QB Toby Henry bis Ende 2009 gesperrt

Die höchste deutsche Spielklasse...
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Der Fremde
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Beitrag von Der Fremde »

HüterII hat geschrieben:

Das Wort Berufsverbot hat in dieser Diskussion nichts zu suchen. Dies einfach weil Henry kein Profi ist.
.
Unsinn!
Wenn er ordnungsgemäß als Arbeitnehmer des Vereins angemeldet ist, ist Footballspielen sein hier ausgeübter Beruf.
Vor einem ordentlichen Gericht würde der AFVD erhebliche Probleme wegen des Strafmasses bekommen.

Nicht nur aus diesem Grund lechzt der AFVD danach, dass TH bzw. Köln ein Gnadengesuch stellt.

Du solltest Dir übrigens nicht so häufig selbst widersprechen. Einfach mal überlegen, was man anderer Stelle schon geschrieben hat.
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Benutzer 2265 gelöscht

Beitrag von Benutzer 2265 gelöscht »

guard68 hat geschrieben: Aha, damit unterstellst du das die Falcons T.Henry nicht ordnungsgemäss gemeldert, versichert etc haben oder wie ??

Eigentlich ist er doch ein Profi oder wie ist die Definition dessen ?
Nein gar nicht. Die Statuten des Bundesinnenministeriums definieren klar was ein Profi ist. Zumindest wenn er aus dem Ausland kommt. Dazu gehören z.B. monatliche Zahlungen bzw. geldwerte Leistungen von mind. 5000,-/Monat.

Da diese Personen zudem noch beim AFVD angezeigt werden müssen, was bei Henry nicht der Fall ist, ist er per Definition kein Profi.
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guard68
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Beitrag von guard68 »

HüterII hat geschrieben:
guard68 hat geschrieben: Aha, damit unterstellst du das die Falcons T.Henry nicht ordnungsgemäss gemeldert, versichert etc haben oder wie ??

Eigentlich ist er doch ein Profi oder wie ist die Definition dessen ?
Nein gar nicht. Die Statuten des Bundesinnenministeriums definieren klar was ein Profi ist. Zumindest wenn er aus dem Ausland kommt. Dazu gehören z.B. monatliche Zahlungen bzw. geldwerte Leistungen von mind. 5000,-/Monat.

Da diese Personen zudem noch beim AFVD angezeigt werden müssen, was bei Henry nicht der Fall ist, ist er per Definition kein Profi.
5000 Eu ist bei Football schon ne Hausnummer. :D
Du wirst niemals Gewinnen, wenn du nicht den Typen vor dir schlägst. Das Ergebnis auf der Anzeigetafel ist unwichtig. Das ist nur für die Fans. Du musst den Krieg gegen deinen Gegenspieler gewinnen. Du musst deinen Mann stehen.
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Nele
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Beitrag von Nele »

nun ja - das heisst wohl, dass es in deutschland keinen profi gibt.
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Der Fremde
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Beitrag von Der Fremde »

HüterII hat geschrieben:
guard68 hat geschrieben: Aha, damit unterstellst du das die Falcons T.Henry nicht ordnungsgemäss gemeldert, versichert etc haben oder wie ??

Eigentlich ist er doch ein Profi oder wie ist die Definition dessen ?
Nein gar nicht. Die Statuten des Bundesinnenministeriums definieren klar was ein Profi ist. Zumindest wenn er aus dem Ausland kommt. Dazu gehören z.B. monatliche Zahlungen bzw. geldwerte Leistungen von mind. 5000,-/Monat.

Da diese Personen zudem noch beim AFVD angezeigt werden müssen, was bei Henry nicht der Fall ist, ist er per Definition kein Profi.
Toby Henry gilt per Definition als Nichtamateure ohne Lizenz (gibt es überhaupt den Lizenzspielerstatus beim AFVD?). Wenn er seinen Lebensunterhalt ausschließlich durch den Football hier verdient, gilt er als Berufssportler.
HüterII hat geschrieben:Zumindest wenn er aus dem Ausland kommt.
Diese Einschränkung in der Argumentation :lol: Unfassbar !!!!
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kielersprotte
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Beitrag von kielersprotte »

Ich finde das lustig das die gleichen Leute die sich massiv darüber beschweren das zuviel und alles in "klein, klein" geregelt ist, gleichzeitig dann aber anfangen Wortdefinitionen in Frage zu stellen bzw. aufzuwerfen und feststellen das bspw. wahlweise das Wort "Wettbewerb" oder "Spielbetrieb" nicht ausreichend definiert ist. Immer so wie es gerade paßt... :roll:

Im übrigen ist es doch IMHO vollkommen egal ob es eine Benefizveranstaltung war oder nicht.

