglied des Deutschen Sportbund, der nach der Fusion mit dem Nationalen Olympischen Komittee für Deutschland 2006 als Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) firmiert.
also genau genommen, wenn ich jetzt in der hallenhalma mannschaft des tus irgendwo für die saison einen spielerpass habe. dann im februar merkel hallenhalma ist nicht mein ding (die scheiß pinne tun mir immer so weh) und will dann football spielen (durch die polster tut das ja nicht mehr so weh) dann muß der tus irgendwo eigentlich erst die freigabe erteilen.
ja die bso ist anfechtbar und wird wie jeder gesetzestext interpretiert wie es den juristen gefällt

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