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Verfasst: Mi Jun 10, 2009 14:45
von somanytimes
ich kauf mir auch ein A oder auch 2 wenn die kein essen bekommen auf der Saße leben und sich ohne Auto bewegen...sollte jeder einen haben
Verfasst: Mi Jun 10, 2009 15:29
von WR #83
Meine Güte, hier scheinen ja einige einige eine Profilierungsneurose zu haben! Habt Ihr keine anderen Probleme?
@ Marion: DAS nennst Du Auto?!?
Verfasst: Mi Jun 10, 2009 21:01
von Apple
bribie hat geschrieben:Hier wird von einem Freund des Vereins gesprochen, wie soll da der Verein einen geldwerten Vorteil zugeschrieben bekommen? Das einzige was das FA interessiert, das für diese Wohnung keine Kosten geltend gemacht werden können, da ja auch keine Mieteinnahmen angesetzt werden. Somit auch die Verluste(wie bei den meisten Mietobjekten üblich) nicht steuerlich berücksichtigt werden können. Also ein klarer Nachteil für den Freund des Vereins die eindeutig zu seinen Lasten gehen.
Eine Spende oder Schenkung durch Ditte kann dem Verein als versteckter Vorteil ausgelegt werden, weil der Verein dadurch einen Mehrwert hat (= steuerfreier Lohn). Steuernachzahlung ist da das geringste was zu befürchten ist. Das Finanzamt interessiert sich daher da sehr genau dafür, da ihm dadurch Lohnsteuern enteghen könnten.
Einen Fan den Flug oder die Wohnung für nen Spieler bezahlen lassen würde ich als Verein nicht annehmen. Egal wie nett es vom Fan gemeint ist, er kann alle in Teufels Küche bringen! Da braucht es nur einen Neider, oder nen eifrigen Finanzbeamten, und schon rollt die Maschinerie an.
Alles schon passiert!
Schau einfach ein paar Seiten vorher rein, oder erkundige dich dringend vorher beim Finanzamt, bevor du sowas machst!
Verfasst: Mi Jun 10, 2009 21:50
von robert_rix
Ach da ist nicht nur der Finanzbeamte, da ist auch noch die Frau von der Krankenkasse und der Mann von der Rentenversicherung, die wollen auch Geld sehen.

Verfasst: Mi Jun 10, 2009 21:51
von Benutzer 4721 gelöscht
Soll der JoelH ruhig machen. FU wird - falls ein Finanzamt das überhaupt ernst genug nehmen sollte, um ein Verfahren einzuleiten - Akteneinsicht nehmen, die Sache erklären und das Verfahren zur Einstellung bringen. Spenden z.B. sind übrigens nicht auf Barzuwendungen beschränkt.
Aus der Akteneinsicht jedenfalls wird sich dann ergeben, ob JoelH manns genug ist, Farbe zu bekennen. Und bei offensichtlich rein ins Blaue erstatteten Anzeigen ohne jegliche tatsächliche Grundlage kommen dann verschiedene Rechtsfolgen in Betracht, § 164 StGB zum Bleistift und/oder Schadensersatzansprüche in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die Vertretung gegenüber dem Finanzamt... da wird schon was gehen. "Staatsbürgertreue" schafft weder einen rechtsfreien Raum noch einen Freibrief für postpubertäre Anwandlungen oder kleingeistige Neidattacken.
By the way, JoelH, vielleicht solltest Du zusammen mit dem MTK-Nasgul eine gemeinsame Therapie machen. Das wird dann günstiger und darüber freut sich dann nicht nur Deine Krankenkasse, sondern auch jeder treue Staatsbürger und Krankenkassenbeitragszahler.
Verfasst: Mi Jun 10, 2009 21:55
von Dr.D
Mich interessiert eigentlich dazu mal die meinung des Verbandes...wenn hier A's "Aufwandsentschädigungen" gezahlt werden....