Geschädigt wurde Jeder der sich, wie bspw. beim Elbrockbowl (ebenfalls Charity), an diese Regularien hält bzw. gehalten hat.
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Nele
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Beitrag von Nele »

was war denn beim elbrockbowl? welcher schaden? wurde der gespielt oder abgesagt....irgendwas war da doch auch, oder? schon gefunden....tja, 4000 euro erlös. unterstellt insider II da auch handgeld :wink: oder eine "nicht richtige charity"
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Beitrag von kielersprotte »

Nele hat geschrieben:was war denn beim elbrockbowl? welcher schaden? wurde der gespielt oder abgesagt....irgendwas war da doch auch, oder? schon gefunden....tja, 4000 euro erlös. unterstellt insider II da auch handgeld :wink: oder eine "nicht richtige charity"
Lesen und verstehen, dann antworten und nicht nur pöbeln! ;)
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Fighti
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Beitrag von Fighti »

Nele hat geschrieben:was war denn beim elbrockbowl? welcher schaden? wurde der gespielt oder abgesagt....
Da wurde angemeldet, fein säuberlich nach Vorschrift :wink: Darum gings im Post ^^Übrigens mit Teilnahme von GFL und GFL2 Spielern.
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Nele
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Beitrag von Nele »

ahso :idea: .
ist das so selbstverständlich, dass man das wissen muss?!

@kielersprotte
wo siehst du pöbelei?
ich war auf dieser seite und habe den erlös gesehen. und da man den östereichern hier unterstellt hat, dass 15000 euro erlös einer charity keine "astreine" charity ist....naja. die ganze diskussion dreht sich permanent im kreis. es ist alles wenigstens einmal gesagt.
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Fighti
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Beitrag von Fighti »

Nele hat geschrieben:und da man den östereichern hier unterstellt hat, dass 15000 euro erlös einer charity keine "astreine" charity ist....
Hat so auch keiner gesagt
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bargeror
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Beitrag von bargeror »

HüterII hat geschrieben:
BSO §4(3):
Die Teilnahme an Football- oder Flagfootballwettbewerben oder footballähnlichen außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverbandes des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).

Das ist die Definition. Das Benefizspiel war Sache des AFVBÖ. Somit außerhalb des AFVD, der EFAF und der IFAF. Die Interpretation das der AFVBÖ ja auch in der EFAF ist taugt hier nicht, da das Spiel durch die EFAF hätte genehmigt werden müssen um hier zu gelten.
Das lese ich hier aber nicht. Es geht um Spiele außerhalb des europäischen Dachverbandes. Die EFAF ist der Dachverband über dem AFBÖ und AFVD. Somit sind alle Spiele in allen drei Verbänden wohl unter dem Dach der EFAF.

Im Text wird ja auch extra von einem DACHverband gesprochen. Also weiß man was das bedeutet. Hätte man andere Länder ausschließen wollen, dann hätte man das ja können, nur hat man darauf explizit verzichtet. Und hätte man nur EFAF-Cup und Eurobowl ausnehmen wollen, dann hätte man wohl "europäische Bewerbe" hinzugefügt.

Somit kein zwingender illegaler Spielbetrieb. Argumentieren lässt sich natürlich in beide Richtungen, allerdings gibt es ja auch eine Abfolge der Interpretation durch Juristen. Wenn der Wortsinn alleine nicht exakt ist, kommt ua das eigentliche Ziel der Regelung auch wieder ins Spiel. Und hier war es wahrscheinlich nicht der Fokus Charty Einsätze zu unterbinden.

Also ich finde die "Veruteilung" auf dieser Basis schon sehr hart.
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Nele
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Beitrag von Nele »

zitat insider II
Der Charity Bowl in Wien ist nur vordergründig ein Benefizspiel. Sicherlich, das wird auch eine Spende getätigt. Aber auf seine Kosten, wie es scheint, verzichten nur die Schiedsrichter. Rechnenbeispiel: 3.500 Zuschauer zu 10 EUR = 35.000 EUR plus Vikings Executive Lounges (angeblich 300 Leute zu 120 EUR die Person) plus Sponsoring plus Catering. Da kommen round about 60.000 EUR an Einnahmen zusammen. Die Spende war 15.000 EUR. D. h. irgendwo sind 45.000 EUR. Ist nichts gegen zu sagen, wenn die Wiener Orga ihre Kosten deckt (einschließliche eines Deckungsbeitrags für die betreuende Eventagentur und dessen Eigentümer. Aber 100% Charity ist das nicht.

