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Verfasst: Di Mai 04, 2010 02:02
von skao_privat
War das nicht der Dresdener Spezialfall, als Big Joe mal die Sperre umgehen sollte, indem er für das Flag Team gemeldet wurde? Gab ja auch in den nahe zurückliegenden Zeiten eine Mannschaft mit einem zweiten Team, dass flugs den neuen Spieler Spiele in dem Farm-Team 'absovieren/sperren' lies.
Aber mal ehrlich: das hört sich nach einem Jungedspieler an, der in eine andere Jugendmannschaft wechseln will.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 07:11
von ramone
Geht von GFL in Regionalliga.... Leider geht es nicht anders

Verfasst: Di Mai 04, 2010 09:11
von piwi-dd
@skao
Meines Wissens nein.
@ramone
Dann gilt der 30.06. nicht als Deadline.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 09:34
von Fighti
Die Devils haben mal gegen Jena (also Freundschaftsspiel) einen Spieler eingesetzt, der von einem anderen Verein kam und wie sich später rausstellte noch wegen irgendwas gesperrt war. Prompt gabs ein paar Spiele Sperre obendrauf.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 12:56
von Grandpa #28
mit dem Passantrag des neuen Vereins ist es aber nicht getan.
Es muss auch eine schriftliche Freigabe des abgebenden Vereins der Passstelle vorgelegt werden.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 13:04
von Haubi
Urgestein hat geschrieben:Haubi hat geschrieben:Gab es da nicht mal eine Ausnahme, wenn sich das "alte Team" aufgelöst hat, dass dann die Spieler mit Freigabe des nicht mehr existenten Teams ohne Wechselsperre in eine neue Mannschaft gehen konnten? Bin mir da aber absolut nicht sicher.
Du meinst die das Team der HBD, als sie sich freiwillig aus der GFL in die RL zurückstufen ließen! (Wortklauberer sind schlimmer als jeder RA.)

Nein, meinte ich nicht. Die HBD haben sich ja auch nicht aufgelöst. Das war eine ganz allgemeine Frage zu einer meiner Meinung nach mal existenten Regel oder Praxis.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 14:53
von KP
Erstaunlich, wie viel gesundes Halbwissen hier wieder verbreitet wird. Dabei ist es ganz einfach

(BSO, §7.2)
Vereinswechsel zwischen dem 01.03. und dem 31.10. eines Jahres sind innerhalb des AFVD immer mit einer Sperre von fünf Pflichtspielen verbunden - egal aus welchem Grund gewechselt wird - und bedingen eine Freigabe des abgebenden Vereins. Es gibt nur zwei Ausnahmen, die bei der Wechselsperre effektiv zum Tragen kommen:
1. Für Jugendliche beträgt die Sperre die Hälfte der Ligaspiele der aufnehmenden Jugendmannschaft, höchstens aber fünf Pflichtspiele. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann die Wechselsperre entfallen, wenn der abgebende Verein zustimmt (z.B. bei Umzug der Eltern o.ä.)
2. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen, entfällt die Wechselsperre komplett.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 16:18
von JoelH
KP hat geschrieben:Erstaunlich, wie viel gesundes Halbwissen hier wieder verbreitet wird. Dabei ist es ganz einfach

(BSO, §7.2)
Siehe dazu Skaos Signatur.

Verfasst: Di Mai 04, 2010 18:27
von skao_privat
Was passiert denn wenn gar kein Vereinswechsel stattfindet, der Pass nicht i aktuellen Jahr ausgestellt worden ist und der Spieler noch kein Spiel für Team A gemacht und jetzt einen Pass für Team B beantragt?
Laut Definition in der BSO fände kein Vereinswechsel statt, wenn der Spieler weiterhin Mitglied im Verein A bliebe.
Was würde passieren, wenn ein Verein keine Freigba er teilt? Aus welchen, rechtlich haltbaren und in der BSO verankerten Gründen dürfte ein Verein eine Freigabe verweigern?
Und ich darf mal kurz und kanpp an die Lex Magdeburg erinnern...
Da geht ein Wechsel während der Saison auch und ist mit einem Bonusplatz in der nächsthöheren Liga verbunden.
Verfasst: Di Mai 04, 2010 18:53
von JoelH
skao_privat hat geschrieben:Was passiert denn wenn gar kein Vereinswechsel stattfindet, der Pass nicht i aktuellen Jahr ausgestellt worden ist und der Spieler noch kein Spiel für Team A gemacht und jetzt einen Pass für Team B beantragt?
Also wenn mich nicht alles täuscht - sind alles ganz dunkle Erinnerungen ans letzte Jahrtausend - dann war dass mal so, dass man alle Pässe für einen neue Saison neu gültig machen musste. Von daher ist dieser Fall kein Problem. Da der Spieler für Verein A nicht spielt, sondern für Team B ist die Sache geritzt. Mit Vereinszugehörigkeit hat das nix zu tun oder zahlen euere Amis die Mitgliedsbeiträge an den Verein? Und wie auch immer, ich kann in 100 Vereinen passives Mitglied sein, das ist doch kein Problem, wenn ich genug Kohle hab......

Verfasst: Di Mai 04, 2010 19:46
von Daffy
skao_privat hat geschrieben:
Laut Definition in der BSO fände kein Vereinswechsel statt, wenn der Spieler weiterhin Mitglied im Verein A bliebe.
Was würde passieren, wenn ein Verein keine Freigba er teilt? Aus welchen, rechtlich haltbaren und in der BSO verankerten Gründen dürfte ein Verein eine Freigabe verweigern?
Die Freigabe kann nur verweigert werden wenn der Spieler dem Verein noch Geld oder Ausrüstung schuldet (zb. Mitgliedsbeitrag)
Verfasst: Mi Mai 05, 2010 13:42
von skao_privat
Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
Verfasst: Mi Mai 05, 2010 14:16
von CW
skao_privat hat geschrieben:Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
Es gibt keine, denn in der BSO ist das nicht geregelt !!!
Genausowenig gibt es lt. der BSO die Möglichkeit einen Verein zur Freigabe eines Spielerpasses zu zwingen, selbst dann nicht wenn der abgebende Verein irgendwelche Gründe vorschiebt, um den Spielerpass nicht zurückzugeben.
Alles leider schon erlebt !!!
Beste Grüße
CW
Verfasst: Mi Mai 05, 2010 16:46
von Boomy
skao_privat hat geschrieben:Wo wäre da die rechtliche handhabe? Die Verbände, bzw. die Passstelle iist ja nicht das Mahnbüro der Vereine!
In der BSO steht jedenfalls nichts dazu.
Ein bischen was steht da schon! Hatten wir auch schon erlebt, dass ne Freigabe verweigert wurde, da noch Vereinsbeiträge offen waren!
BSO §2,3 Anhängiges Verfahren:
"Ist gegen einen Spieler ein Verfahren wegen sportwidrigen Verhaltens anhängig, oder hat er ein solches zu erwarten, so unterliegt er insoweit noch dem Verbandsrecht des abgebenden Vereins.
Entzieht sich der Spieler durch Austritt aus dem abgebenden Verein des Sportsgerichtbarkeit, so ist dieser berechtigt, die Freigaberklärung so lange zu verweigern, bis das Verfahren durchgeführt und rechtskräftig abgeschlossen ist."
Verfasst: Mi Mai 05, 2010 19:03
von skao_privat
Nee, das ist ein ganz anderes Thema.
Gibt es denn ein gültige Verfahrensanweisung, die eindeutig beschreibt, was im falle einer Nicht Zustimmung zu tun ist?