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Verfasst: Mi Jun 04, 2008 10:56
von guard68
HüterII hat geschrieben:
Der Fremde hat geschrieben: Du sagst es. Es war bei der Urformulierung nie Sinn der Regelung, Einzelspieler für ein Benefizspiel mit einem Spielverbot (wenn er Amateur ist) bzw.mit Berufsverbot (wenn er Profi ist) zu belegen.
Das Strafmaß unterscheidet nicht zwischen der Schwere eines wirklich illegalen Spielbetriebes und der Teilnahme an einer Benefizveranstaltung
Das Wort Berufsverbot hat in dieser Diskussion nichts zu suchen. Dies einfach weil Henry kein Profi ist.
Aha, damit unterstellst du das die Falcons T.Henry nicht ordnungsgemäss gemeldert, versichert etc haben oder wie ??

Eigentlich ist er doch ein Profi oder wie ist die Definition dessen ?

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 10:56
von Insider II
Die Aussage "Fehler wurden in Österreich nicht gemacht" ist leider nicht richtig. Für das Team American Eagles lag keine Spielgenehmigung von USA Football vor. Aber das ist das Problem der Österreicher.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 10:58
von skao_privat
Wie verhält sich dann die EFAF? Wenn keine Spielgenehmigung vorlag, hat die Semi-Pro-Truppe illegal im Bereich der EFAF gespielt.

Wien müsste aus dem Eurobowl-Wettbewerb ausgeschlossen werden!

EDIT: vor allem was ist denn das für eine Service Einstellung des Veranstalters? Kümmert euch selbst um die Regeln, wir veranstalten nur? Oder haben die für die Truppe so viel bezahlt, dass sie sich nicht auch noch darum kümmern wollten?

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:01
von guard68
Insider II hat geschrieben:Die Aussage "Fehler wurden in Österreich nicht gemacht" ist leider nicht richtig. Für das Team American Eagles lag keine Spielgenehmigung von USA Football vor. Aber das ist das Problem der Österreicher.
Ist mir auch zu Ohren gekommen - da wird wohl entsprechend auch nochwas auf den öster. Verband zukommen.

Die Sache ist definitiv spannend.

Ein Präsidenzfall.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:01
von Karsten
Löwenbaby hat geschrieben:@ Ripley

Du wirst doch nicht etwa verraten, wer hinter InsiderII steckt. Wer es noch nicht weiß ist selber Schuld. :wink:
... ich weiß nicht, welche reale Person hinter dem Nick InsiderII steckt, daher war "amtlich" auch extra in Häkchen...

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:16
von guard68
Karsten hat geschrieben:
Löwenbaby hat geschrieben:@ Ripley

Du wirst doch nicht etwa verraten, wer hinter InsiderII steckt. Wer es noch nicht weiß ist selber Schuld. :wink:
... ich weiß nicht, welche reale Person hinter dem Nick InsiderII steckt, daher war "amtlich" auch extra in Häkchen...
Indiana Jones oder doch Darth Vader, es könnte auch Peter Parker sein. :lol:

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:23
von toni_7
HüterII hat geschrieben:BSO §4(3):
Die Teilnahme an Football- oder Flagfootballwettbewerben oder footballähnlichen außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverbandes des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).
Dazu müsste man erst einmal "Wettbewerb" genau definieren - ein Benefizspiel, in dem es um nichts anderes als den guten Zweck gehen sollte, ist in meinen Augen innerhalb dieses Begriffes anders zu werten als ein Punktspiel.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:26
von piwi-dd
Aus meiner Sicht ist jedes Spiel, bei dem zwei Mannschaften um Punkte spielen, schon ein Wettbewerb.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 11:59
von mdh
Wunderbar, nach 21 Seiten Gerede kommt Ihr zum Kern des Ganzen...

jetzt kommt es halt auf die Auslegung des Begriffes "Wettbewerb" an:

1. Wortlautbedeutung
2. Historische Auslegung
3. Systematische Auslegung (meint u. a auch Def. des Begriffs in übergeordneten Verbänden)
4. Sinn und Zweck


Aus der Gesamtschau dieser Kriterien, lässt sich dann eine Definition bilden unter die dann der Einzelfall subsummiert wird.

Dies ist zunächst Aufgabe des Verbandsrechstprechung, da sich alle Beteiligten der Verbandsordnung freiwillig unterworfen haben.

Dennoch besteht natürlich n a c h Abschluss dieses Weges der Zugang zu den ordentlichen Gerichten.


Alles andere hilft nicht weiter....

Nicht vergessen, der vorgesehne Rechtsweg hat friedensstiftende Funktion


Beste Grüße :D

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:03
von nomedeguerre
piwi-dd hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist jedes Spiel, bei dem zwei Mannschaften um Punkte spielen, schon ein Wettbewerb.
Seconded.
Ein Wettbewerb oder auch Wettkampf besteht aus dem Antreten gegeneinander um die bessere sportliche Leistung. Dies kann mehrstufig sein (Ligabetrieb) oder sich um eine einzige Veranstaltung handeln.

Unabhängig davon könnte es vielleicht sinnvoll sein in zukünftigen Fällen das zu differenzieren. Was ist wenn sich Weihnachten ein paar aktuelle und ehemalige Spieler / Freunde treffen um einmal Offseason unabhängig von der unterjährigen Teamzugehörigkeit gegeneinander anzutreten. Vielleicht sogar in einer Halle.