dann meinetwegen so.
und was ist es dann? ein 1/4 charity?
oder ist das einfach mal eine ins blau geschossene milchmädchenrechnung?
oder hat der elbrockbowl auch ne starftat begannen, in dem er charity verkauft und beantragt, wo gar keine charity drin ist :wink: ?
Zuletzt geändert von Nele am Mi Jun 04, 2008 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Der Fremde
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Beitrag von Der Fremde »

Nele hat geschrieben:
wo siehst du pöbelei?
ich war auf dieser seite und habe den erlös gesehen. und da man den östereichern hier unterstellt hat, dass 15000 euro erlös einer charity keine "astreine" charity ist....naja. die ganze diskussion dreht sich permanent im kreis. es ist alles wenigstens einmal gesagt.
........
dann meinetwegen so.
und was ist es dann? ein 1/4 charity?
oder ist das einfach mal eine ins blau geschossene milchmädchenrechnung?
oder hat der elbrockbowl auch ne starftat begannen, in dem er charity verkauft und beantragt, wo gar keine charity drin ist Wink ?
Nele, mit zuviel Emotionen ist man in Diskussionen selten auf der Gewinnerstraße. Komm wieder etwas runter und finde zurück auf die sachliche Ebene.
Es geht bei dem Toby Henry Präzedenzfall weder um Österreicher noch um Geldzuwendungen für Charity etc.

Es geht auch nicht gegen den AFVD. Dort beruft man sich auf die Anwendung geltenden Rechts
(hofft aber wohl auf eine salomische Lösung durch ein Gnadenverfahren).

Zurück zum in dieser Diskussion unstrittigen Ausgangspunkt und den geschilderten Sachverhalten:

Ein GFL Verein zeigt einen Regelverstoß eines Spielers an der in einem anderen Verein als Berufsspieler beschäftigt ist. Der AFVD reagiert nach der BSO Regel Illegaler Spielbetrieb und sperrt den Spieler nach dem Wortlaut des § wie von PiWiu hier veröffentlicht:

Wird festgestellt, dass ein Verein oder eine Einzelperson an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, so kann er am offiziellen Spielbetrieb des AFVD und der angeschlossenen Verbände, erst dann wieder teilnehmen, wenn eine verhängte Geldstrafe bezahlt wurde und zwischen der Feststellung und der Wiederteilnahme am offiziellen Spielbetrieb mindestens eine Spielsaison liegt.

Die Sperre hatte evtl Auswirkungen auf den Spielausgang eines Kellerduells in der GFL, das erregt verständlicherweise die Gemüter hier,
denn es gibt einen anzeigenden Verein, einen bestraften Verein und einen vermeintlich begünstigten Verein.

Unabhängig vom Motiv für die Anzeige geht es im Kern der Diskussionen hier darum, ob der Passus zum Illegalen Spielbetrieb den Präzedenzfall Toby Henry in vollem Umfang nach Anwendbarkeit und Verhältnismässigkeit der Strafe zum zur Last gelegten Vergehen abdeckt.

Es gibt dazu seitens der "AFVD Foren Sprachrohre 8) " geteilte Meinungen.

PIWI lässt zu, dass die Qualität des § durch Überarbeitung verbessert werden kann, mehr Klarheit schafft und verweist auf die Organe, über die eine Qualitätsverbesserung eingebracht werden kann.

INSIDER II räumt zwar ein, dass der § nicht für diesen Präzedenzfall gemacht ist, aber diesen Anwendbarkeit und dem Strafmaß wunderbar abdeckt .
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Rocco13
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Beitrag von Rocco13 »

Der Fremde hat geschrieben:
HüterII hat geschrieben:Zumindest wenn er aus dem Ausland kommt.
Diese Einschränkung in der Argumentation :lol: Unfassbar !!!!
das steht aber so wörtlich in den gesetzbüchern: nicht-eu-ausländer benötigen ein arbeitsvisum um hier spielen zu können. um das zu bekommen muss der verein, der ihn holen will dieses mindestgehalt bezahlen. damit will man verhindern dass sportler hier für hungerlöhne spielen und ausgebeutet werden.

wenn nun ein ami voller stolz zuhause anruft und sagt" hey mom, i am a pro now!" nur weil er ne schimmelige wohnung ohne kühlschrank, nen verbeulten clio ohne automatikschaltung und 500 steine taschengeld dank touristenvisum bekommt, dann ist das vom gesetz her eben kein profispieler. er sieht es natürlich anders, denn er verdient damit seinen unterhalt in europa, und spielt noch football. :) immerhin besser als in den staaten am bau zu schuften oder autos zu reparieren.
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