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Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 12:54
von _pinky
skao_privat hat geschrieben:
Der Graue hat geschrieben:Was wäre wohl eine angemessene Nachfrist für den Verzichtsantrag? Drei Tage? Fünf Tage? Eine Woche nachdem die "Qualifizierung" für die Relegationsrunde feststeht? :lol:
Wer sich bis zum 1. September nicht im Klaren ist, dass seine Organisation nicht GFL tauglich ist, dem nützt auch keine Nachfrist. Ob Letzter oder nicht, dürfte da keinen großen Unterschied ausmachen.

Ich glaube, das hat er anderst gemeint. Bezogen auf das Datum des 01.09. und weil die Entscheidung Relegation noch nicht gefallen ist.
Welche Frist ist angemessen, ab der sportlichen Entscheidung?


Der gesunde Menschenverstand sagt das eine. Das Lizenzstatut hilft im aktuellen Fall nicht.

Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 12:57
von skao_privat
Nun ja, die Knights stellen ja in den Raum, sich da länger schon Gedanken gemacht und wen auch immer informiert zu haben. Das dürfte dann die Entscheidungszeit beim AFVD verlängert haben. Oder sollte es doch ein "mal gucken" Antrag gewesen sein?

In jedem Falle aber, ist es doch so, dass angenommen werden darf, dass der AFVD noch vor den Knights eine Meldung mit so einer Tragweite herausgibt. Man rühmt sich der besonderen Fähigkeiten im internationalen Geschäft! Da dürfte so was doch eine Content Klacks sein.

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 12:58
von skao_privat
Und was stand da?.?.? Gesunder Menschenverstand? Da kannst du gleich Excel Tabelle und Lizenz schreiben...

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 13:00
von _pinky
:laola: :up: :up: :up:

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 13:27
von Der Graue
skao_privat hat geschrieben:
Der Graue hat geschrieben:Was wäre wohl eine angemessene Nachfrist für den Verzichtsantrag? Drei Tage? Fünf Tage? Eine Woche nachdem die "Qualifizierung" für die Relegationsrunde feststeht? :lol:
Wer sich bis zum 1. September nicht im Klaren ist, dass seine Organisation nicht GFL tauglich ist, dem nützt auch keine Nachfrist. Ob Letzter oder nicht, dürfte da keinen großen Unterschied ausmachen.
Der Tabellenplatz macht sogar einen sehr großen Unterschied aus. Denn in dieser Regelung geht es nicht um die grundsätzliche Tauglichkeit einer Organisation für die GFL1, die übrigens von vielen Forumschreibern aktuell mehreren Vereinen in der Nord- und Süd-Gruppe abgesprochen wird. Es geht in dieser Regelung konkret um eine Antragsfrist für den auf "8-Platzierten" der GFL1 und den Meister der GFL2 hinsichtlich der Relegation. Und da der Wortlaut der Regelung in der vorliegenden Form im aktuellen Fall unmöglich angewendet werden kann, muss es erlaubt sein, sich über Interpretationen Gedanken zu machen, die dem Sinn und Geist der Regelung nahe kommen - beispielsweise über eine Nachfrist für den Verzichtsantrag.

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 13:48
von skao_privat
Nun, wäre eine Relegation im Falle eines Rückzuges, denn nichts anderes wäre ein Antrag vor dem 1. September seitens der Knights, nicht hinfällig? Schließlich behaupten sie ja, sie hätten sich das gut überlegt. Und der Verband dürfte ja auch nicht dumm sein (...) und einen Verbleib in der GFL als vorletzter, aber nicht wenn letzter abgelehnt haben. Oder haben die Knights gesagt, dass sie dann zwecks Rekrutierungen Crowdfunding nutzen werden. Ein Erfolgsrezept halt..

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 13:58
von AP
Ich glaube nicht, daß der, den wir als den Grauen kennen, hier einen genaueren Einblick hat als Du...

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 14:06
von Benutzer 4721 gelöscht
Jetzt hab' ich's auch gefunden: "Lizenzstatut in der Fassung vom 01.09.2014" unter http://www.afvd.de/text.php?Inhalt=download

in concreto --> http://www.afvd.de/download/dokument11- ... 9.2014.pdf

soweit hier interessant:

§ 2 Auf- und Abstiegsregelung

...

4 Auf- und Abstiegsreglung 1. Bundesliga

a) Der jeweilige Letzte der 1. Bundesliga Nord und Süd (ab Saison 2012 Platz 8 ) spielt in einer Relegation gegen den jeweiligen Meister der 2. Bundesliga. Es werden Hin- und Rückspiele ausgetragen, wobei der letzte der 1. Bundesliga zuerst Heimrecht hat. Die Gewinner der Relegation spielen in der Folgesaison in der jeweiligen 1. Bundesliga Nord und Süd. Die Verlierer spielen in der Folgesaison in der jeweiligen 2. Bundesliga Nord und Süd.

b) Wird einem Verein der Bundesliga eine für die kommende Spielzeit bereits erteilte Lizenz entzogen oder nicht wieder erteilt, obwohl er nicht abgestiegen ist, oder gibt er sie zurück, so gilt er als Absteiger in die Regionalliga seines regional zuständigen Landesverbandes, sofern er die dortigen Lizenzvoraussetzungen erfüllt. Der Verein rückt somit an den Schluss der Tabelle der 1. Bundesliga der vorangegangenen Spielzeit. Wurde vor dem Ausscheiden des Vereins bereits eine Relegationsrunde zwischen der 1. und 2. Bundesliga ausgespielt, so gelangt der Verlierer der regionalen Relegationsrunde in die 1. Bundesliga Nord oder Süd, d. h. soweit er in der vorangegangenen Spielzeit der 1. Bundesliga angehörte verbleibt er in der 1. Bundesliga Nord oder Süd, soweit er der 2. Bundesliga angehörte steigt er auf. Ist die Relegationsrunde noch nicht gespielt worden, so findet keine Relegationsrunde statt, sondern der Meister der regional zuständigen 2. Bundesliga gilt als Aufsteiger.

