Du meinst die Geschichte (um sie mal zu vervollständigen), wo der Gastverein 4 Stunden vor Kickoff wegen Spielermangels abgesagt hat und wo danach keiner einen Überblick mehr hatte, welche Pässe nun gültig sind oder nicht, weil der Verantwortliche der Passstelle (zufällig Mitglied des absagenden Vereins) nicht wirklich dokumentiert hat, was er die Wochen davor getan hat und für Nachfragen rund um diese Zeit wie vom Erdboden verschluckt und nicht erreichbar war?
Dass du dich traust diese Peinlichkeit nochmal auszupacken und weiterhin hier einen auf Opferrolle machst, ist...
@ Fighti
Uppssss... Sorry die Opferrolle ist ja für HBD reserviert!
Mea culpa kommt nicht wieder vor.
Ausserdem werden wir Offtopic, wenn wir anfangen würden ins Detail über diesen alten Fall zu gehen.
Vielleicht sehen wir uns ja mal real dann können wir das ja mal in Ruhe diskutieren.
Ich hab da immer noch eine andere Ansicht der Dinge.
Ich hab das Thema nur deshalb angebracht, weil mich seit damals immer noch die Frage beschäftigt.
Ob ein an den Verband zurückgegebener Pass (weil Karteileiche) nun zu der Liste dazugehört, für die man ein Attest besorgen müsste, falls man ein Spiel aufgrund Spielermangels absagen muss oder nicht?
Das ist damals unbeantwortet geblieben und auch hier schien das laut jfk_einMythos ein Problem gewesen zu sein.
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Was ich schreibe ist, nur meine persönliche Meinung.
Beschwerden darüber bitte per PN an mich.
§66 Entwertung von Spielerpässen
Ein Spielerpass kann auf Antrag eines Vereins durch die Passstelle entwertet werden.
Der Antrag auf Entwertung hat schriftlich unter Beifügung des Spielerpasses bei der Passstelle zu erfolgen. Eine Kopie des Antrags ist durch den Verein – ohne Beifügung der Spielerpässe – gleichzeitig beim Ligaobmann einzureichen.
Die Entwertung erfolgt durch die Passstelle durch Streichung des Vermerks der Erteilung der Spielberechtigung für das jeweilige Spieljahr auf dem Passformular. Eine Entwertung wird zum übernächsten Spiel des Vereins wirksam.
Durch die Entwertung darf die Anzahl der durch den Verein bei Lizenzbeantragung vorzulegenden Spielerpässe nicht unterschritten werden. Andernfalls fehlt es nachträglich an einer Lizenzvoraussetzung und die Spiellizenz ist zu entziehen.
Der fettmarkierte Teil besonders (wie große Teile des Paragraphen) dürfte eine direkte Konsequenz aus der Huskies-Geschichte sein.
Sehr schön! Es gibt also ein learning das in die BSO einfliesst.
Im übrigen scheint damit der damalige Gedankengang der Huskies ja so unsinnig nicht gewesen zu sein, die damals (weit vor dem ausgefallenen Spiel!) Pässe zurückgegeben hatten.
Das eben diese Pässe nicht mehr als aktiv gelten, wenn man den Vorgang jetzt genauso schriftlich fixiert hat.
Im Umkehrschluss heisst diese Neuerung also:
Ein noch nicht entwerteter Pass ist ein aktiver Pass für den man im Zweifel auch ein Attest besorgen muss.
Gilt das auch für gesperrte Spieler?
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