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Re: AW: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Do Aug 13, 2015 13:55
von Anderl
Ruudster hat geschrieben:Was ist wie wo gesetzlich gefordert?
Arbeitsschutzgesetz, gilt für alle Arbeitsstätten und da gehören auch Sportanlagen dazu.
Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.

Re: AW: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Do Aug 13, 2015 17:39
von rooster
Anderl hat geschrieben:
Ruudster hat geschrieben:Was ist wie wo gesetzlich gefordert?
Arbeitsschutzgesetz, gilt für alle Arbeitsstätten und da gehören auch Sportanlagen dazu.
Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.
Gilt das nicht nur für Arbeitgeber und Beschäftigte? Ich kann da den Paragrafen 1 & 2 keinen Bezug zu einer Sportveranstaltung eines Vereins entnehmen ...
Die hier genannten "Problemzonen" der Sportplätze waren allesamt keine Bedrohung für den Hausmeister, den Schulangestellten oder sonstigen städtischen Mitarbeitern, von daher kann ich hier auch keinen Bezug feststellen.

Re: RE: Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Do Aug 13, 2015 20:39
von Overtime
Juice hat geschrieben:Ich hab bewusst keine Teams oder Spielstätten benannt.

Und nein, weder die Schiedsrichter, noch der Verband sind bei Unfällen haftbar, sondern der Veranstalter bzw. Eigentümer des Platzes. Diese tragen allein die Verkehrssicherungspflicht, es sei denn die würde übertragen.
Gab da mal ein Eurobowl-Qualispiel, wo Betonblöcke auf dem Feld waren, und der Gast aus Österreich sich geweigert hatte, anzutreten, wenn die Verletzungsgefahr nicht beseitigt würde. Konsequenz: der Gast wurde disqualifiziert.

Die Schiedsrichter weisen den Veranstalter auf mögliche Gefahren hin, und weisen an, diese zu beseitigen. Ggf. auch unter tätiger Mithilfe. Bei bauartbedingten Hindernisse kann man aber nichts machen, außer einen Eintrag im Spielbericht. Aber das interessiert nicht, so lange nichts passiert.
Die Bespielbarkeit des Platzes ist etwas anderes.

Wenn denn was passieren sollte, und es offensichtlich ist, kann es teuer werden und auch strafrechtliche Konsequenzen geben. Stichwort: Körperverletztung durch Unterlassen, und es reicht auch bedingter Vorsatz aus. Aber das blenden die Behördenmitarbeiter der Städte gerne aus. Sie haften ja nicht selbst, glauben sie.
Hohenems Blue Devils waren das damals und sie haben das Spiel gespielt aber nur Alibi mäßig sprich in der Defense den Gegner durchlaufen lassen.
In der Offense den Ball gleich abgegeben.
War aber auch nicht gerne gesehen .
War gegen ein spanisches Team wenn ich mich richtig erinnere.
Für Overtime

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Do Aug 13, 2015 21:16
von Overtime
Das ist der Bericht dazu
http://www.football-aktuell.de/cgi-bin/ ... ubrik=8036

Gruß Overtime

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Do Aug 13, 2015 23:50
von Mister.X
Gilt das nicht nur für Arbeitgeber und Beschäftigte?
Und wer ist beschäftigt? Jeder der für den Verein etwas macht (oder über ihn versichert ist)
Auch unbezahlt zählt dazu, denn sonst könnte man in den Firmen mit den Praktikanten auch machen was man will...darf man aber leider nicht :mrgreen:
Dann hätten wir: Trainer, Teamzonenbetreuung, Kassenleute, Kinderschminken, Wurstverkäufer, Filmcrew, Physio, Statistikcrew....
Ließ mal in der BGV A1 (vor allem zu diesem Thema die ersten drei Punkte).
Somit müssen die Vereine alle Anforderungen wie bei einer "normalen Firma" erfüllen!
Ggfs. mal bei den BG'en oder der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nachfragen.
Sportvereine sind in der VBG angesiedelt!

