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Verfasst: Do Mär 06, 2008 10:26
von Boro
JSeau55 hat geschrieben:SkylineGrizzly hat geschrieben: Ich meine man kann sich mittlerweile frei in Europa bewegen und überall wohnen wo man will und dann darf man trotzdem nur begrenzt nicht deutsche Europäer auf den Platz stellen. .
Diese BSO Regelung würde auch einer europarechtlichen Prüfung nicht standhalten, siehe Profifussball. Müsste halt nur einer klagen......
Ich bin mir nicht sicher, aber widerspricht die Regelung nicht auch den EFAF Statuten?
Verfasst: Do Mär 06, 2008 10:59
von JSeau55
Fighti hat geschrieben:JSeau55 hat geschrieben:Regelungen, die einer sachlichen Rechtfertigung standhalten würden, da man ja so die politischen Entwicklungen durch "Wahlwanderungen" massiv beeinflussen könnten.
Aber eine sachliche Rechtfertigung für die Begrenzung europäischer Spieler kann ich nicht entnehmen, zumal diese Regelung im Profifussball bereits gescheitert ist.
Ist ja nicht nur das Wahlrecht, gibt ja reichlich andere Sachen wo du nicht ganz gleichgestellt bist.
Würden die 3 E`s Geld bekommen, unabhängig davon wie viel, wäre es ein Verstoss gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.
3 E's darfst du doch aufstellen und einen Vierten würde dann doch eh keiner mehr rekrutieren. Wenn man einen Spieler nicht braucht, holt man ihn sich nicht, das ist ja beim Football nicht anders als bei anderen Jobs. Du hast ja kein Anrecht drauf bei Verein A zu spielen. Diesen Selbstschutz find ich auch gar nicht mal schlecht muss ich zugeben, auch wenn er vielleicht für Vereine in grenznahen Regionen ärgerlich sein kann (Kirchdorf oder Saarbrücken haben damit ja nur ein halbes Einzugsgebiet, obwohl Braunau näher ist als Burghausen und Freyming-Merlebach näher als Lautern)
Dann meinetwegen den 4. E. Im Amateurbereich ist es ja noch nicht entschieden worden, wohl aber im Profibereich und da wurde es als Diskriminierend angesehen, eine Beschränkung aufzuerlegen, deren Merkmal einzig die Nationalität darstellt ( Europäer ).
Wenn eine möglicherweise beschränkende Regel auferstellt wird, ist die nächste Frage, ob diese sachlich zu rechtfertigen ist- reiner Protektionismus ist da nicht ausreichend. Und welchen anderen Zweck sollte diese Regelung sonst haben??
Und es gibt minimale Beschränkungen, was die Unionsbürgerschaft bzw. die Rechte, die daraus erwachsen angeht, jedoch sind gerade auch in D viele rechtspolitische Meinungen deutlich eingedämmt worden.
Ich erwähne nur mal kurz die Sitztheorie in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit ( Gesellschaftsformen ). Da wurde der Gläubigerschutz auch nicht als ausreichende Rechtfertigung anerkannt.
Letztlich ist es meine rechtspolitische Meinung, dass diese Regelung, insbesondere im Vergleich mit der Rechtsprechung und deren Argumentierung im Profifussball nicht EU-konform ist.
Im Amateurbereich wird man wohl warten müssen, bis ein Urteil gesprochen wird.
Für mein Rechtsempfinden würde es aber eine Diskriminierung darstellen. Angenommen, 5 französische Footballer, die auch sehr talentiert sind, ziehen beruflich bedingt ins Saarland. Dort wollen sie auch ihr Hobby weiter ausüben. Obwohl alle 5 sehr gut sind, dürfen sie nichtgleichzeitig auf den Platz und zwar nur aufgrund ihrer Nationalität.
Das ist für mich eine klare Diskriminierung eines Unionsbürgers ohne sachliche Rechtfertigung. Würde mich aber auch eines besseren belehren lassen.
Verfasst: Do Mär 06, 2008 11:00
von Fighti
Hat nicht auch die DEL Lizenzen für Deutsche und für Ausländer ? Oder werden da die EU-Europäer als Deutsche gezählt ?
Außerdem beschränkt sich ja die Regelung auf das gemeinsam auf dem Platz stehen, es besteht ja in dem Sinne kein Hobbyverbot. Die Regelung 3E ist halt eine Regelung wie die Regelung 11 Spieler oder 7 Mann an der LoS. Da freut sich doch dann jeder Coach, dass er rotieren kann mit 5 zusätzlichen Spielern

Verfasst: Do Mär 06, 2008 11:04
von _pinky
Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die E-Regelung EU-konform ist. Gib den Jungs Geld und schon haben die praktisch ein Berufsverbot. Das läuft nicht mehr. Da mußt du dann schon wieder EU-Europäer und Außer-EU-Europäer unterscheiden.