c) Sofern ein für die 1. Bundesliga sportlich qualifizierter Verein die Wirtschaftlichkeitskriterien für die 1. Bundesliga nicht erfüllt, so nimmt er am Spielbetrieb derjenigen unterhalb der 1. Bundesliga befindlichen Liga teil, deren Zulassungskriterien er erfüllt. Die entsprechende Liga wird um diesen Verein erweitert sofern die Entscheidung über die fehlenden Wirtschaftskriterien bis zum 31.12. des Vorjahres rechtskräftig ist. Ansonsten hat der Verein keinen Rechtsanspruch auf Ligateilnahme.

d) Scheidet je regionaler Gruppe der 1. Bundesliga gemäß Nr. b) oder c) mehr als ein Verein aus, so erfolgt die Aufstockung auf die Sollstärke der Bundesliga im darauf folgenden Spieljahr durch das Nachrückverfahren. Am Nachrückverfahren nehmen nachplatzierte Vereine der 2. Bundesliga oder sonstige Vereine teil. Erfüllen diese Bewerber die Lizenzvoraussetzung der BSO und der sonstigen Ordnungen so können die zuständigen Stellen die Bundesliga um die entsprechende Anzahl von Vereinen aufstocken. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Eine Aufstockung der 1. Bundesliga im Nachrückverfahren kann auch unterbleiben, wenn die zuständigen Stellen aus übergeordneten Gründen dies nicht für sinnvoll erachten. Die zuständigen Stellen können auch die Sollstärke der Bundesliga herabsetzen.

e) Die sportlich qualifizierten Vereine haben Anspruch auf die Lizenzerteilung, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach der BSO und den sonstigen Ordnungen des AFV D erfüllen. Vereine, die sich über das Nachrückverfahren bewerben, haben keinen Rechtsanspruch auf Lizenzerteilung. Die Entscheidung der zuständigen Stellen nach Absatz 4 d) ist endgültig und unanfechtbar.



7 Entscheidungen über den Auf- und Abstieg

Die Entscheidungen darüber, welche Vereine nach den Vorschriften des Absatzes 4 und 5 aus der Bundesliga absteigen, in die Bundesliga aufsteigen oder aus der 2. Bundesliga absteigen, trifft der interne Bundesspielausschuss. Die Entscheidung über das Nachrückverfahren nach der Vorschrift des Absatzes 4 und gegebenenfalls die Entscheidung über die Sollstärke der Bundesliga trifft das AFVD-Präsidium. Die Entscheidungen sollten bis zum 31.12. durchgeführt werden.



9. Verzicht auf Lizenzierung

Vereine der Lizenzligen, die im darauf folgenden Jahr auf eine Lizenzierung verzichten wollen sind verpflichtet, dies bis zum 01.10. des laufenden Jahres dem AFVD Ligadirektorium mitzuteilen. Vereine, die dies verabsäumen und zum 15.10. des laufenden Jahres keinen bzw. keinen vollständigen Lizenzantrag abgeben, werden mit einer Geldstrafe in Höhe der Lizenzgebühr für die jeweilige Liga, für die sie hätten den Lizenzantrag einreichen müssen, bestraft. Sofern ein Verein, der für die Relegationsrunde zwischen GFL und GFL2 qualifiziert ist, diese Mitteilung bereits zum 01.09. abgibt, kann auf Antrag des Vereins bei der AFVD Wettkampfkommission auf das Ausspielen der Relegationsrunde zwischen GFL und GFL2 verzichtet werden, Der Verein spielt dann in der kommenden Saison in der GFL2, während der Gegner der Relegationsrunde sich sportlich für die GFL qualifiziert hat.

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 14:07
von Der Graue
AP hat geschrieben:Ich glaube nicht, daß der, den wir als den Grauen kennen, hier einen genaueren Einblick hat als Du...
Mag sein! Und?!?!?!

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 14:12
von AP
Und was?

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 14:39
von skao_privat
Das hast du jetzt davon...

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 17:15
von Der Graue
AP hat geschrieben:Und was?
Nun ja, du stellst die These auf, dass andere Personen genauere Einblicke in den vorliegenden Sachverhalt hätten als ich. Das mag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch stimmen. Aber welche Schlussfolgerung ziehst du daraus? Möchtest du, dass alle Personen, die keine vollständigen Informationen haben, sich hier nicht mehr äußern dürfen oder sollen? Dann wäre hier im Forum aber ziemlich Schweigen im Walde! Da lob ich mir doch lieber die totale Selbstsicherheit bei völliger Ahnungslosigkeit.

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 18:00
von AP
Welche natürlich vom Unterhaltungswert bedeutend höher anzusiedeln ist, als fundiertes Wissen.
Bin ich bei Dir. Auf der anderen Seite wird es aber sogar mir zu langweilig, wenn ich die gleiche "Weisheit", nur orthographisch (Scheiß Rechtschreibreform...) anders verpackt, zum 10-ten mal lese.
Soviel kann ich mir beim Lesen gar nicht reinballern...

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 18:20
von Der Graue
Inzwischen wurde auch praktisch alles zu diesem Thema geschrieben - nur noch nicht alles von Jedem.

Re: Relegation Süd 2015

Verfasst: Fr Sep 11, 2015 18:37
von Benutzer 4721 gelöscht
Aber ziemlich.