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 07:51
von rooster
Mister.X hat geschrieben:Und wer ist beschäftigt? Jeder der für den Verein etwas macht (oder über ihn versichert ist)
Auch unbezahlt zählt dazu, denn sonst könnte man in den Firmen mit den Praktikanten auch machen was man will...darf man aber leider nicht :mrgreen:
Dann hätten wir: Trainer, Teamzonenbetreuung, Kassenleute, Kinderschminken, Wurstverkäufer, Filmcrew, Physio, Statistikcrew....
Ließ mal in der BGV A1 (vor allem zu diesem Thema die ersten drei Punkte).
Somit müssen die Vereine alle Anforderungen wie bei einer "normalen Firma" erfüllen!
Hmmm, hab nach etwas Suche mal das hier gefunden, dass Deine Aussage teilweise bestätigt.
http://www.lsbh-vereinsberater.de/leseo ... df?id=432o
Allerdings müsste er sich bei Sportanlagen in den meisten Fällen auch darauf berufen können, dass die Stadt die Anlage freigegeben hat. Der Vorstand muss nun nur noch überprüfen, ob am Tag der Nutzung unbekannte Abweichungen oder neue Gegebenheiten vorliegen. Ansonsten müsste er die Gefahren als bekannt voraussetzen, auf die dann ja schon hingewiesen sein worden müsste.

Allerdings hat das mit dem reinen Fall des Fotografens hier nichts zu tun. Also ein wenig Off-Topic. Nichtsdestotrotz interessant.

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 08:53
von Mister.X
Allerdings müsste er sich bei Sportanlagen in den meisten Fällen auch darauf berufen können, dass die Stadt die Anlage freigegeben hat. Der Vorstand muss nun nur noch überprüfen, ob am Tag der Nutzung unbekannte Abweichungen oder neue Gegebenheiten vorliegen. Ansonsten müsste er die Gefahren als bekannt voraussetzen, auf die dann ja schon hingewiesen sein worden müsste.
Jein...Die Grundlage sind die Tätigkeiten und nicht der Platz.
Und die können je nach vorhandenen "Randbedingungen" und nach "Firma" bei der gleichen Örtlichkeit abweichen.
So ist jede "Firma" für seine (bzw. die Tätigkeiten der Mitarbeiter) verantwortlich!
Dabei kann es Überschneidungen geben (Löcher im Rasen sind für alle gefährlich, aber das Speerwerfen im Sportunterricht (Montags - Freitags) ist nur für den Hausmeister gefährlich und nicht für die Leute beim Footballspieltag (Samstag/ Sonntag)!)
Grundsätzlich ist aber jeder für seinen Kram verantwortlich!
Allerdings hat das mit dem reinen Fall des Fotografens hier nichts zu tun. Also ein wenig Off-Topic. Nichtsdestotrotz interessant.
Hat doch was damit zu tun! Der Fotograf hat sich "auf dem Firmengelände" befunden. Und dann ist die Firma dafür verantwortlich, dass die Person sicher ist (Als Schulklasse darf ich auch bei einer Betriebsbesichtigung nicht über irgendwelche Linien treten und bekomme bei Lärm Öhrstöpsel gestellt!)
Wenn der Fotograf (nach vorheriger Absprache) die Bilder dem Verein zur Verfügung stellt, ist er sogar in seinem Auftrag tätig geworden!

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 10:44
von rooster
Mister.X hat geschrieben:Hat doch was damit zu tun! Der Fotograf hat sich "auf dem Firmengelände" befunden. Und dann ist die Firma dafür verantwortlich, dass die Person sicher ist (Als Schulklasse darf ich auch bei einer Betriebsbesichtigung nicht über irgendwelche Linien treten und bekomme bei Lärm Öhrstöpsel gestellt!)
Wenn der Fotograf (nach vorheriger Absprache) die Bilder dem Verein zur Verfügung stellt, ist er sogar in seinem Auftrag tätig geworden!
Das habe ich auf der ersten Seite bereits ausgeführt, dass der Verein hier in der Verantwortung ist und eigentlich eine Absperrung des Feldes und dessen Überwachung in seinem Aufgabengebiet liegen.

Re: AW: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 12:33
von Ruudster
Aber nicht wegen Arbeitsschutz sondern auf Grund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht.

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: Fr Aug 14, 2015 12:40
von _pinky
Fällt der mit seinen 75 Jahren als Rentner überhaupt unter das Arbeitsschutzgesetz?

Re: Fotograf bei Football-Spiel verletzt

Verfasst: So Aug 16, 2015 23:54
von Fighti
Die Lions (also die aus Braunschweig) haben übrigens reagiert und ihre Akkreditierungsrichtlinien ergänzt. Ging heute als Infomail raus.