Verfasst: Do Jun 11, 2009 00:54
von bernhard 49er
@Vatsug
wie sieht es denn mit § 187 StGB in Bezug auf JoelH aus ?
Verfasst: Do Jun 11, 2009 05:52
von walterer
wie siehts denn mit § 51 in diesem fall aus?
schon angenehm wenn der fu-advokat mitliest!
ich würde bei den posts jedoch differenzieren.
bei nasgul und dodgerjose sind wenigstens im ansatz berechtigte kritikpunkte erkennbar. am ausdruck müssten sie halt arbeiten

Verfasst: Do Jun 11, 2009 09:37
von Nibbles
Muff Potter hat geschrieben:hier wird immer nur von zwei Amerikaner geredet, sind es nicht sogar 3?
nöö,in den Ligen massig
die wollen alle der schweinischen Grippe entgehen-bla-bla

Verfasst: Do Jun 11, 2009 10:11
von JSeau55
Vatsug hat geschrieben:Soll der JoelH ruhig machen. FU wird - falls ein Finanzamt das überhaupt ernst genug nehmen sollte, um ein Verfahren einzuleiten - Akteneinsicht nehmen, die Sache erklären und das Verfahren zur Einstellung bringen. Spenden z.B. sind übrigens nicht auf Barzuwendungen beschränkt.
Aus der Akteneinsicht jedenfalls wird sich dann ergeben, ob JoelH manns genug ist, Farbe zu bekennen. Und bei offensichtlich rein ins Blaue erstatteten Anzeigen ohne jegliche tatsächliche Grundlage kommen dann verschiedene Rechtsfolgen in Betracht, § 164 StGB zum Bleistift und/oder Schadensersatzansprüche in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die Vertretung gegenüber dem Finanzamt... da wird schon was gehen. "Staatsbürgertreue" schafft weder einen rechtsfreien Raum noch einen Freibrief für postpubertäre Anwandlungen oder kleingeistige Neidattacken.
By the way, JoelH, vielleicht solltest Du zusammen mit dem MTK-Nasgul eine gemeinsame Therapie machen. Das wird dann günstiger und darüber freut sich dann nicht nur Deine Krankenkasse, sondern auch jeder treue Staatsbürger und Krankenkassenbeitragszahler.
Also mit eurer Strafrechtskunde wäre ich vorsichtig, denn wenn ein Grundverdacht besteht, gibts es kein VErfahren nach §§ 164, 187 StGB, denn diese Behauptungen müssen
wider besseren Wissens gemacht worden sein.
Und ein gemeinnütziger Verein darf Spenden in jeder Form annehmen, Geld, geldwerte Vorteile usw., die Frage bleibt jedoch, was er damit tut.
Finanziert der Verein damit einen Spielbetrieb, Platzmiete, Getränke, Trainingsgeräte usw., ist alles in Butter.
Spendet dieser Verein Geld oder geldwerte Vorteile einer Person, die dann aber angeblich kostenlos Dienstleistungen für diesen VErein erbringt, kommen wir allemal in den
Verdachtsbereich der Steuer- und Sozialversicherungshinterziehung.
Und diese Ausreden, ein lieber netter Vereinsmensch hat ihn seine Wohnung zur Verfügung gestellt, usw., die 12 Mann starke polnische Bautruppe wollte Nachbar Meyer auch nur kostenlos beim Hausbau helfen, damit der arme Mensch nicht friert, solche Ausreden hören die da jeden Tag.......
Verfasst: Do Jun 11, 2009 10:38
von svemirka
Ist aber so. Die Wohnung gehört einem Fan und steht z.Zt. leer.
Was er damit macht ist ja wohl sein Problem.
Wir haben nunmal sehr spendenfreudige Mitglieder sonst hätten wir denn Laden nie an den Start bekommen.
Equipment und viele andere Dinge die gebraucht wurden, sind so finanziert worden.
