@ piwi
Vielen Dank für deine Mühe. Hatte zwar eher an einen Scan gedacht, aber vermutlich ist der laut BSO bei lebenslanger Aberkennung aller Verbandsfunktionen und/oder Menschenrechte verboten.
Also der § ist schon rechtlich ein Hammer. Hier wollte jemand aber die ganz große Keule schwingen!
Zum Inhalt:
Satz 1 ist mit dem Satzbau schonmal daneben, footballähnlichen, ja was denn? Veranstaltungen, Wettbewerben was auch immer.
Was sind übrigens footballähnliche... (Frauenfootball!?

Rugby)
Die Verbände sollte man aus Gründen der Rechstsicherheit auch benennen (EFAF und IFAF).
Mußte übrigens Toby selbst bei Kenntnis des § nicht davon ausgehen, dass der AFVBÖ das Spiel beim EFAF angemeldet hat, zumal ja auch der Eurobowlsieger beteiligt war.
Da käme nämlich zumindest auch ein Verbotsirrtum (
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum) in Frage.
Jetzt zu den Strafen:
Hier geht es wild durcheinander zwischen Verein und Mannschaft.
Wenn man mal alles zusammenfaßt, hätte man der Einfachheit halber
auch schreiben können,
der Verein ist aufzulösen!
Mal heißt es die Mannschaft muss 2 Klassen tiefer spielen, dann wieder der Verein in der untersten Spielklasse.
Sorry, dass ist Kraut und Rüben.
Auch die Bestrafung aller Mannschaften eines Vereins, wenn nur eine Mannschaft den Verstoss begangen hat, ist doch nonsens.
Da macht ne 7ner Jugendflag in Unkenntnis der Vorschrift so ne footballähnliche Geschichte und schon können 5 andere Teams die Sachen in die Ecke packen, hallo geht es noch.
Irgenwie sieht das alles nach fürchterlicher Paranoia und Existenzangst eines bzw. einiger Funktionäre aus, wo jeder einen Satz zum § beitragen durfte.
Erwähnenswert ist auch, dass die Geldstrafen benannt sind, die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen aber vom Präsidium festgelegt werden.
Gibt es ne entsprechende Gebührenordnung.
Hoffe doch, dass die Kölner ein paar Juristen mit Spass an der Sache haben und dann auf keinen Fall Verzicht auf den Rechtsweg, sondern genau das Gegenteil mit allen eventuellen Folgen für den Verband, die ja hier schon genannt wurden.
Dann hat ja der Verband die Chance zu reagieren!