Man kann ja fast das Gefühl bekommen das jemand motiviert werden soll eine sagen wir unkomplizierte freie Liga zu gründen, wobei es offensichtlich sinnvoller wäre das im AFVD zu halten. Bevor die Verbandskeule kommt - wie sollten geschätzt 50 aktuelle und ex GFL Spieler mit und ohne gültigen Spielerpass wirksam vom AFVD sanktioniert werden ohne sich gewaltig in den Fuß zu schießen?

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:08
von freedom
@ piwi
Vielen Dank für deine Mühe. Hatte zwar eher an einen Scan gedacht, aber vermutlich ist der laut BSO bei lebenslanger Aberkennung aller Verbandsfunktionen und/oder Menschenrechte verboten. :wink:


Also der § ist schon rechtlich ein Hammer. Hier wollte jemand aber die ganz große Keule schwingen!
Zum Inhalt:
Satz 1 ist mit dem Satzbau schonmal daneben, footballähnlichen, ja was denn? Veranstaltungen, Wettbewerben was auch immer.
Was sind übrigens footballähnliche... (Frauenfootball!? :oops: Rugby)

Die Verbände sollte man aus Gründen der Rechstsicherheit auch benennen (EFAF und IFAF).
Mußte übrigens Toby selbst bei Kenntnis des § nicht davon ausgehen, dass der AFVBÖ das Spiel beim EFAF angemeldet hat, zumal ja auch der Eurobowlsieger beteiligt war.
Da käme nämlich zumindest auch ein Verbotsirrtum (http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum) in Frage.

Jetzt zu den Strafen:
Hier geht es wild durcheinander zwischen Verein und Mannschaft.

Wenn man mal alles zusammenfaßt, hätte man der Einfachheit halber
auch schreiben können, der Verein ist aufzulösen!

Mal heißt es die Mannschaft muss 2 Klassen tiefer spielen, dann wieder der Verein in der untersten Spielklasse.
Sorry, dass ist Kraut und Rüben.
Auch die Bestrafung aller Mannschaften eines Vereins, wenn nur eine Mannschaft den Verstoss begangen hat, ist doch nonsens.
Da macht ne 7ner Jugendflag in Unkenntnis der Vorschrift so ne footballähnliche Geschichte und schon können 5 andere Teams die Sachen in die Ecke packen, hallo geht es noch.

Irgenwie sieht das alles nach fürchterlicher Paranoia und Existenzangst eines bzw. einiger Funktionäre aus, wo jeder einen Satz zum § beitragen durfte.
Erwähnenswert ist auch, dass die Geldstrafen benannt sind, die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen aber vom Präsidium festgelegt werden.
Gibt es ne entsprechende Gebührenordnung.

Hoffe doch, dass die Kölner ein paar Juristen mit Spass an der Sache haben und dann auf keinen Fall Verzicht auf den Rechtsweg, sondern genau das Gegenteil mit allen eventuellen Folgen für den Verband, die ja hier schon genannt wurden.
Dann hat ja der Verband die Chance zu reagieren!

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:20
von Insider II
piwi-dd hat geschrieben:Aus meiner Sicht ist jedes Spiel, bei dem zwei Mannschaften um Punkte spielen, schon ein Wettbewerb.
§9 Abs. 1 BSO Spielbetrieb Definition

Unter Spielbetrieb ist bereits das einmalige Spielen gegen Mannschaften zu verstehen.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:22
von toni_7
Es ging um die Definition "Wettbewerb", nicht "Spielbetrieb", denn das wäre dann ja klar.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:22
von Borg
toni_7 hat geschrieben:
HüterII hat geschrieben:BSO §4(3):
Die Teilnahme an Football- oder Flagfootballwettbewerben oder footballähnlichen außerhalb des AFVD, seiner ihm angeschlossenen Landesfachverbände oder des europäischen und internationalen Dachverbandes des AFVD ist unzulässig (illegaler Spielbetrieb).
Dazu müsste man erst einmal "Wettbewerb" genau definieren - ein Benefizspiel, in dem es um nichts anderes als den guten Zweck gehen sollte, ist in meinen Augen innerhalb dieses Begriffes anders zu werten als ein Punktspiel.
Genau da sehe ich das Problem. Wenn es um nichts geht, ist es dann ein Wettbewerb? Fast schon philosophisch.

Verfasst: Mi Jun 04, 2008 12:23
von Insider II
skao_privat hat geschrieben:Wie verhält sich dann die EFAF? Wenn keine Spielgenehmigung vorlag, hat die Semi-Pro-Truppe illegal im Bereich der EFAF gespielt.

Wien müsste aus dem Eurobowl-Wettbewerb ausgeschlossen werden!

EDIT: vor allem was ist denn das für eine Service Einstellung des Veranstalters? Kümmert euch selbst um die Regeln, wir veranstalten nur? Oder haben die für die Truppe so viel bezahlt, dass sie sich nicht auch noch darum kümmern wollten?
Die EFAF ist nicht betroffen, da es das Spiel eines US-Teams gegen ein Österreichisches Team war. D. h. das ist ein Streitfall USA-Österreich und der wird ggf. auf der Ebene IFAF (also Weltverband) behandelt.