Wie läuft das z.B. in Großstädten mit hohem Ausländeranteil? Ist die Quote der Footballdeutschen dort so hoch?
Wie wäre eigentlich ein Ausländerverein zu werten, der keine Inländer hat. (z.B. im Fußball:
Türk Gücü )
Verfasst: Do Mär 06, 2008 11:08
von JSeau55
_pinky hat geschrieben:
Wie wäre eigentlich ein Ausländerverein zu werten, der keine Inländer hat. (z.B. im Fußball:
Türk Gücü )
Genau mein Reden, wobei die Türkei kein EU-Mitgliedsstaat ist und sich somit nicht darauf berufen kann.
@ Fighti:
Die Regelungen mit 7 Mann on line oder 11 insgesamt sind keine Regelungen, die auf die Nationalität abzielen.
Verfasst: Do Mär 06, 2008 18:47
von Cook
Sollte man hier nicht mal klar zwischen Berufssportlern (und damit Einschränkung des Arbeitsplatzes) und Amateuren trennen? Hier mit einer Regelung aus dem Profifussball als Vergleich zu kommen, macht doch wenig Sinn.
Und solche Debatten über bezahlte Spieler gab es doch auch hier im Forum schon zu genüge, wo sich jeder unterhalb der ersten Liga sauber in die rechtlichen Nesseln setzt, wenn er durch die Gegend krakeelt, wer wo wieviel Geld fürs Spielen bekommt...
Verfasst: Do Mär 06, 2008 22:25
von JSeau55
Cook hat geschrieben:Sollte man hier nicht mal klar zwischen Berufssportlern (und damit Einschränkung des Arbeitsplatzes) und Amateuren trennen? Hier mit einer Regelung aus dem Profifussball als Vergleich zu kommen, macht doch wenig Sinn.
Macht sehr wohl Sinn, da man, sofern man das Urteil gelesen hat, in etwa weiß, wie der EuGH in der Richtung tickt.
Verfasst: Fr Mär 07, 2008 08:13
von _pinky
In der Form, daß reine Amateure nicht mehr ihrem Hobby nachgehen dürfen?
Sollen bezahlte Europäer dann beliebig eingesetzt werden dürfen? Wie willst du das in der GFL unterscheiden? Ab wieviel Salär bist du Profi?
Undurchführbar in meinen Augen. Alle oder Keiner!
Verfasst: Fr Mär 07, 2008 09:56
von Doppelnull
wo wir gerade bei der kohle sind....was verdient man in der gfl eigentlich so?
Kann man davon leben?
Verfasst: Fr Mär 07, 2008 10:04
von JSeau55
_pinky hat geschrieben:In der Form, daß reine Amateure nicht mehr ihrem Hobby nachgehen dürfen?
Sollen bezahlte Europäer dann beliebig eingesetzt werden dürfen? Wie willst du das in der GFL unterscheiden? Ab wieviel Salär bist du Profi?
Undurchführbar in meinen Augen. Alle oder Keiner!
Laut dem EuGH liegt u.a. dann eine Diskriminierung vor, wenn einzig auf die Nationalität abgezielt wird, ohne dass das sachlich zu rechtfertigen wäre.
Bei wichtigen Ämtern oder Wahlen etc. kann ich eine sachliche Rechtfertigung erkennen, aber bei dieser BSO Regel?
Mal zum Thema Niederlassungsfreiheit, mal angenommen 7 Europäer ziehen nach D und gründen einen American Football Verein. Laut Niederlassungsfreiheit geht das und die 7 Mann, die man in D dazu braucht, haben sie auch. Jetzt wäre es doch eine Frechheit, wenn die nicht ( alle gleichzeitig ) spielen dürften.
Verfasst: So Mär 09, 2008 12:39
von KP
JSeau55 hat geschrieben:_pinky hat geschrieben:In der Form, daß reine Amateure nicht mehr ihrem Hobby nachgehen dürfen?
Sollen bezahlte Europäer dann beliebig eingesetzt werden dürfen? Wie willst du das in der GFL unterscheiden? Ab wieviel Salär bist du Profi?
Undurchführbar in meinen Augen. Alle oder Keiner!
Laut dem EuGH liegt u.a. dann eine Diskriminierung vor, wenn einzig auf die Nationalität abgezielt wird, ohne dass das sachlich zu rechtfertigen wäre.
Bei wichtigen Ämtern oder Wahlen etc. kann ich eine sachliche Rechtfertigung erkennen, aber bei dieser BSO Regel?
