Hat sich mal jemand die Mühe gemacht das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes zu lesen, auf welches im verlinkten Artikel verwiesen wird?
https://www.american-football.com/news/ ... seits-1031
Auszug aus dem Artikel: "Das Gericht hatte damals die Klage abgewiesen weil American Football in Deutschland nicht förderungswürdig sei. Eine Begründung war, dass der Verband genug Geld habe, dieses aber nicht einsetze. In Zahlen: Der AFVD verfügte im Haushaltsjahr 2013 über ein Etatvolumen von etwa 580.000 Euro. Davon wurden für den Leistungssport an Eigenmitteln 31.647,67 Euro eingesetzt, während der Verband von den Leistungssportlern selbst Eigenbeteiligungen von 60.955 Euro eingefordert hatte."
AUSSCHLAGGEBEND für das Urteil ist aber folgendes (Zitat aus Absatz 35 des Urteils): "Die Beklagte hat weitergehend in ihre Bewertung eingeschlossen, dass der Kläger in der Lage ist, umfangreiche Geldmittel für Zwecke der Vergütung seines Präsidiums und seines Rechtsvertreters zur Verfügung zu stellen."
WAS DAS HEIßT? Der Prozessbevollmächtigte - gemeint ist m. E. Herr Huber - hat im Haushaltsjahr 2013 für unterschiedliche Tätigkeiten in und um den AFVD - American Football Verband Deutschland insgesamt ca. 140.000 € erhalten, sollte ich mich nicht verrechnet haben. Nochmal zusammengefasst: der Etat betrug 580 T€. Der Präsident erhielt 140 T€ und für den Leistungssport wurden nur Eigenmittel i. H. v. 32 T€ verwendet, während die Leistungssportler selber nochmal 61 T€ aus eigener Kasse zahlen durften.
Ich als Laie (kenne mich selber nicht mit solchen Verbandsangelegenheiten aus) finde dieses Verhältnis (24% des Geldes für den Präsidenten, 6% für den Leistungssport) sehr fragwürdig. Und bezeichnend ist auch, dass dem Beklagten (dem Bundesverwaltungsamt) (Zitat Absatz 36) "kein vergleichbarer Sportfachverband bekannt sei, der über eine derartige Finanz- und Haushaltsstruktur verfügt und gleichwohl gefördert wird". Was genau mit der "derartigen" Struktur gemeint ist, bleibt im Urteil offen, aber man kann es sich denken...