Wenn nun Tim hier ein paar Monate verbringt und ich ihn zu mir einlade, er dann auch noch Lust hat Football zu spielen so what???
Soll jetzt jeder dem anderen versuchen ans Bein zu pinkeln?
Es gibt genügend Teams die ich kenne, da könnte man auch mal schauen, aber das wäre so ziemlich das Letzte was mir in den Kopf kommen würde.
Mein Gott ist das arm.
Wenn ich zu Hause einen Gast bei mir habe und der spielt dann auch noch in unserem Fun-Flagteam, ist das dann auch verboten?????
Ne,ne, ne wie blöd ist das denn!!!!!
Verfasst: Do Jun 11, 2009 10:53
von MaXXimilian
Nicht blöd, sondern die deutsche Rechtssprechung. Vereine untergliedern, anders als Firmen, Ihre Finanzen in drei Bereiche.
1. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Hier fällt alles rein womit man Geld erwirtschaftet. Catering, Merchandising etc.
2. Zweckbetrieb Sport: Halt alles was mit dem Sport an sich zu tun hat.
3. Ideeller Bereich: Hier fallen die Mitgliedsbeiträge, Jugendarbeit etc rein.
Problematisch wird es in dem Fall, wenn man nun jemanden aus dem sportlichen Bereich, also einem Spieler, Gegenleistungen entgegen bringt. Diese fallen dann ab einer gewissen Grenze in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die dann versteuert werden müssen (geldwerter Vorteil).
Spenden fallen generell in den ideellen Bereich. Nutzt man diese aber nun im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (kostenfreies wohnen), so rutscht man hiermit wieder in den wirtschaftlichen Bereich! Man kann es also drehen und wenden wie man will. Das FA schaut hier ganz genau hin.
Es geht hier auch nicht um die gutmütige Aktion eines Fans, sondern darum, wie der Verein handelt! Alles in allem eine wirklich schwer verzwickte Situation, die in dieser Diskussion sehr von gefährlichem Halbwissen begleitet wird!
Verfasst: Do Jun 11, 2009 11:00
von Anderl
svemirka hat geschrieben:Ist aber so. Die Wohnung gehört einem Fan und steht z.Zt. leer.
Was er damit macht ist ja wohl sein Problem.
Kapier's endlich: Es geht hier nicht um den Typen, der die Wohnung kostenfrei zur Verfügung stellt.
Kann er machen, ist sein Problem. Er kann sie dem Verein z.B. auch als Geschäftsstelle und Materiallager, Reparatur- und Testwerkstatt für Football-Equipment zur Verfügung stellen, dann passiert auch dem Verein nichts.
Vereine dürfen "Spenden" jedweder Form aber nicht an Spieler als Gehalt oder "geldwerten Vorteil" weitergeben (und daß eine kostenlose Unterkunft dieses ist, sollte besser keiner bezweifeln, wenn er nicht der absoluten Blauäugigkeit bezichtigt werden will).
...und immer dran denken: Unwissenheit bzw. Ignoranz schützt vor Strafe nicht!
...und (die 2.): Gerade was sog. Amateursport angeht, gehe ich davon aus, daß Zoll und Finanzämter einschlägige Foren auch sichten!
Verfasst: Do Jun 11, 2009 11:25
von svemirka
Dem Verein sit aber nix gespendet worden.
Das ist es was ich die ganze Zeit damit sagen will.
Verfasst: Do Jun 11, 2009 11:48
von Anderl
svemirka hat geschrieben:Dem Verein sit aber nix gespendet worden.
Das ist es was ich die ganze Zeit damit sagen will.
Doch: eine Wohnung! (...oder hätte der Besitzer dem Ami sie auch zur Verfügung gestellt, wenn er wirklich nur als Touri da wäre oder sogar für einen anderen Verein spielen würde?)
Spenden müssen nicht aus Bargeld bestehen!