Mal zum Thema Niederlassungsfreiheit, mal angenommen 7 Europäer ziehen nach D und gründen einen American Football Verein. Laut Niederlassungsfreiheit geht das und die 7 Mann, die man in D dazu braucht, haben sie auch. Jetzt wäre es doch eine Frechheit, wenn die nicht ( alle gleichzeitig ) spielen dürften.
Du vergisst bei der ganzen Diskussion einen wesentlichen Faktor: Die vom Gesetzgeber sehr weit gefasste Satzungsfreiheit der Vereine. Der AFVD und die Landesverbände sind nichts anderes als Vereine und wenn Du da Mitglied werden willst, dann musst Du Dich halt der Satzung unterwerfen. Niemand verbietet Dir, einen Footballverein zu gründen und mit 7 Es und 4 As gegen einen anderen Footballverein zu spielen, der damit auch kein Problem hat. Wenn Du aber mit diesem Verein Spiele unter dem "Dach" des AFVD abhalten willst, dann musst Du Dich halt der Satzung des AFVD unterwerfen oder es bleiben lassen. In Stuttgart gibt es einen Fitnessclub nur für Frauen, da darf ich nicht Mitglied werden, was Deiner Meinung nach ja eine klare Diskriminierung ist, denn ich darf nur deshalb nicht Mitglied werden, weil ich keine Frau bin. Meinst Du, eine Klage vor dem EuGH hätte eine Chance?
Verfasst: So Mär 09, 2008 13:08
von JSeau55
Also der DFB ist ja auch eine Dachorganisation und dem wurde eine Beschränkung der europäischen Spieler als Verletzung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer untersagt.
Insbesondere wurde es dann untersagt, wenn die Beschränkung einzig auf die Nationalität abzielt und nicht zu rechtfertigen ist.
Ein Ausschluss ( wenn auch freiwillig ) aus dem AFVD würde ja auch eine deutliche Einschränkung bedeuten, da es beispielsweise keine oder kaum Gegner gibt. Zudem nehme ich mal an, dass es, ähnlich wie bei Handwerkskammern, eine Art Zwangsmitgliedschaft gibt, sofern du einen Spielbetrieb installieren möchtest.
Und ich vergesse nicht, was der Gesetzgeber den Vereinen überlässt, nur macht der Gesetzgeber nicht immer das, was die EU gerne hätte...sonst hätte der EuGH weitaus weniger zu tun.
KP hat geschrieben:In Stuttgart gibt es einen Fitnessclub nur für Frauen, da darf ich nicht Mitglied werden, was Deiner Meinung nach ja eine klare Diskriminierung ist, denn ich darf nur deshalb nicht Mitglied werden, weil ich keine Frau bin. Meinst Du, eine Klage vor dem EuGH hätte eine Chance?
Zu deinem Argument: Ein Fitnessstudio, welches im Regelfall kein Verein ist, sondern oftmals ein Unternehmen würde sich der Diskrimierung schuldig machen, wenn sie europäische Bewerber/ Sportler
nur aufgrund ihrer Nationalität nicht aufnehmen. Angenommen die sagen einer Spanierin ab mit der Begründung, dass man maximal 5 europäische Frauen aufnehmen würde und diese Quote sei erfüllt. Dies wäre eine Diskriminierung.
Eine selektive Auswahl bzw. Begrenzung aufgrund des Geschlechts stellt keinen europarechtlichen Fall da.
Eine derartige Diskriminierung muss augrund der Nationalität erfolgen.
Zudem wäre dies möglicherweise sachlich zu rechtfertigen, indem man anführt, dass Frauen unter sich trainieren wollen, da sich eine mollige Hausfrau, die ein wenig für ihren Körper tun will, möglicherweise belästigt/ ängstlich fühlt, wenn neben ihr ein 120kg Bodybuilder Bankdrücken mit 200kg macht.
Verfasst: So Mär 09, 2008 20:42
von KP
Verfasst: So Mär 09, 2008 23:10
von JSeau55
Ich habe in einem der vorangegangenen Antworten zum Ausdruck gebracht, dass es MEINE rechtspolitische Auffassung ist, dass diese Regelung möglicherweise nicht EU-Konform sein könnte.
Letztlich gibts es in allen Mitgliedsstaaten zig Regelungen, die harmonisiert bzw. abgeändert werden müssen, da vor der EU jedes Land seine eigene Politik und somit auch Protektionimus betrieben hat.
Interessant wäre auch noch eine Betrachtung unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit. Angenommen ein im europäischen Ausland rechtswirksam nach entsprechenden Landesrecht gegründeter Footballverein möchte umziehen nach D und am Spielbetrieb teilnehmen bzw. einige der Spieler mitnehmen.

Verfasst: Di Mär 11, 2008 07:35
von _pinky
Genau! Die Saarländer spielen ja auch in Deutschland.
